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Auto verkauft käüfer will nach 10 Monaten wieder Zürückgeben!!!!!!!!!!

gefragt von Muller77 am 29.05.2009 um 20:41 Uhr

Hallo läute kann mir mal jemand behilflich sein, habe meinen wagen vor 10 Monaten Verkauft heute bekomme ich einen brief vom anwalt ich sollte meinen wagen wieder abholen, da er viele mängel hätte. Im vetrag stand aber das dass auto so gekauft wurde wie gesehen, und probegefahren wurde, nach so einer langen zeit könnte auch viel passiert sein, was würdet ihr mir raten Danke im vorraus.

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auto x 23.173 autokauf x 601

Taraa
beantwortet von Taraa am 29. Mai 2009 20:42
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Gekauft wie gesehen gibt es nicht mehr! Entweder schreibst Du in den Vertrag das Du ausdrücklich als Privatmensch den Wagen verkaufst oder Du schreibst rein das es ein Bastelauto ist.

Nimm Dir einen Anwalt... nach 10 Monaten.... das stinkt bis zum Himmel

Kommentar von Ruedi am 30. Mai 2009 12:46

Vom Prinzip her ja richtige Antwort, aber im Detail leider ganz falsch. Der richtige Passus ist und muss lauten: Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewähr. Jedenfalls ist eine derartige Formulierung zu wählen. Den ganzen Kram von wegen "laut EU-Recht" (was total falsch ist) oder "als Privatperson" kann man sich sparen.


anonym
beantwortet von Ontario am 19. Juni 2009 08:24
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Würde mich keinesfalls auf die Rücknahme des Fahrzeuges einlassen und dies dem gegnerischen Rechtsanwalt schriftlich mitteilen. Wird wahrscheinlich nur auf dem Wege einer Klage zu erledigen sein. Merkwürdig ist allerdings, dass dem Käufer angeblich beim Kauf vorhandene Mängel erst 10 Monate danach auffallen. Nicht funktionierender Scheinwerfer, abgefahrene Reifen ect. sind auffällige Mängel. Hier wäre der Käufer beweispflichtig . Das Rückgabebegehren dürfte aus meiner Sicht andere Gründe haben. Z. B. finanzieller Engpass um anstehende Reparaturen erledigen zu lassen. Letzteres ist eine Vermutung, aber denkbar.


Meiky88
beantwortet von Meiky88 am 1. Juni 2009 00:12
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Und Ruedi, ich glaube schon das Autoscout, Mobile etc ihre Verträge so formulieren das das schon alles seine Richtgkeit hat. Somit diese Klausen oder der Ausschluss der Sachmängelhaftung schon greift, auch vor Gericht.


Meiky88
beantwortet von Meiky88 am 30. Mai 2009 02:18
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Hallo, hast du einen Kaufvertrag vom ADAC oder aus dem Internet genommen ? Schau mal rein, da steht dann bestimmt drinn das du als Privatperson von der Sachmängelhaftung zurücktritst. Also mit dem Gekauft wie gesehen ist es leider so wie mein Vorredner schon sagte zählt so nicht mehr. Allerdings sagtest du ja steht drinn das der Wagen mal einen Unfall hatte, etc.. Also schon mal alles gut. Und ein kaputter Scheinwerfer fällt dem Käufer nach 10Monaten erst auf ? lach =) hm sind wohl nur am Tag gefahren...fg Und abgefahrene Winterreifen ?! Vllt sind die ja damit gefahren und haben immer schön die Reifen quitschen lassen. Und das hätten sie auch schon beim Kauf sehen können das die nicht mehr gut sind. Allso meiner Meinung nach hört sich das alles komisch an. Einen Anwalt hätte ich mir jetzt deshalb nicht genommen, die meisten drohen damit, oder lassen einen Brief kommen, aber solange du nicht grob Fahrlässig gehandelt hast ( also sie mit defekten Bremsen über die Autobahn hast fahren lassen) musst du dir keine Sorgen machen. (Wenn du das mit den Bremsen allerdings im kaufvertrag erwähnst, bist du selbst da auf der sicheren Seite.Dann hätten sie ihn mit einem Trailer nach hause fahren müssen, und wenn sie trotzdem fahren ist es nicht dein Problem) Wie gesagt mach dir da mal nicht solche Sorgen. Lg Meik

Kommentar von Muller77 am 30. Mai 2009 10:17

Hallo das war ein kaufvertrag von Autoscout24. da steht drinn Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmangelhaftung verkauft.. meinst du das ?? ja aber bei dem schreiben steht das ich das geld überweisen soll und dann das auto dort abholen soll deswegen habe ich mir einen anwalt besorgt.

Kommentar von Ruedi am 30. Mai 2009 12:47

Wenn es so im Vertrag steht, wie Du es geschrieben hast, ist diese Klausel nichtig, da es sich um eine AGB handelt. Eine derartige AGB ist nichtig, da sie zu pauschal formuliert ist.

Kommentar von 6b312d60a87ca1f7e7dfe74180847a14smallMeiky88 am 1. Juni 2009 00:04

ja aber wie gesagt wenn er denn Vertrag von Autoscout hat, steht ja drinn das , dass Fahrzeug unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft wird! Somit , wenn er nicht grob Fahrlässig gehandelt hat, muss er das Fahrzeug auf keinen Fall zurück nehmen und auch keine später anfallenden Reperaturen zahlen, oder dafür halt haften


anonym
beantwortet von Ruedi am 30. Mai 2009 12:53
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Die Sache ist, es kommt stark darauf an! Grundsätzlich muss der Käufer Dir die Mängel am Fahrzeug nachweisen, nachdem Du sie in Abrede gestellt hast. Nach 10 Monaten ist selbst bei einem Kauf ohne Gewährleistungsausschluss dies recht schwierig. Aber es kommt auf den Einzelfall an.

Hier wäre das Einschalten eines Rechtsanwalts sinnvoll. Ich persönlich würde aber zunächst dem gegnerischen Anwalt schreiben, dass ich die Mängel nicht anerkenne und auch nicht gewillt bin, das Fahrzeug zurückzunehmen.


LilaKatze
beantwortet von LilaKatze am 29. Mai 2009 20:47
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Da könnte ja jeder kommen. Ich kauf sämtliche Sachen und bringe die dann einfach nach 10 Monaten dann nach Lust und Laune wieder zurück. Warum hat er Dich nicht einfach kontaktiert, sondern geht gleich zum Anwalt? Komische Sache. Hol Dir auf jeden Fall einen Anwalt.

Kommentar von Muller77 am 29. Mai 2009 22:33

kein plan weis auch nich wieso aber naja schon passiert, ja klar war heute schon beim anwalt mal sehen was raus kommt.


anonym
beantwortet von lisa2 am 29. Mai 2009 20:45
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Das wäre im Fall von arglistiger Täuschung immer möglich. Z.B. falsche Behauptungen beim Verkauf wie, dass es kein Unfallwagen sei obwohl es einer ist, dass es noch nie einen Motorschaden gab, obwohl dran herumgebastelt wurde....

Schadensfreiheit bei arglistiger Täuschung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.

Wenn du das Auto deswegen zurücknehmen sollst, dann musst du aber nicht den gesamten Kaufpreis erstatten, sondern nur den Kaufpreis abzüglich des Wertverzehrs.

Kommentar von Muller77 am 29. Mai 2009 22:39

also der wagen hatte mal unfall das habe ich denen gesagt und auch in meinen vetrag reingeschrieben, jetzt kommen die mit winterreifen wären abgefahren gewesenfrontscheinwerfer wären defekt usw

Kommentar von lisa2 am 2. Juni 2009 21:18

Wenn du die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hast (Privatverkaufsklausel), dann dürfte dies nicht arglistig verschwiegen sein. Mängel an Winterreifen durch fehlendes Profil sind augenscheinlich erkennbar, Frontscheinwerferfunktion wohl auch. Außer er würde es sofort beim ersten Anschalten z.B. nach einem Tag merken. Dann wäre es arglistig verschwiegen, weil davon auszugehen ist, dass der Verkäufer wusste, dass die Frontscheinwerfer defekt sind.

Es geht also nur um die Frage des Wissens/Unwissens-Verhältnis von Verkäufer und Käufer.

Wenn die Gewährleistung WIRKSAM ausgeschlossen wurde, dann gibt es auch keine Gewährleistung für Mängel, die erkennbar waren oder nach dem Kauf auftreten.


anonym
beantwortet von millionaire am 29. Mai 2009 20:44
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Du musst dir einen Anwalt nehmen! Die Klausel wurde meines Wissens nach vor Kurzem außer Kraft gesetzt... Frag deinen Anwalt...


anonym
beantwortet von Paula1234 am 29. Mai 2009 20:43
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Geh zum Anwalt, dann bist du auf der sicheren Seite. Such dir aber den richtigen raus. Nach 10 Monaten ... klingt schon irgendwie komisch ...


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 29. Mai 2009 20:42
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habe erst gelesen,der verkauft KÄUFER!


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 29. Mai 2009 20:42
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würde mich nicht darauf einlassen, mir selbst einen anwalt nehmen


Mystika1245
beantwortet von Mystika1245 am 29. Mai 2009 20:42
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Nimm dir einen Anwalt....das könnte länger dauern!!


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