Das Auto kannst du getrost behalten. Der Schätzwert ist vermutlich ein SCHWACKE-Wert?
Bei diesen Wertvorgaben ist allgemein bekannt und auch gerichtlich anerkannt, dass die Realität meist 40 % darunter liegt!
Ein brauchbarer Anwalt wird im Streitfall vor Gericht durchsetzen können, dass du
- arbeitswillig bist
- arbeitsfähig bist
- ständig auf Suche bist
- bis zu 80 km Fahrt in kauf nimmst
Schon ist der Besitz kein Luxus mehr. Wenn du wirklich gezwungen wirst, das Auto zu verkaufen, sollen es doch der Sachbearbeiter kaufen, der da große Töne spuckt! Tritt fest und sicher auf! Das hat mir auch schon viel geholfen! Ich hab für einen Bekannten ein Auto mit 18.000 Euro Wert der BA angeboten, da diese doch den ARGEn vorsteht und die geschätzen Werte sicher leichter aufbringen kann, als der Markt!
Es liegt sehr viel an der Argumentation! Du musst nicht mit Verlust verkaufen! Das kann zu einem Verfahren vor dem BGH/BVG führen!
wenn sie es spitz kriegen bekomme ich fast 1 jahr keine kohle
Ja meinst du denn die schicken einen Gutachter vorbei?