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auto verkauf käufer hat beschädigt und will zurückgeben

Frage von Leadtech Leadtech

hallo

habe vorhin mein auto verkauft

der käufer hat ihn sich gestern komplett angeschaut und ich hab ihm alle mängel die ich weiß gesagt und der preis war verhandlungssache

ich bin klar privatmann

der käufer hat den wagen angemeldet und heute geholt

eben hat er mich angerufen und gesagt das er beim wechseln der hinteren reifen mit dem wagenheber eingebrochen ist und nun ein loch drinne sei und er das auto zurückgeben möchte

wie sieht das nun rechtlich aus ..?

muss ich den wagen zurücknehmen ? was ist mit dem loch ? schadensersatzforderung?
des weiteren ist ja jetzt auch noch ein vorbesitzer mehr da er ihn angemeldet hat

....was kann /sollte ich tun ..?

lg

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Antworten (9)

  • 1
    Antwort von jbinfo jbinfo

    Wim Tölke hätte gesagt:

    R I S I K O für den Käufer !

  • 1
    Antwort von sarrex sarrex

    keine panik....musst es net zurücknehmen

  • 0
    Antwort von johnnyzeki johnnyzeki

    wenn er das "loch " mit dem wagenheber verursacht hat kannst ja du nichts für.wenn in dem vertrag nichts vom loch drinn steht bist du aus dem schneider,er hat das auto beim kauf zu kontrolieren und auf mängel aufmerksam machen.ich handle mit autos und kenne mich ein bissel aus .trotzdem viel glück aber nehme es auf keinen fall zürück!gruss

  • 0
    Antwort von Gerd2 Gerd2

    Hat er den Wagenheber auch tatsächlich an der vorgesehenen Stelle angesetzt? NOrmal ist gekauft wie besichtigt und keine Rückgaberecht, es sei denn vorsätzlich verschwiegene Mängel.

    Kommentar von Leadtech Leadtech

    weiß ich nicht

    er hat nur gesagt eingekracht

  • 0
    Antwort von Christiangt Christiangt

    Du musst den Wagen nicht zurück nehmen. Der Mängel war noch nicht da als er sich das Auto angeschaut hat bzw hat er ihn niht gesehen, du hast ihm auch den Mangel nicht verschwiegen (geh ich mal von aus),also Pech für Ihn.

  • 0
    Antwort von bavarian92 bavarian92

    das kann er nur und dann auch nur gerichtlich machen wenn er dir nachweisen kann dass sas ein arglistig verschwiegener Mangel ist, was in deinem Fall ja nicht so ist.

    Also hat er pech gehabt

    Kommentar von Christiangt ChristiangtChristiangt

    Genau

    Kommentar von bavarian92 bavarian92bavarian92

    Also auch ohne schriftliichen Kaufvertrag ist dieser Stillschweigend zustande gekommen!! Du bist aus dem Schneider-hehe

  • 0
    Antwort von Leadtech Leadtech

    ach ja wir haben keinen kaufvertrag gemacht

    Kommentar von ungererbad ungererbadungererbad

    Also keinen schriftlichen? Das musst Du auch nicht. Der Kaufvertrag ist auch so zustande gekommen.

    Kommentar von Lilly91 Lilly91Lilly91

    dann hat er sowieso Pech gehabt,ob du Schuld hättest oder nicht

    Kommentar von Ruedi RuediRuedi

    Wie kommst Du auf so eine Antwort? Die ist ziemlich falsch!

    Kommentar von Ruedi RuediRuedi

    Wenn es keinen Kaufvertrag gab, in dem alle Mängel aufgelistet wurden, ist das ein kleines Problem. Im Zweifel wirst Du nämlich beweisen müssen, dass der Käufer von den Mängeln wusste, es sei denn, es waren offensichtliche Mängel.

    Kommentar von Christiangt ChristiangtChristiangt

    Ist zwar schlecht aber mündlich geht auch. NImm nichts zurück, wenn er meint Recht zu haben soll er vor Gericht gehn.

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    Antwort von gibtsdochnich gibtsdochnich

    den mußt du nich zurück nehmen, den wagen

  • 0
    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Besteht die Karre denn aus Prestolit und nicht aus Blech?

    Kommentar von Leadtech Leadtech

    ich hab ihm die roststellen gezeigt die ich wusste

    reifen hab ich vor nem monat wechseln lassen und da gabs keine probleme mit der hebebühne

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