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Auto verkauft - Käufer muckt rum

Frage von DeineMa DeineMa

Hallo,

habe ein Auto verkauft, und es hatte keine für mich ersichtlichen Mängel, und nun nervt mich der Käufer, dass der Wagen keinen Luftfilter und Mittelschalldämpfer hat und dass irgendwas am Lenkgetriebe lose ist. Ja Hallo, die AU und HU habe ich vor einigen Monaten machen lassen - alles tadellos und ohne beanstandung. Woher soll ich denn wissen, wenn irgendetwas unter dem Auto oder versteckt in einem Bauteil drinnen nicht stimmt? Ich bin ja schliesslich kein Mechaniker, und man kann doch nicht erwarten, dass ich selber drunterkrieche und gucke, ob der TÜV "was übersehen" hat.

Naja jedenfalls droht der Typ mir den ganzen Tag lang, zu nem Anwalt zu rennen usw.

Wie schätzt ihr die rechtliche Lage ein?

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Antworten (18)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Lousyl Lousyl

    im grunde genommen kann er nichts machen ,man sollte nur immer im kaufvertrage den passus haben ,das nach abschluss des kaufvertrages keine anspruch mehr besteht der käufer mußte sich im klaren sein ,das er ein gebrauchtwagen gekauft hat und somit auch mängel vorkommen können . er müßte nachweisen können ,das du vorsätzlich gehandelt hast und das geht kaum,zumal der TÜV aktuelle ist also Null Chance

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    Antwort von Streetcat666 Streetcat666

    ähm, da fehlt der mittelschalldämpfer und du willst davon nix gewusst haben? ist nicht dein ernst, oder?

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    Antwort von Himbaerli Himbaerli

    Ich meine, Autos von privat kauft man wie gesehen. Lediglich wenn offensichtlich ist, dass Mängel verschwiegen wurden, kann der Käufer anschließend erfolgreich klagen.

    Warst du der Erstbesitzer?

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    Antwort von Seirioku Seirioku

    Er muß dir nach weisen das das bei dir defekt gewesen ist

    Kommentar von nixverstehen nixverstehennixverstehen

    das dürfte ja kein Problem sein...wenn der Mittelschalldämpfer und Luftfilter fehlen... die können sich ja nicht zwischenzeitlich in Luft aufgelöst haben oder??

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    Antwort von DerGubi DerGubi

    Bei meinen Kaufverträgen steht immer: Das Fahrzeug wurde vom Käufer probegefahren und für in Ordnung gefunden, spätere Reklamationen haben daher keine rechtlichen Auswirkungen.

    Wenn Du sowas nicht drinn stehen hast, könnte unter Umständen das EU Gesetz greifen, da hättest Du 6 Monate (auch als Privatperson) Gewährleistung zu geben, wie sich das rechtlich aber wirklich auswirkt, habe ich noch keine Erfahrungen (Gott sei Dank).

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    Antwort von DeineMa DeineMa

    @DerCAM: Ja diesen Gewährleistungsausschluss hab ich ja reingeschrieben, auch wenn nicht genau so formuliert, aber so mit "kein Schadensersatz, gekauft wie gesehen usw" . Und arglistig hab ich auch nichts verschwiegen. Wie gesagt, wenn er da sucht und sucht, findet er schliesslich nen Fehler, von dem ich vorher nicht mal etwas geahnt hab.

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    Antwort von DerCAM DerCAM

    Der hier immer wieder aufgestellten Behauptung, ein privater Verkaeufer hafte nicht fuer Sach- oder Rechtsmaengel (Umgangssprachlich "Gewaehrleistung"), ist falsch. Tasaechlich haftet auch der private Verkaeufer fuer Sach- und Rechtsmaengel, die bereits beim Gefahrenuebergang (i.d.R. die Uebergabe der Kaufsache) vorhanden oder auch nur im Ansatz vorhanden waren. Die gesetzliche Gewaehrleistungspflicht besteht auch bei private Verkaeufer bis zum Ablauf des 2. Jahres ab Gefahrenuebergang, kann aber bei gebrauchten Kaufgegenstaenden vertraglich auf 1 Jahr verkuerzt werden.

    Im Gegensatz zum gewerblichen Verkaeufer, der zumindest bei Verkaeufen an Verbraucher (Privatkunden) die "Gewaehrleistung" nicht ausschliessen kann, kann der private Verkaeufer dies sehr wohl. Im Bestreitensfall muss er aber nachweisen, dass er dies auch wirklich getan hat.

    Ob nun die Formuliereung "Gekauft wie gesehen, der Käufer hat sich bei ner Probefahrt überzeugt, kein Anspruch auf Schadenersatz" tatsaechlich einen wirksamen Gewaehrleistungsausschluss darstellt, ist nicht mit Sicherheit zu sagen. Juristisch gesehen ist diese Formulierung jedenfals nicht eindeutig und ein gewerblicher Haendler kaeme (im Business to Business Geschaeft) wohl kaum damit durch. Bei privaten Verkaeufern legen die Gerichte aber regelmaessig nicht so hohe Massstaebe und es erscheint wahrscheinlich, dass hier auf einen wirksamen Gewaehrleistungsausschluss zu erkennen sein duerfte.

    Ein Gewaehrleistungsausschluss bezieht sich aber niemals auf arglistig verschwiegene Maengel (was vom Kaeufer zu beweisen waere) und auch nicht auf vom Verkaeufer gemachte aber nicht eingehaltene Zusicherungen. Sollte der Verkaeufer in dem hier behandelten Fall beispielsweise einen technisch einwandfreien Zustand zugesichert haben, dann duerfte er mit hoher Wahrscheinlichkeit auch bei eigentlich wirksamem Gewaehrleistungsausschluss fuer die hier beschriebenen Maengel dennoch haften, da sich das Fahrzeug eben nicht in einem technisch einwandfreien Zustand befand.

    Grus DerCAM

    Kommentar von DerGubi DerGubiDerGubi

    Gewärleistungspflich bei Privat ist 6 Monate bei Gebrauchtem soviel ich weiß!! Und ich denke schon, das, wenn der Mittelschalldämpfer fehlt, finde ich schon "arglistig verschwiegene Mängel", die Tüfstelle wird anhand von Abgasmessungen beweißen können, das dieser bei der Prüfung drinnen war, also muß dieser NACH der Prüfung ausgebaut worden sein,...

    Kommentar von nixverstehen nixverstehennixverstehen

    sehe ich ehrlich gesagt genauso. Der Käufer wird vor Gericht Recht bekommen, daß er arglistig getäuscht wurde. Anders wäre die Situation wenn der Mitteltopf unterwegs abgefallen wäre durch Rost oder so. Aber wenn er beim Kauf schon nicht drin war, dann wird der Verkäufer sich was verdammt gutes einfallen lassen müssen um aus der Nummer rauszukommen

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    Antwort von catmartin catmartin

    Jeder Käufer hat natürlich das Recht sein Wunschmobil vor dem Kauf durch TÜV/Dekra usw.nochmal durchchecken zu lassen,vor allem wenn die HU "vor einigen Monaten" war..,oder jemanden mitzunehmen der einen fehlenden Luftfilter/MSD erkennen kann...,wenn du dir ganz sicher bist völlig unschuldig und ahnungslos zu sein dann lass ihn doch zum Anwalt rennen..wozu ist man denn Rechtschutzversichert.

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    Antwort von DeineMa DeineMa

    Ja das war auch derbe der Trottel der Typ, der hat selbst gesagt dass er vorher schon 2 Schrottkarren gekauft hat. Scheiß Hauptschüler :D

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    Antwort von Benjy Benjy

    Er hat sicherlich eine Probefahrt gemacht und sich das Auto vor dem Kauf angesehen. Als Privatperson hast Du keine Gewährleistungspflicht. Deshalb ist der Kauf von Privat immer ein Risiko.

    Kommentar von DerGubi DerGubiDerGubi

    Jeder hat Gewährleistungpflich!!!

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    Antwort von Smoking80 Smoking80

    Du bist zu 100 % auf der sicheren Seite . Wie du selber sagst "Nein ich war nicht der Erstbesitzer. Im Vertrag steht auch drin "Gekauft wie gesehen, der Käufer hat sich bei ner Probefahrt überzeugt, kein Anspruch auf Schadenersatz "

    Wobei ich nicht glaube das der Mittelschaldämpfer fehlt da du denn Endschalldämpfer überhaupt nicht befestigen könntest und das ding einen Sound wie ein Panzer hätte.

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    Antwort von Dorfrocker Dorfrocker

    Wenn Du einen der üblichen Vordrucke verwendet hast(ADAC oder ähnliche)und keine weiteren Zusicherungen abgegeben hast,dürftest Du keine Probleme bekommen.Wie gesehen,so gekauft.Es kann laut Gerichtsurteilen keiner erwarten,daß Du unter das Auto krauchst.Allerdings wird der TÜV auch nicht nachschauen,ob ein Luftfilter vorhanden ist,da das kein sicherheitsrelevantes Bauteil ist(was die Straßenverkehrssicherheit betrifft).Und da Du TÜV und ASU ziemlich neu hast,darf sich der Käufer auch nicht bei Dir beschweren.Sicher versucht er es.Ist der einfachste Weg.Ich denke mal,daß Du da außen vor bist.

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    Antwort von lnicks1986 lnicks1986

    Da du AU und TÜV ohne Mängel hast passt alles soweit. Evtl hat er ja auch was beschädigt. Er muss dir nachweisen können, dass du ihn absichtlich getäuscht hast.

    Kommentar von nixverstehen nixverstehennixverstehen

    Schalldämpfer und Luftfilter können auch nach dem TÜV / AU entfernt worden sein. Schon mal dran gedacht?

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    Antwort von DeineMa DeineMa

    Nein ich war nicht der Erstbesitzer. Im Vertrag steht auch drin "Gekauft wie gesehen, der Käufer hat sich bei ner Probefahrt überzeugt, kein Anspruch auf Schadenersatz usw" Und ich weiß auch nicht, wie der klangliche Unterschied zwischen mit/ohne Mittelschalldämpfer sich anhört. Laut war der Auspuff nicht, also normaler Klang wie immer... Und von den anderen "versteckten" Sachen unterm Auto wusste ich nichts. Ich mein der Wagen hat schon weit über n Jahrzehnt rum.

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    den kaufvertrag sollte ich schon kennen, um was zu meinen...

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    Antwort von necroscope necroscope

    vertrag oder bar auf die kralle? hat er recht mit seinen anmerkungen? ansonsten gekauft wie gesehen. er selber muss den wagen ja checken. es sei denn du hast mutwillig was verschwiegen

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    Antwort von Rudi2009 Rudi2009

    Habt ihr einen Kaufvertrag gemacht, oder per Handschlag? Wenn bei dem Auto alles ok war, als du es verkauftest, dann muss ja wohl der Käufer dran rum gemacht haben ...

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    Antwort von TangLang TangLang

    Nimms einfach zurück und setze es neu rein.

    Solche Spinner werden immer mehr.

    Ich selbst habe für so etwas Kaufverträge, die mir ein Jurist aufgesetzt hat. Macht keine Sorgen mehr ^^

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