Beim Auto Verkauf habe ich mir nicht den Führerschein des Käufers zeigen lassen. Das Auto war nicht abgemeldet. Einen Tag später auf dem Weg zur Ummeldung kontrolliert die Polizei den Käufer und stellt fest er hat keinen Führerschein. Kann die Polizei mich belangen, dass ich das Auto verkauft habe ohne den Führerschein zu kontrollieren. Direkt nach dem Kauf wurde das Auto von der Frau des Käufers weggefahren. Das würde ja bedeuten wenn ich in ein Autohaus gehe und ein Auto kaufe, muss sich der Händler meinen Führerschein zeigen lassen. Bin auf eure Antworten sehr gespannt.
Auto Verkauf - Führerschein nicht geprüft
Antworten (14)
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firstguardianfirstguardian
Die Überlassung des Fahrzeuges hat nach dem Verkauf stattgefunden. Sie waren zu dem Zeitpunkt nicht mehr der Eigentümer aber noch der Halter des Fahrzeuges. Als Halter sind Sie für die Überlassung weiterhin verantwortlich. Da kann man wirklich nur gespannt sein, wie ein Richter das beurteilt. Eines lernt man daraus! Immer erst abmelden und vom Käufer dessen neue Schilder nach Zulassung montieren lassen und wenn es nur Überführungskennzeichen wären. Dann ist man aber aus der Verantwortung.
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Jule1973Jule1973
ein Auto kaufen kann ja meines Erachtens jeder, der volljährig ist...
was das Führen eines Fahrzeuges angeht, sieht das natürlich anders aus, aber verkaufen kannst du es jedem, der geschäftsfähig ist, unabhängig von Führerschein oder nicht - hätte ja auch als Geschenk oder so gekauft werden können...
ich denke mal, da brauchst du dir keine Sorgen zu machen.
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luzy0160luzy0160
Nein, keine Panik. Du darfst Dein Auto auch verkaufen an Leute, die keinen Schein haben.
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kuksiiiii Es kann doch auch ein Typ ohne Führerschein dein Auto kaufen. Das kann doch dir schnuppe sein ob er damit auf einem Privatgelände rumfährt oder aufer straße.
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ShaneMcCutcheonShaneMcCutcheon
Man darf auch ohne Führerschein ein Auto kaufen, aber es nicht fahren. Wenn du mit dem Kaufvertrag beweisen kannst, dass dir das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gehörte, kann dir niemand was.
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lila75 Hallo,
lese mich gerade aus Interesse zu den rechtlichen Grundlagen zu solch einem Fall ein, weil dies einen Freund getroffen hat. Er hat sein Auto privat weiterverkauft.
Leider war die Käuferin eine mehrfache (der Polizei bekannte) "Betrügerin", u.a. ohne Führerschein, und innerhalb der nächsten Woche hat der Freund eine Anzeige wegen eines Verstoßes im Straßenverkehr erhalten.
Nach Klärung (-> Auto verkauft, wegen der Versicherung alles korrekt beachtet) droht ihm jetzt dennoch wegen sog. "Fahrlässigkeit" ein Bußgeld bis zu 1000€, da er sich beim Verkauf den Führerschein nicht hat zeigen lassen.
Also lieber achtsam sein. Scheinbar kann man bei Nichtüberprüfung doch rechtlich belangt werden, und das nicht zu knapp!
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KadifantKadifant
oh ja,ich bin auch gespannt! ergo,in Zukunft Führerschein zeigen lassen,ich habe das damals glaube ich gemacht aber weiß nicht warum,vielleicht weil ich mein Auto an nen Ex-Knacki verkaufte.
Ich glaub aber wenn,daß du nur eine Teilschuld bekommst,denn du bist ja der Halter des Fahrzeugs aber nicht der Fahrer und der ist für sich selbst verantwortlich und kriegt wohl die größte Strafe
also,kaufen darf er aber fahren hätte er nicht gedurft
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AlandraHH kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen... Wer der Eigentümer des Autos ist, spielt doch gar keine Rolle, nur derjenige der das Auto fährt muss im Besitz einer Fahrerlaubnis sein...
Wie sollte das denn sonst mit Firmenwagen sein? Dort ist ja der Fahrzeughalter die Firma, und die kann ja gar keinen Führerschein haben....
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GingryuGingryu
Nein, kann Sie nicht. Zumindest nicht solange Du einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen hast. Generell darfst Du ein auf Dich versichertes Fahrzeug nur an Personen mit gültigem Führerschein geben, aber mit dem Kaufvertrag sind die Besitzrechte auf den Käufer übergegangen. Damit ist der Käufer verantwortlich für den Fahrer des Fahrzeugs. Schließlich darf man ein Fahrzeug auch ihne Führerschein erwerben und versichern. Nur fahren darf man es nicht.
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bulli66bulli66
ob mit oder ohne führerschein. jeder kann ein auto kaufen. das ist ganz alleine jetzt ein problem vom käufer. du kannst dich zurücklehnen und entspannen. dir passiert vom rechtlichen her nichts
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tinschentinschen
Kaufen kann ein Auto jeder.Fahren nur wenn er/sie einen Führerschein hat.Hätte der Mann eine Probefahrt gemacht und er wäre erwischt worden,hättest du ein Problem.Nachdem das so nicht der Fall ist,mußt du dir keine Sorgen machen.
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Leopold1990Leopold1990
Nein kann Sie nicht... höchstens wenn du mit Ihm eine Probefahrt gemacht hast aber dann müssten Sie euch schon bei der Probefahrt kontrollieren.
Man kann ja auch ein Auto kaufen ohne Führerschein und nicht damit fahren ;) bzw. kurz bevor man einen Führerschein bekommt :D
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hexenrwhexenrw
nein kann sie nicht da du ja nicht davon ausgehen kannst das es für ihn ist oder so..........kaufen kann es jeder.............
kommt das aber nicht eher "zum Tragen", wenn ich mein Auto verkaufe, es noch nicht umgemeldet ist und der neue Halter z.B. "geblitzt" wird oder ähnliches? Da wird ja dann konkret gegen den Fahrer des Wagens mit dem Kennzeichen XY gesucht bzw. gegen den eine Verwarnung/ein Bußgeld erlassen, und da habe ich als "Noch-Halter" ggf. Pech...hier macht sich derjenige doch aber des Fahrens ohne Führerscheins strafbar...m.E. nicht unbedingt miteinander gleichzusetzen...