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Auto verkaufen,aber wie?

gefragt von dugato am 14.01.2009 um 14:13 Uhr

hi,

demnächst will person-A sein auto - transporter verkaufen. er ist selbständig und hat das auto vor 4 jahren durch finanzierung gekauft. jetzt hat er ein neues auto- transporter auch durch finanzierung gekauft.

wie soll er verkaufen ohne probleme zu bekommen? durch anzeige in der zeitung, übers internet, durch bekannte ... muss man unbedingt einen verkaufsvertrag machen?oder reicht eine rechnung? muss er als gewerbehändler oder als privat person verkaufen? muss er garantie dafür geben oder ohne garantie? muss er das beim finanzamt sagen? worauf soll er noch beachten? hat jemand erfahrung damit?

danke

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recht x 35.144 finanzen x 23.686 Auto x 23.071

Benjy
beantwortet von Benjy am 14. Januar 2009 14:47
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wenn der transporter auf die firma lief, kann er ihn nicht plötzlich privat verkaufen. mwst-fällt somit an und muss "abgedrückt" werden. vertrag kann mündlich geschlossen werden.

wenn er kein kfz-gewerbe angemeldet hat, muss er auch keine garantie geben..


anonym
beantwortet von NicoleK am 14. Januar 2009 14:44
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Wenn er den Wagen als Betriebsausgabe abgesetzt hat, muß er auch den Verkauf als betriebliche Einnahme buchen. Das ist eigentlich logisch und gehört zum Grundwissen eines Selbstständigen.

Garantie braucht er natürlich nicht geben, es sei denn er ist Autohändler.

Zeitung, Internet, Bekannte? Ja, das sind die üblichen Wege. Kaufvertrag ist Pflicht, wird auch der Käufer verlangen.

Deine Fragen klingen etwas suspekt.


anonym
beantwortet von dugato am 14. Januar 2009 15:59
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hi,

danke für eure hilfe. der selbständige ist ein handwerker und kennt sich nicht so gut mit steuer,wirtschaft,deutsch aus.das alte auto lief übers firma.er könnte schon es als anzahlung geben.aber händler bot sehr wenig an ca 1500 euro.


anonym
beantwortet von sternchen230 am 14. Januar 2009 14:18
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warum hat er den alten nicht in zahlung gegeben?ein kaufvertrag beim verkauf wäre auf jeden fall ratsam,wie das genau mit der garantie geht weiß ich nich,ich glaube als privatperson haftest du nicht beim autoverkauf. beim finanzamt braucht man nicht bescheid sagen,das regelt sich von alleine durch an- und abmeldung bei der autoversicherung


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