Der hier immer wieder aufgestellten Behauptung, ein privater Verkaeufer hafte nicht fuer Sach- oder Rechtsmaengel (Umgangssprachlich "Gewaehrleistung"), ist falsch. Tasaechlich haftet auch der private Verkaeufer fuer Sach- und Rechtsmaengel, die bereits beim Gefahrenuebergang (i.d.R. die Uebergabe der Kaufsache) vorhanden oder auch nur im Ansatz vorhanden waren. Die gesetzliche Gewaehrleistungspflicht besteht auch bei private Verkaeufer bis zum Ablauf des 2. Jahres ab Gefahrenuebergang, kann aber bei gebrauchten Kaufgegenstaenden vertraglich auf 1 Jahr verkuerzt werden.
Im Gegensatz zum gewerblichen Verkaeufer, der zumindest bei Verkaeufen an Verbraucher (Privatkunden) die "Gewaehrleistung" nicht ausschliessen kann, kann der private Verkaeufer dies sehr wohl. Im Bestreitensfall muss er aber nachweisen, dass er dies auch wirklich getan hat.
Ob nun die Formuliereung "Gekauft wie gesehen, der Käufer hat sich bei ner Probefahrt überzeugt, kein Anspruch auf Schadenersatz" tatsaechlich einen wirksamen Gewaehrleistungsausschluss darstellt, ist nicht mit Sicherheit zu sagen. Juristisch gesehen ist diese Formulierung jedenfals nicht eindeutig und ein gewerblicher Haendler kaeme (im Business to Business Geschaeft) wohl kaum damit durch. Bei privaten Verkaeufern legen die Gerichte aber regelmaessig nicht so hohe Massstaebe und es erscheint wahrscheinlich, dass hier auf einen wirksamen Gewaehrleistungsausschluss zu erkennen sein duerfte.
Ein Gewaehrleistungsausschluss bezieht sich aber niemals auf arglistig verschwiegene Maengel (was vom Kaeufer zu beweisen waere) und auch nicht auf vom Verkaeufer gemachte aber nicht eingehaltene Zusicherungen. Sollte der Verkaeufer in dem hier behandelten Fall beispielsweise einen technisch einwandfreien Zustand zugesichert haben, dann duerfte er mit hoher Wahrscheinlichkeit auch bei eigentlich wirksamem Gewaehrleistungsausschluss fuer die hier beschriebenen Maengel dennoch haften, da sich das Fahrzeug eben nicht in einem technisch einwandfreien Zustand befand.
Grus DerCAM
das dürfte ja kein Problem sein...wenn der Mittelschalldämpfer und Luftfilter fehlen... die können sich ja nicht zwischenzeitlich in Luft aufgelöst haben oder??