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Auto-Unfall.....Versicherung und Schmerzensgeld

Frage von amirchan amirchan

Hey liebes Forum,

so wie der Zufall es wollte,wurde ich heute von einem Taxifahrer angefahren.Und das schlimmste dabei ist,dass er mich auf dem Zebrastreifen angefahren hat.Naja nach dem Unfall wurde halt die Polizei gerufen,die haben dann halt die Anzeige geschrieben und ich wurde in die Notfallambulanz gefahren(ohne Krankenwagen). Diese konnten kein Bruch feststellen und ich bin am nächsten Tag zu meinem Hausarzt gefahren,der mich nach dem Bericht(mit dem ich beim Anwalt war)zum Orthopäden schickte und dieser stellte einen Bruch beim Handgelenk fest und Hämathom beim Bein. So,weil mein Anwalt mir nicht ungefähr sagen konnte,wie viel Anspruch ich habe und deswegen wende ich mich an euch.So noch weitere Infos sind,dass mein Fahrrad einen Totalschaden hat(250 Euro Gebrauchtpreis) und dass ich Schüler bin und 3 Wochen mit einem Atest zu Hause sitze.Bin noch Schüler und besuche die 11-te Klasse eines Gymnasiums und bind jetzt gehindert durch das am Arm und ich habe Schmerzen bis zum geht nicht mehr.Ich kann kaum aufstehen ohne,dass mein Bein weh tut. Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen,wie ich das meiste rausholen kann(ich weiß klingt schlecht,aber ich bin auf das Geld angewiesen und brauche es.)

MFG Moor

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Antworten (5)

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    Antwort von antonczerwinski antonczerwinski

    Du bist also heute von einem Taxi angefahren worden und bist am nächsten Tag zu Deinem Hausarzt. Ausserdem hast Du auch noch den Orthopäden und den Anwalt aufgesucht. Meinst Du nicht, das es ein bischen zu dick aufgetragen ist.

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    Antwort von Leon1310 Leon1310

    Wie schon der Erste schrieb, wie hast du das angestellt, mit heute angefahren und nächstem Tag zum Hausarzt??? Frag mal deinen Anwalt lieber, was es für Betrug gibt und er dich dann vertreten kann, wenn du die Anzeige bekommst :-)

  • 3
    Antwort von Mystika1245 Mystika1245

    Ich hoffe du bist nicht mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen "gefahren"....dann kannste deine Ansprüche eigentlich fast vergessen.....

    Hier mal ein paar Urteile.

    Ein Radfahrer, der sich als solcher fortbewegt, genießt bei Überquerung der Fahrbahn auf einem Fußgängerüberweg/Zebrastreifen nicht diesen Schutz (OLG Hamm, 13 U 219/91).

    Radfahrer haben auf einem Fußgängerüberweg/Zebrastreifen keinen Vorrang gegenüber dem fließenden Verkehr gem § 26 (1) StVO, es sei denn, sie schieben ihr Rad. Andernfalls handeln sie verbotswidrig. Fußgängerüberweg/Zebrastreifene dienen dem Schutz von Fußgängern und Rollstuhlfahrern (OLG Düsseldorf, Az. 5 Ss (Owi) 39/98).

    Zwischen einem Radfahrer, der einen Fußgängerüberweg/Zebrastreifen verkehrswidrig befährt, und einem Kraftfahrer, der sich nicht mit nachweisbar mäßiger Geschwindigkeit genähert hat, ist der Schaden zu teilen (AG Köln, 266 C 135/83).

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    Antwort von bob123bob bob123bob

    sorry aber wenn du des so schreibst auch noch mit"ich bin auf des geld angewiesen" hört es sich sehr danach an also ob du schnell mit deim radl vors taxi gefahren wärst... und in dem fall bekommst du nichts....

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    Antwort von Aral59 Aral59

    Ich glaube nach deiner Schliderung hast du die meisten Schmerzen im Geldbeutel, weil der aus Zwibelleder ist und das drückt dir die Tränen aus den Augen, sicher ist auch das am Zebrastreifen besondere Vorsicht auf Fußgänger gegeben werden muss.

    Aber auch der Fußgänger darf nicht auf sein Recht bestehen, so muss auch der Fußgänger sich vergewissern das der Autofahrer den Fußgänger sieht.

    In den seltensten Fällen gibt es eine eindeutige Schuld, so wird Prozentual die Schuld vor Gericht verteilt.

    L. G. Aral59

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