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Auto verkauft - Käufer nicht erschienen - nur mündlicher Vertrag

Frage von Liebeslilie Liebeslilie

Ich hatte mein Auto zum Verkauf ins Internet gestellt, und bekam auch promt viele Anfragen. Ein Herr klang ganz nett und wollte letzten Sonntag vorbeikommen und den mitnehmen. Er hat extra gesagt, der ist schon mündlich gekauft. Damit ich das Inserat rausnehme. Nun ist er aber Sonntag nicht erschienen und ich hab ihn auch nicht erreichen können.
Ist so nicht ein Vertrag zustande gekommen? Also ich will das nur mal theoretisch wissen, ob ich da irgendwelche Rechte hätte (ich hab den Wagen schon anderweitig verkauft). Immerhin hab ich alle seine Daten und er hat schließlich gesagt, der ist gekauft.
Weiß da jemand wie die Gesetzesgrundlagen so sind?

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Antworten (13)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von hoffnungsglueck hoffnungsglueck

    Grundsätzlich bedarf ein Vertrag keiner Schriftform. Mündliche Absprachen sind also rechtlich verbindlich. Man muss den mündlich geschlossenen Vertrag aber auch nachweisen können, deshalb ist es immer besser, Zeugen zu haben.

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    Antwort von zj1000 zj1000

    Ein Kaufvertrag ist auch mündlich verbindlich.

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    Antwort von Simba1972 Simba1972

    Normalerweise ist auch ein mündlicher Vertrag gültig, wenn aber der Käufer schon gar nicht erschienen ist wäre das ja eigentlich auch schon ein Vertragsbruch würde ich sagen, wenn er also nicht erreichbar ist und das auto eh verkauft ist hat er eben Pech gehabt würde ich sagen.

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    Antwort von Gingryu Gingryu

    Ein Mündlicher Kaufvertrag ist zwar gültig, aber es muss auch bewiesen werden, dass dieser Mündliche Vertrag zustande kam. Und mit dem Beweis wirst Du so Deine Probleme bekommen, wenn das telefonisch und vor allem ohne Zeugen abgewickel wurde.

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    Antwort von KalleZabel KalleZabel

    Rein theoretisch ist ein Vertrag zustande gekommen (zwei Willenserklärungen, Dein Angebot angenommen, Kaufbereitschaft mitgeteilt, usw.). Du kannst den Herrn, wenn Du durch seine Zusage und Deine darauf erfolgte Reaktion (Nichtweiteranbieten) Schaden erlitten hast, auf Schadensersatz verklagen. Einzigstes Problem: Du musst das alles beweisen!

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    Antwort von MikeMolto MikeMolto

    Ein Vertrag müßte auch mündlich verbindlich sein. Aber ohne Zeugen gehts wohl nicht.

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    Antwort von mafrmt00 mafrmt00

    Ein mündlicher Vertrag ist auch gültig, allerdings im Zweifel sollte man dafür dann schon Zeugen haben.

    Und am Telefon ist es ja schon schwierig die Identität festzustellen.

    Wenn er also einfach behauptet, nicht angerufen zu haben wie will man ihm etwas anderes beweisen.

    Kommentar von Liebeslilie LiebeslilieLiebeslilie

    Naja Beweisen dass er angerufen hat kann ich anhand der Telefonrechnung. Hab ihn ja zurückgerufen. Aber der Rest ist sicherlich schwierig zu beweisen, es ist ja noch nicht so weit gekommen dass alle Gespräche aufgezeichnet werden...

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    Antwort von artifex artifex

    theoretisch ist er gültig. in der praxis steht aussage gegen aussage, damit ist er aus dem schneider.

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    Antwort von ingridshaus ingridshaus

    Soweit ich weiß, gelten mündliche Verträge. Wenn zwei Parteien das Gleiche wollen, gilt/galt der Vertrag als geschlossen. Aber da sich unsere Gesetze ja laufend ändern, kann ich Dir leider nicht genau sagen, wie das heute aussieht.

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    Antwort von Corinna1982 Corinna1982

    Beweis das mal! Überhaupt, hast ihn eh schon verkauft!

    Kommentar von Liebeslilie LiebeslilieLiebeslilie

    Wollte es ja nur mal rein Theoretisch wissen, die Neugierde war stärker :)

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    Antwort von Schinderhannes Schinderhannes

    Dann hättest Du doch schon gegen den Vertrag verstoßen, wenn er gültig wäre.

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    Antwort von Sabrina80 Sabrina80

    ich glaube nicht, das ein mündlicher Vertrag, am Telefon gültig ist

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    Antwort von Meiti23 Meiti23

    Vergiss ihn ,das war ein Schnacker!Wer weiss ,ob er dir richtige Daten genannt hat. Vor allem weil du ihn nicht erreichst!

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