Auto verkaufen in der Wohlverhaltensphase!

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

Du kannst in der Wohlverhaltensphase von Deinem pfändungsfreien Geld kaufen und verkaufen, was Du möchtest. Wenn das Auto vom Treuhänder in der Insolvenz freigegeben war, dann musst Du ihn auch nicht fragen.

In der Wohlverhaltensphase muss man den sogenannten Vermögenszuwachs, es sei denn, es ist eine Erbschaft, dem Treuhänder nicht mehr anzeigen. Du kannst verkaufen, was Du willst, auch Deine Möbel, Deine Kleider - in der WVP interessiert es den Treuhänder nicht.

Viel Glück

Vielen Dank für deine Antwort!!