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auto verkauf. Mängel angeben

Frage von Mechaniker123 Mechaniker123

hallo, hab heute eine zusage bekommen dass jemand mein auto kauft. dieser hat den wagen außerlich geckeckt und hat probefahrt gemacht und den wagen von unten angeschaut in einer grube. ich hab dem wagen eine neue achse eingebaut, da er da einen schaden hatte. jetzt ist wieder alles top! Was wäre wenn jetzt zum beispiel ich einen fehler beim einbau gemacht hätte sodass ein unfall passiert. Bin ich dann schuld? oder wie kann man das im kaufvertrag schreiben dass ich raus bin aus der sache, weil nicht dass die dann in ein paar monaten ankommen und sagen mir ist der reifen abgeflogen oder sowas. Ich frag nur aus interesse und weil ich auf der sicheren seite sein will. eingebaut ist alles sachgemäß! mfg

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Antworten (5)

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    Antwort von Trilobit Trilobit

    Was wäre wenn jetzt zum beispiel ich einen fehler beim einbau gemacht hätte sodass ein unfall passiert. Bin ich dann schuld?

    Ja, wenn du die Achse nicht fachgerecht eingebaut hast und dir das nachgewiesen wird.

    wie kann man das im kaufvertrag schreiben dass ich raus bin aus der sache

    Eine solche Klausel wäre ungültig. Wenn der Schaden auf dein nicht fachgerechtes Gefrickel zurückzuführen ist, haftest du auch nach Jahren noch. Du kommst da nicht raus.

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    Antwort von Maximilian112 Maximilian112

    Auf der sicheren Seite bist Du nur, wenn sich das ein Fachmann anschaut und sein OK gibt. Das wird Dich vermutlich nicht die Welt kosten.

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    Antwort von Mechaniker123 Mechaniker123

    gibts da nicht sowas wie, Haftung augeschlossen oder keine gewährleistung?

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    Antwort von Kuno33 Kuno33

    Bei privaten Verkäufen gilt i. a., dass der Verkäufer nicht haftet, wenn der Wagen einen nicht erkennbaren Schaden hat. Dafür gibt es Formulierungen, dass der Verkäufer nicht haftet und der Käufer auf alle Ansprüche verzichtet. "gekauft wie gesehen" Im Internet findest Du Musterverträge. Ob du eine selbst durchgeführte Reparatur angeben musst, ist eine schwere Frage. Es kann sogar sein, dass Du bei fehlerhafter Montage in der Sache trotz Klausel oim Vertrag drinhängst. Dazu müsste man die Rechtsprechung kennen.

    Du solltest Dir allerdings sicher sein, dass andere Menschen nicht durch Reparaturen, die Du vielleicht nicht fachgerecht durchgeführt hast, nicht zu Schaden kommen können. Das kann vermutlich dann nur ein Rechtsanwalt beurteilen, der in Gesetzeskommentaren auch die laufende Rechtsprechung nachlesen kann.

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    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Wenn Du die Achse falsch eingebaut hast und der legt sich aufs Kreuz, dann bist Du dran.

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