ich habe einen kaufinteressenten für meinen gebrauchten, der will's aber in raten zahlen (3x 700), was muß ich beachten, damit ich nicht über's ohr gehauen werde?
auto verkaufen und den käufer in raten zahlen lassen?
Antworten (11)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
bigdreyer hey...
ich bin selbst autohändler und lehne sowas grundsätzlich ab...
...privat würde ich bei bekannten eine ausnahme machen.
behalte den 2. schlüssel und den fahrzeugbrief nach ummeldung!!!
schreib in den vertrag hinein, dass wenn eine rate nicht bis zum 10. (oder so) des monats überwiesen ist, du das fzg. abholst, der vertrag nichtig ist und die bisherige anzahlung als nutzungsentschädigung behälst. ist nicht gaaanz rechtens, aber auch nicht verboten. schreckt aber den käufer ab.
außerdem, lass das fzg. vollkasko versichern. wenn er das fzg. zerlegt, wird er nicht mehr zahlen und du klagst und stellst fest, dass du nichts mehr bekommst - nach 6 - 12 monaten...
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5Antwort von
bubukielbubukiel
Nein, würde ich nicht machen. Wenn er kein Geld hat, kann er sich das Auto nicht kaufen. Er kann ja zur Bank einen Kredit dafür aufnehmen.
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5Antwort von
jbinfojbinfo
Da kann ich nur zu raten den Verkauf an diesen Interessenten zu lassen. Sobald auch nur die kleinste Macke am Auto auftaucht, wird er nicht mehr zahlen bis Du den Fehler behoben hast, oder er zieht die Kosten von den Raten ab.
Wenn er keine 2100,- Euro hat, kann er sich das Auto halt nicht kaufen.
Wenn er wirklich 3x700 zahlen kann, kann er seinen Dispo bei der Bank dafür in Anspruch nehmen.
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1Antwort von
majosandramajosandra
Zunächst dachte ich "Den Fahrzeugbrief behalten, bis die Raten gezahlt sind".
Doch wenn man einmal darüber nachdenkt: Warum geht der Käufer nicht zur Bank und holt sich dort einen Kredit? Vielleicht bekommt er dort keinen weil er die Raten nicht zurückbezahlen kann! Laß lieber die Finger davon und bestehe auf sofortige Zahlung.
Du kannst ja versuchen, einen anderen Verkäufer zu finden und wenn das Auto in drei Monaten nicht verkauft wurde, kann der ursprüngliche Käufer das Geld ja inzwischen gespart haben und sich Deinen Wagen immernoch kaufen! ;-)
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1Antwort von
RavennightRavennight
Die Fahrzeugpapiere erst nach vollständiger Zahlung abgeben.....!!!!
Kommentar von
DHfahrerDHfahrer solang darf der andree ja dann aber nich fahrn
Kommentar von
RavennightRavennight Eben, oder irgendwie schriftlich festhalten
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1Antwort von
PatricTPatricT
Am sinnvollsten: schriftlich beim Notar dingfest machen. Zahlt er nicht dann ist es am leichtesten ihm dann auf die Finger zu hauen und sich einen vollstreckbaren Titel zu holen.
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0Antwort von
Meinereiner67Meinereiner67
Moin,-SCHRIFTLICH vereinbaren.-N übergabeprotokoll machen,-sonst löhnt der 1x und dann fängt der an zu "bemängeln".-Behaöpte den FZ-Brief bis zur Vollständigen Bezahlung.-Entweder du gehst selbst mit zu Zul-Stelle, o. o auch extra dafür vereinbaren dass das FZ nicht herausgegeben wird, wennder Brief nicht bis zur endgültigen Bezahlung hinterlegt wird.-Wenn du nach der Zulassung den Brief wiederhast, solltest du für den Fall der Nuchteinhaltung der Ratenzahlung ein uneingerschränktes Verwertungsrecht schruftlich vereinbaren.-Uneingeschänkt deshalb, weil der, wenn er n Schlitzohr ist, dann behaupten würde, das FZ berufl. unbedingt zu benötigen.-Damit wäre das FZ unpfändbar.-Also: Verwertungsrecht bei Nichtzahlung vereinbaren u. selbstverständlich auch einen Schlüssel des FZ behalten.- Wenn er dann nicht Löhnt, holste dem die karre wieder ab.- Du solltest in die Vereinbarung noch mit aufnehmen: genaue Zahlungsdaten,-bei Verzug v. z.B. mehr als einer Woche mird verwertet,-und !wichtig! die Kosten einer Abholung u. Verwertung hat der Verpflichtete (Schuldner) als Verzugsschaden zu tragen.-sonst fordert der, wenn es zur Verwertung kommt, gezahlte Raten zurück.- Wenn das alles genau Vereinbart wurde, Zahlungsdaten, Verzugsfolgen, Verwertungskosten, usw. kannste dem das FZ, wenn der Nicht löhnt einfach abholen.-Dann musste nicht meht klagen o. anmahnen.-
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bigdreyer was ist das für ein auto???
vielleicht hab ich interesse??? ;-)
ohne witz jetzt...
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0Antwort von
XauXaoXauXao
Ist der Käufer zahlungsfähig? Auf jeden Fall einen rechtsgültigen Vertrag aufsetzen!
Jau, das Selbe hab ich dem auch geraten