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Auto verkaufen? Wohnung räumen? Wohnung betreten?

Frage von Mata1985 Mata1985

Hallo zusammen,

meine Grosseltern sind beide vor kurzem verstorben und hinterlassen eine Grosse Lücke an Fragen.

Fakt ist definitiv, dass weder Kinder (4) noch Enkelkinder (4) das Erbe annehmen, da nur Schulden da sind! Wir schlagen also alle komplett aus! Mein Opa starb am 06.09.2009 und meine Oma am 05.11.2009!

Jetzt meine Fragen :

  1. Dürfen wir das Auto der Oma Privat oder Familiär denn weiter verkaufen ? Fahrzeugschein und Brief ist in unseren Händen. Auto war auf Oma angemeldet, und ist bereits abgemeldet ! Steht jetzt in der Garage!

  2. Dürfen wir noch in die Wohnung und diese "ausräumen", bzw. uns Gegenstände in jeglicher Art mitnehmen? Oder muss diese komplett neu renoviert werden ?

  3. Wie sieht es mit Nachzahlungen von Strom/Wasser zu Lebzeiten aus? Müssen diese jetzt von Kindern nachgezahlt werden?

Vielen Dank für eure Antworten!

3.

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von turalo turalo

    Wenn das Erbe ausgeschlagen wurde, könnt Ihr auch nichts mehr aus der Wohnung holen, geschweige denn das Auto verkaufen. Der Erlös aus evtl. Verkauf kommt den Gläubigern zu Gute. Ein Vertrag erlischt nicht autom. mit dem Tode des Vertragnehmers, die Erben haben diesen weiterhin zu erfüllen. R enovieren braucht Ihr aber auch nicht, da Ihr ja das Erbe kompl. ausschlagen werdet.

    Kommentar von guterwolf guterwolfguterwolf

    DH

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    Antwort von Buegelfee Buegelfee

    jedenfalls habt ihr 6 Wochen Zeit zu prüfen was die Erbmasse ist. Zu voreilig würde ich nichts ausschlagen. Oft ist grad bei alten Leuten Werte da die sie ihrer Verwandtschaft vorenthalten!

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    Antwort von zwill21 zwill21

    Wenn ihr das Erbe ausschlagt heißt es, dass ihr nichts zahlt aber auch nichts behaltet, weder Auto noch Wohnungseinrichtung etc. Die Ausschlagung muss vor dem Amtsgericht erfolgen, beachtet dabei, dass es Fristen gibt.

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    Antwort von guterwolf guterwolf

    Auto und Gegenstände in der Wohnung gehören zur Erbmasse und wer das Erbe ausschlägt, darf daraus weder etwas verkaufen noch "mitnehmen".

    Man kann nicht auf der einen Seite ausschlagen und auf der anderen sich die Rosinen rauspicken.

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    Antwort von Mata1985 Mata1985

    Der Termin für die Ausschlagung erhalten wir erst noch!

    Also kann ich bis zu gewissen Datum, noch in die Wohnung rein ? Haben ja jetzt noch nicht weder an noch abgeschlagen!

    Kommentar von guterwolf guterwolfguterwolf

    wenn ihr vor dem Termin Wertgegenstände verkauft, macht ihr euch mit Sicherheit strafbar...

    Kommentar von Mata1985 Mata1985

    Und dass weisst du zu 100%?

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    Antwort von Mata1985 Mata1985

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    Antwort von bini1969 bini1969

    da das Auto zur Erbmasse gehört, vermute ich ganz stark, dass ihr es nicht verkaufen dürft. lass dich am besten beraten von einem Anwalt - auch wie das mit dem ausschlagen des Erbes, Beerdigungskosten etc aussieht. Anwälte können pauschale Preise vereinbaren

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