Hallo, mal angenommen mein Kollege hat ein Auto, was versichert ist (welche Unterschiede es da sonst noch gibt außer Tel/Vollkasko weiß ich leider nicht). Wenn wir nun gemeinsam wo hinfahren wollen, was etwas länger dauert und wir uns dann die Fahrt teilen ist das Auto noch versichert bzw. ich, wenn ich dann teilweise die Fahrt übernehme - und wenn es da einen Unterschied gibt - wie sieht es aus wenn ich damit mal allein fahren würde, z.B. zum EInkaufen.
Antworten (10)
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ljubaviljubavi
kommt drauf an! es gibt leute, die ihr auto nur auf sich versichern, dh wenn jemand anders das auto fährt, zahlt die versicherung eben nicht. deswegen lässt man eben nicht jeden an sein auto ;)
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MismidMismid die Haftpflicht zahlt in jedem Fall! Auch wenn man angibt, daß man nur selbst fährt! Nur werden dann rückwirkend höhere Beiträge gefordert
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MismidMismid
Die Haftpflichtversicherung muß den Schaden in jedem Fall übernehmen. Nur wenn du keinen Führerschein hättest, betrunken wärst oder grob fahrlässig dich verahlten würdest, könnte die Versicherung die Kosten von die zurückverlangen.
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PlayaNr1PlayaNr1 DH
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trauermantrauerman
Auf jeden Fall kommt die Versicherung bei einem evtl. Unfall für den Schaden am anderen Fahrzeug auf. Der Rest steht in der Police oder bei der Versicherung nachfragen wie der Vertrag abgeschlossen wurde
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Korrektor Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 27. Oktober 2009 22:46
"die Haftpflicht zahlt in jedem Fall! Auch wenn man angibt, daß man nur selbst fährt! Nur werden dann rückwirkend höhere Beiträge gefordert."*
So ist es.
Alles andere, was hier blafaselt wurde, ist schlichter Unfug.
Nichts für ungut &
Grüße
Korrektor
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PlayaNr1PlayaNr1
versichert ja generell..aber der VN kann in regress genommen werden....darüber hinaus kann ein strafbeitrag rückwirkend festgelegt werden mit dem richtigen fahrerkreis....wenn es nachvollziehbar ist...als letztes wenn es sich um fahrten handelt wie urlaub oder sowas ähnliches als kein ständiges ändern des fahrerkreis, dann reicht ein telefonischer anruf bei den meisten gesellschaften und es kostet auch keinen mehrbeitrag.
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mystress75mystress75
Kommt auf die Versicherung an...zB kann man angeben dass man NUR alleine fährt oder dass kein Fahrer unter 23 Jahren mit dem Auto fährt...wenn dann was passiert riskiert man den Versicherungsschutz. Wenn bei der Versicherung angegeben ist dass beliebige Personen fahren dürfen dann darf jeder fahren und ist versichert.
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MismidMismid den Versicherungschutz riskiert man dann nicht!!!
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AndyKocks Ich würde ersteinmal sagen ja. Allerdings solltet ihr euch bei der Versicherung deines Kollegen erkundigen, wie und auf welche Art und Weise das Auto versichert ist.
LG Andy
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VivivoVivivo
das kommt ganz auf die versicherung an die dein nachbar abgeschlossen hat.. es gibt versicherungen da kann jeder mit dem auto fahren der einen führerschein hat und die erlaubnis des nachbars... aber es kann auch sein dass du nicht damit fahren darfst
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MismidMismid klar darf jeder mit fahren! Nur werden rückwirkend eventuell höhere Beiträge fällig
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VivivoVivivo jeder darf damit fahren war gemeint wie : jeder der damit fährt ist auch versichert...
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knattertatterknattertatter
wenn das Auto so versichert ist dass er nur der Fahrer ist kann die versicherung sich sträuben
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MismidMismid nein!
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Korrektor Korrekt!
Genau, nur im Notfall würde das gehen - wenn du z.B. deinem Kollegen schlecht wird während der Fahrt, aber dann auch nur nach Hause oder direkt zum Arzt!!
Es sei denn, er hat die Versicherung so abgeschlossen, dass andere Personen das Auto auch fahren dürfen! Kasko ist da vermutlich noch das geringere Problem - im Ernstfall wird der Haftplicht-Schaden sicher größer sein!