hallo
habe vorhin mein auto verkauft
der käufer hat ihn sich gestern komplett angeschaut und ich hab ihm alle mängel die ich weiß gesagt und der preis war verhandlungssache
ich bin klar privatmann
der käufer hat den wagen angemeldet und heute geholt
eben hat er mich angerufen und gesagt das er beim wechseln der hinteren reifen mit dem wagenheber eingebrochen ist und nun ein loch drinne sei und er das auto zurückgeben möchte
wie sieht das nun rechtlich aus ..?
muss ich den wagen zurücknehmen ? was ist mit dem loch ? schadensersatzforderung?
des weiteren ist ja jetzt auch noch ein vorbesitzer mehr da er ihn angemeldet hat
....was kann /sollte ich tun ..?
lg
Besteht die Karre denn aus Prestolit und nicht aus Blech?
ich hab ihm die roststellen gezeigt die ich wusste
reifen hab ich vor nem monat wechseln lassen und da gabs keine probleme mit der hebebühne
ach ja wir haben keinen kaufvertrag gemacht
ungererbad am 29. April 2009 18:56 Also keinen schriftlichen? Das musst Du auch nicht. Der Kaufvertrag ist auch so zustande gekommen.
dann hat er sowieso Pech gehabt,ob du Schuld hättest oder nicht
Wie kommst Du auf so eine Antwort? Die ist ziemlich falsch!
Wenn es keinen Kaufvertrag gab, in dem alle Mängel aufgelistet wurden, ist das ein kleines Problem. Im Zweifel wirst Du nämlich beweisen müssen, dass der Käufer von den Mängeln wusste, es sei denn, es waren offensichtliche Mängel.
Ist zwar schlecht aber mündlich geht auch. NImm nichts zurück, wenn er meint Recht zu haben soll er vor Gericht gehn.

das kann er nur und dann auch nur gerichtlich machen wenn er dir nachweisen kann dass sas ein arglistig verschwiegener Mangel ist, was in deinem Fall ja nicht so ist.
Also hat er pech gehabt
Genau
bavarian92 am 29. April 2009 19:02 Also auch ohne schriftliichen Kaufvertrag ist dieser Stillschweigend zustande gekommen!! Du bist aus dem Schneider-hehe
Du musst den Wagen nicht zurück nehmen. Der Mängel war noch nicht da als er sich das Auto angeschaut hat bzw hat er ihn niht gesehen, du hast ihm auch den Mangel nicht verschwiegen (geh ich mal von aus),also Pech für Ihn.

Hat er den Wagenheber auch tatsächlich an der vorgesehenen Stelle angesetzt? NOrmal ist gekauft wie besichtigt und keine Rückgaberecht, es sei denn vorsätzlich verschwiegene Mängel.
weiß ich nicht
er hat nur gesagt eingekracht
wenn er das "loch " mit dem wagenheber verursacht hat kannst ja du nichts für.wenn in dem vertrag nichts vom loch drinn steht bist du aus dem schneider,er hat das auto beim kauf zu kontrolieren und auf mängel aufmerksam machen.ich handle mit autos und kenne mich ein bissel aus .trotzdem viel glück aber nehme es auf keinen fall zürück!gruss