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Auto verkauft - Käufer meldet nicht ab, erpresst!

Frage von karkiro karkiro

Hallo liebes Forum, ich habe ein dickes Problem: Ich habe meinen Wagen letzten Freitag an einen Händler in Hannover verkauft. Wir haben vertraglich festgehalten, dass er den wagen umgehend abmelden muss und für alle forderungen die bis dahin auftreten gerade stehen muss. Nun ruft er mich heute an und sagt, der wagen hätte einen heckschaden, den ich nicht genannt hätte. Davon weiß ich gar nichts. angeblich seien teile ausgetauscht oder nachlackiert worden. das muss vor meinem kauf gewesen sein. wie auch immer. er verlangt 500€ und solange ich ihm die nicht geben meldet er den wagen nicht ab. er ist auch vollkommenstur und meint er würde mich sogar anzeigen wollen wegen dem heckschaden. ich hab gesagt kann er tun, aber er soll dennoch abmelden aber er stellt sich stur was kann ich da tun?

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Antworten (5)

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    Antwort von Franticek Franticek

    Hier faellt mir nur eines ein: Anzeige wegen Betrug oder gar Erpressung. Dann ist er es, der die schlechteren Karten hat.

    Kommentar von karkiro karkiro

    ich habe heute nachmittag auch mit einem verkehrsrecht anwalt gesprochen. er hat auch gesagt, das geht schon in richtung erpressung. ausserdem seien das zwei verschiedene sachverhalte. da es allgemein so gehandhabt wird ein auto nach dem kauf ab oder umzumelden und das auch noch im vertrag steht bei uns, muss er dies erst recht tun. wegen dem angeblichen schaden kann er mich ja immer noch anzeigen. auch wenn er sogar da imm unrecht ist, da ich nichts von schaden wusste und ihm als privatmann eh keine garantie zugesprochen habe.

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    Antwort von Robinek Robinek

    Hoffe Du hast einen schriftlichen Kaufvertrag vorliegen? Dann melde das Fahrzeug doch selbst ab. Schreib an Deine Versicherung und die Zulassungsstelle dass das Fahrzeug am.... um Uhrzeit an den Händler verkauft wurde. Er diesen jedoch nicht abmeldet. Kopie des Kaufvertrages beilegen.

    Kommentar von karkiro karkiro

    siehe kommentar unten

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    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Wenn Du den Wagen Als gebraucht gekauft hast ,und nichts von dem Heckschaden Weist,kann man Den Schaden Dir nicht Anlasten.Du hast Doch enen Kaufvertrag.Damit Gehst Du zu Der Versicherung Und meldest die Versicherung ab,Das gleich bei der Zulassungsstelle.Wenn Er als Händler das nicht vorher gesehen hast.wie sollst Du Es merken.Du hast doch verkauft Ohne Garantie wie besehen.

    Kommentar von karkiro karkiro

    Ich habe ihm den wagen mit den kennzeichen und dem fahrzeugbrief gegeben und dafür den kaufpreis bekommen. zur abmeldung braucht man kennzeichen brief und kfz schein, wovon ich keines habe. also kann ich den wagen auch nicht selbst abmelden.

    gibt es eine möglichkeit der zwangsabmeldung mit hilfe der zulassungsbehörde? die konnte ich heute leider nicht mehr erreichen, weil es zu spät war.

    Kommentar von Dackelmann888 Dackelmann888Dackelmann888

    Zwangsabmelden wohl nicht,aber Schwirigkeiten machen.Die Versicherung kündigen,Dann wird das Fahrzeug Zwangs Stillgelegt. Safür brauchst Du nur Fristlos Kündigen.Hast Du keinen Kaufvertrag ?

    Kommentar von Dackelmann888 Dackelmann888Dackelmann888

    Habe gesehen Du hast einen Kaufvertrag Den Schicke der Versicherung mit ,und Schicke Ihn der Zulassungsstelle.Dann bekommt Er schwung .Aber nur Kopien

    Kommentar von karkiro karkiro

    weder die zulassungsstelle noch die versicherung kann was machen, habmit beiden telefoniert. werde jetzt gleich zur polizei gehen und eine anzeige wegen nötigung stellen. eventuell werde ich auch den anwalt einschalten, habe ja rechtschutz. habe eben nochmal mit dem käufer telefoniert, der bleibt dabei. entweder 500€ oder der bleibt angemeldet, er sagt er würde den wagen sogar verleihen und so geld verdienen. eine frechheit!!

    Kommentar von maikel196 maikel196maikel196

    Das stimmt nicht , original Kaufverträge haben 4 Durchschläge , für Vers. Zul.St. F.Amt

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    Antwort von schwartauerhaus schwartauerhaus

    Polizei in Kenntnis setzen,die machen frühstens nach einer Woche etwas. Nicht flachsen lassen Du hast einen Kaufvertrag mit Datum ,Fotokopie vom Polizeiprotokoll ,mit der Drohung nicht abzumelden und zu vermieten ! Dann soll er mal den Wagen vermieten oder einen Unfall melden, da brauchst du dann nichts machen, das machen dann Versicherungen + Behörden. Klassisches Eigentor- Wichtig ist die Kopie vom Protokoll mit Datum. Telefonieren + rumsabbeln ist nur heisse Luft .

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    Antwort von maikel196 maikel196

    Hallo

    Händler sollten das vor Kauf sehen und erkennen können , wegtreten lassen !

    Der zul . St. Den Kaufvertrag vorlegen , und die kümmern sich , deiner Vers. Ebenfalls den Verkauf vorlegen und dem Finanzamt , dann bekommt er von 3 Seiten post und Druck .

    Gruß Mike

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