1

auto verkaufen und den käufer in raten zahlen lassen?

Frage von abmelden abmelden

ich habe einen kaufinteressenten für meinen gebrauchten, der will's aber in raten zahlen (3x 700), was muß ich beachten, damit ich nicht über's ohr gehauen werde?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (11)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von bigdreyer bigdreyer

    hey...

    ich bin selbst autohändler und lehne sowas grundsätzlich ab...

    ...privat würde ich bei bekannten eine ausnahme machen.

    behalte den 2. schlüssel und den fahrzeugbrief nach ummeldung!!!

    schreib in den vertrag hinein, dass wenn eine rate nicht bis zum 10. (oder so) des monats überwiesen ist, du das fzg. abholst, der vertrag nichtig ist und die bisherige anzahlung als nutzungsentschädigung behälst. ist nicht gaaanz rechtens, aber auch nicht verboten. schreckt aber den käufer ab.

    außerdem, lass das fzg. vollkasko versichern. wenn er das fzg. zerlegt, wird er nicht mehr zahlen und du klagst und stellst fest, dass du nichts mehr bekommst - nach 6 - 12 monaten...

    Kommentar von Meinereiner67 Meinereiner67Meinereiner67

    Jau, das Selbe hab ich dem auch geraten

  • 5
    Antwort von bubukiel bubukiel

    Nein, würde ich nicht machen. Wenn er kein Geld hat, kann er sich das Auto nicht kaufen. Er kann ja zur Bank einen Kredit dafür aufnehmen.

  • 5
    Antwort von jbinfo jbinfo

    Da kann ich nur zu raten den Verkauf an diesen Interessenten zu lassen. Sobald auch nur die kleinste Macke am Auto auftaucht, wird er nicht mehr zahlen bis Du den Fehler behoben hast, oder er zieht die Kosten von den Raten ab.

    Wenn er keine 2100,- Euro hat, kann er sich das Auto halt nicht kaufen.

    Wenn er wirklich 3x700 zahlen kann, kann er seinen Dispo bei der Bank dafür in Anspruch nehmen.

  • 1
    Antwort von majosandra majosandra

    Zunächst dachte ich "Den Fahrzeugbrief behalten, bis die Raten gezahlt sind".

    Doch wenn man einmal darüber nachdenkt: Warum geht der Käufer nicht zur Bank und holt sich dort einen Kredit? Vielleicht bekommt er dort keinen weil er die Raten nicht zurückbezahlen kann! Laß lieber die Finger davon und bestehe auf sofortige Zahlung.

    Du kannst ja versuchen, einen anderen Verkäufer zu finden und wenn das Auto in drei Monaten nicht verkauft wurde, kann der ursprüngliche Käufer das Geld ja inzwischen gespart haben und sich Deinen Wagen immernoch kaufen! ;-)

  • 1
    Antwort von Ravennight Ravennight

    Die Fahrzeugpapiere erst nach vollständiger Zahlung abgeben.....!!!!

    Kommentar von DHfahrer DHfahrerDHfahrer

    solang darf der andree ja dann aber nich fahrn

    Kommentar von Ravennight RavennightRavennight

    Eben, oder irgendwie schriftlich festhalten

  • 1
    Antwort von PatricT PatricT

    Am sinnvollsten: schriftlich beim Notar dingfest machen. Zahlt er nicht dann ist es am leichtesten ihm dann auf die Finger zu hauen und sich einen vollstreckbaren Titel zu holen.

  • 0
    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Moin,-SCHRIFTLICH vereinbaren.-N übergabeprotokoll machen,-sonst löhnt der 1x und dann fängt der an zu "bemängeln".-Behaöpte den FZ-Brief bis zur Vollständigen Bezahlung.-Entweder du gehst selbst mit zu Zul-Stelle, o. o auch extra dafür vereinbaren dass das FZ nicht herausgegeben wird, wennder Brief nicht bis zur endgültigen Bezahlung hinterlegt wird.-Wenn du nach der Zulassung den Brief wiederhast, solltest du für den Fall der Nuchteinhaltung der Ratenzahlung ein uneingerschränktes Verwertungsrecht schruftlich vereinbaren.-Uneingeschänkt deshalb, weil der, wenn er n Schlitzohr ist, dann behaupten würde, das FZ berufl. unbedingt zu benötigen.-Damit wäre das FZ unpfändbar.-Also: Verwertungsrecht bei Nichtzahlung vereinbaren u. selbstverständlich auch einen Schlüssel des FZ behalten.- Wenn er dann nicht Löhnt, holste dem die karre wieder ab.- Du solltest in die Vereinbarung noch mit aufnehmen: genaue Zahlungsdaten,-bei Verzug v. z.B. mehr als einer Woche mird verwertet,-und !wichtig! die Kosten einer Abholung u. Verwertung hat der Verpflichtete (Schuldner) als Verzugsschaden zu tragen.-sonst fordert der, wenn es zur Verwertung kommt, gezahlte Raten zurück.- Wenn das alles genau Vereinbart wurde, Zahlungsdaten, Verzugsfolgen, Verwertungskosten, usw. kannste dem das FZ, wenn der Nicht löhnt einfach abholen.-Dann musste nicht meht klagen o. anmahnen.-

  • 0
    Antwort von bigdreyer bigdreyer

    was ist das für ein auto???

    vielleicht hab ich interesse??? ;-)

    ohne witz jetzt...

  • 0
    Antwort von xxmichi xxmichi

    Mach das nicht. Soll er sich das Geld irgendwo leihen.

  • 0
    Antwort von XauXao XauXao

    Ist der Käufer zahlungsfähig? Auf jeden Fall einen rechtsgültigen Vertrag aufsetzen!

  • 0
    Antwort von DHfahrer DHfahrer

    privat auf raten würd ich nie machen

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.