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auto verkauf käufer hat beschädigt und will zurückgeben

gefragt von Leadtech am 29.04.2009 um 18:54 Uhr

hallo

habe vorhin mein auto verkauft

der käufer hat ihn sich gestern komplett angeschaut und ich hab ihm alle mängel die ich weiß gesagt und der preis war verhandlungssache

ich bin klar privatmann

der käufer hat den wagen angemeldet und heute geholt

eben hat er mich angerufen und gesagt das er beim wechseln der hinteren reifen mit dem wagenheber eingebrochen ist und nun ein loch drinne sei und er das auto zurückgeben möchte

wie sieht das nun rechtlich aus ..?

muss ich den wagen zurücknehmen ? was ist mit dem loch ? schadensersatzforderung?
des weiteren ist ja jetzt auch noch ein vorbesitzer mehr da er ihn angemeldet hat

....was kann /sollte ich tun ..?

lg


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sarrex
beantwortet von sarrex am 29. April 2009 18:55
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keine panik....musst es net zurücknehmen


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 30. April 2009 09:36
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Wim Tölke hätte gesagt:

R I S I K O für den Käufer !


anonym
beantwortet von Regenmacher am 29. April 2009 18:55
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Besteht die Karre denn aus Prestolit und nicht aus Blech?

Kommentar von Leadtech am 29. April 2009 18:57

ich hab ihm die roststellen gezeigt die ich wusste

reifen hab ich vor nem monat wechseln lassen und da gabs keine probleme mit der hebebühne


anonym
beantwortet von gibtsdochnich am 29. April 2009 18:55
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den mußt du nich zurück nehmen, den wagen


anonym
beantwortet von Leadtech am 29. April 2009 18:55
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ach ja wir haben keinen kaufvertrag gemacht

Kommentar von 517dfdf405b70c95889a7289d024deb9smallungererbad am 29. April 2009 18:56

Also keinen schriftlichen? Das musst Du auch nicht. Der Kaufvertrag ist auch so zustande gekommen.

Kommentar von Lilly91 am 29. April 2009 18:57

dann hat er sowieso Pech gehabt,ob du Schuld hättest oder nicht

Kommentar von Ruedi am 1. Mai 2009 10:35

Wie kommst Du auf so eine Antwort? Die ist ziemlich falsch!

Kommentar von Ruedi am 1. Mai 2009 10:37

Wenn es keinen Kaufvertrag gab, in dem alle Mängel aufgelistet wurden, ist das ein kleines Problem. Im Zweifel wirst Du nämlich beweisen müssen, dass der Käufer von den Mängeln wusste, es sei denn, es waren offensichtliche Mängel.

Kommentar von Christiangt am 29. April 2009 18:57

Ist zwar schlecht aber mündlich geht auch. NImm nichts zurück, wenn er meint Recht zu haben soll er vor Gericht gehn.


bavarian92
beantwortet von bavarian92 am 29. April 2009 18:56
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das kann er nur und dann auch nur gerichtlich machen wenn er dir nachweisen kann dass sas ein arglistig verschwiegener Mangel ist, was in deinem Fall ja nicht so ist.

Also hat er pech gehabt

Kommentar von Christiangt am 29. April 2009 18:56

Genau

Kommentar von 6e2a4752bd26f624fba628dbd85c3644smallbavarian92 am 29. April 2009 19:02

Also auch ohne schriftliichen Kaufvertrag ist dieser Stillschweigend zustande gekommen!! Du bist aus dem Schneider-hehe


anonym
beantwortet von Christiangt am 29. April 2009 18:56
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Du musst den Wagen nicht zurück nehmen. Der Mängel war noch nicht da als er sich das Auto angeschaut hat bzw hat er ihn niht gesehen, du hast ihm auch den Mangel nicht verschwiegen (geh ich mal von aus),also Pech für Ihn.


Gerd2
beantwortet von Gerd2 am 29. April 2009 18:57
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Hat er den Wagenheber auch tatsächlich an der vorgesehenen Stelle angesetzt? NOrmal ist gekauft wie besichtigt und keine Rückgaberecht, es sei denn vorsätzlich verschwiegene Mängel.

Kommentar von Leadtech am 29. April 2009 19:01

weiß ich nicht

er hat nur gesagt eingekracht


anonym
beantwortet von johnnyzeki am 16. Juni 2009 17:41
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wenn er das "loch " mit dem wagenheber verursacht hat kannst ja du nichts für.wenn in dem vertrag nichts vom loch drinn steht bist du aus dem schneider,er hat das auto beim kauf zu kontrolieren und auf mängel aufmerksam machen.ich handle mit autos und kenne mich ein bissel aus .trotzdem viel glück aber nehme es auf keinen fall zürück!gruss


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