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Auto verkauft an Privat. Nun Ratenzahlung.Brauche schnell Hilfe!

Frage von Nadine1987hh Nadine1987hh

Hallo Leute,

brauche heute mal besonders schnell Rat von euch.

Wir haben unser Auto verkauft an einen Bekannten von unserem Schlosser.

Der Käufer möchte das Auto heute abholen, bezahlt erstmal 300 Euro an und wir behalten den Brief und einen Schlüßel. Nun will er die restlichen 3000 Euro erst bezahlen sobald er sein altes Auto verkauft hat.

Wir haben nun Sorge, dass er irgendwelchen Schmu damit treibt, sind aber anderseits sehr froh, dass der Wagen nach 5 Monaten endlich verkauft wurde.

Wie können wir uns noch besser absichern? Sollte man eine bestimmte Klausel in den Kaufvertrag schreiben? Oder Zahlungstermine vereinbaren?

Bitte schnell um Rat.

Danke euch im Voraus schon herzlichst.

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Antworten (9)

  • 3
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von jbinfo jbinfo

    Wenn er sein Auto noch hat, kann er ja damit auch noch fahren bis es verkauft ist. Die Anzahlung von 300 Euro ist ok und der Wagen bleibt so lange bei euch stehen bis er seinen verkauft hat und den Rest an euch bezahlt. Im Kaufvertrag alles entsprechend vermerken und eine maximale Frist (z.B. 3 Monate) bis zur Abnahme setzen. Wie heißt es doch immer so schön, bei Geld hört die Freundschaft auf. Kein Geld kein Auto. Nicht einmal innerhalb der Verwandschaft sollte man das machen, schon gar nicht an einen Bekannten eines Bekannten.

  • 7
    Antwort von flachlaender flachlaender

    Finger weg! Auf so eine Kiste würde ich mich an Eurer Stelle nicht einlassen. Den Ärger, den Ihr habt, wenn der Typ mit dem Fahrzeug einen Unfall baut > vorzugsweise Totalschaden... Auf so ein Bezahl-Modell würde ich mich beim Privatverkauf auf keinen Fall einlassen.

    Nur Bares ist Wahres!

    Kommentar von Nachtflug NachtflugNachtflug

    Sehe ich auch so.

  • 5
    Antwort von OSchmitz OSchmitz

    Habe etwas ähnliches gerade mit meinen Nachmietern beim Küchenkauf erlebt. Die haben bis heute nur 80,- der 2.800,- Euro bezahlt, obwohl ich Ihnen mit Ratenzahlung entgegenkam. Jetzt sind die auch noch - mit meiner Küche - ausgezogen. Selbst mein Anwalt tut sich - trotz Vertrag schwer, unser Geld zu besorgen.Soll heissen: ich würde mich darauf nicht einlassen. Der Gute soll doch dann erst sein Auto verkaufen und mit dem Geld wieder kommen. Ansonsten nach Musterverträgen googlen

  • 2
    Antwort von ChrisTralins ChrisTralins

    Ich würde hier gar nichts machen, sondern auf die vollständige Bezahlung des Kaufpreises beharren. Was nützen Euch Veträge, wenn der Kerl kein Geld hat? Da nützen die tollsten Klauseln nichts, womöglich hat er vielleicht schon einen Offenbarungseid geleistet. Ich bin der Meinung, wer nicht soviel Geld hat wie Ihr es beschreibt, der sollte auch kein eigenen Auto besitzen. Ich vermute auch, dass da etwas nicht stimmt. Deshalb nochmals: Nur Ware gegen Geld! Ihr gebt Euch dadurch in keinster Weise eine Blöße.

  • 2
    Antwort von moon73 moon73

    Der Deal wäre:

    Er bekommt den Wagen erst, WENN er sein altes Auto verkauft hat und euch das Geld in Bar geben kann.

    Ich würde mich auf keinen Kuhhandel einlassen. Auto nur gegen die volle Summe.

    Schlimmstenfalls rennt ihr ewig dem Geld hinterher. 3000 Euro sind schließlich eine Menge Geld. Und eine Anzahlung von 300 Euro lächerlich wenig.

    Und wer weiß wielange er braucht , bis er seinen Wagen verkauft hat? Das kann MOnate dauern...

    Aber wenn ihr trotzdem unbedingt den Wagen an ihn verkaufen wollt, dann legt einen Ratenzahlungsplan fest , mit der Klausel, dass der Wagen solange in eurem Eigentum bleibt, bis er vollständig bezahlt worden ist.

  • 2
    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Mit dem Brief seid Ihr immer noch die Eigentümer. Allerdings würde ich das Auto abmelden, denn wenn es auf Dich zugelassen bleibt, bist Du der Halter und für jeden Blödsinn zumindest mitverantwortlich. Eine vertragliche Fixierung ist selbstverständlich.

    Kommentar von Nadine1987hh Nadine1987hh

    Hab vergessen zu erwähnen, dass der Wagen bereits abgemeldet ist. Der Käufer hat sich 5-Tages-kennzeichen besorgt.

    Kommentar von Nachtflug NachtflugNachtflug

    Aber bedenke Antwort von Flachlaender, er könnte auch einfach nicht zahlen, und dann kriegst Du irgendwann mühselig Dein geschrottetes Fahrzeug zurück. Wer Auto fahren will, braucht den Brief nicht.

  • 1
    Antwort von Eisblut77 Eisblut77

    Rechtlich gesehen gehört das Auto solange Euch wie Ihr den Brief habt

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    Antwort von herzilein27 herzilein27

    Ihr könnt einen Anhang zum Kaufvertrag machen, in dem die Bedingungen für die Ratenzahlung genau definiert sind. Darin würde ich auch genaue Zahlungstermine festlegen und auch, was passieren soll, wenn er in Zahlungsverzug gerät oder den Wagen beschädigt u. dergleichen. Wie macht ihr das denn mit der Versicherung u. der Steuer, wenn der Wagen noch nicht umgemeldet ist? Oder meldet er den Wagen um u. Du bekommst den Brief zurück?

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    Antwort von xxSQUIRRELxx xxSQUIRRELxx

    ihr solltet euch auf jeden fall einen vertrag aufsetzten

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