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auto unfall..muss der händler bzw besteht die chance das der mein schaden übernimmt ?

Frage von dragonheart25m dragonheart25m

Hallo heute ist mir was blödes passiert,war beim discounter einkaufen und hab auch dessen parkplatz genutzt ,beim rückwärts fahren hatte es einen riesen schlag gegeben meine front schürze ist total defekt! Alles gerissen der bürgersteig war viel zu hoch beim reinfahren gab es keine probleme.der bürgersteig war schon gut zerstört da waren wohl andere die das selbe erlebt hatten da der bürgersteig gut mitgenommen war! Könnte ich auf kulanz hoffen? Was meint ihr? Nach dem aussehen vom bürgersteig war ich nicht der erste sowas muss doch ausgebessert werden!oder?

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Antworten (11)

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    Antwort von veraeva12 veraeva12

    deinen eigenen schaden zahlst du selber, oder du verklagst den bürgersteig.

    der ist aber auch gemein, da einfach so rumzulungern....

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    Antwort von crazyrat crazyrat

    Nein, das Parken und Fahren auf dem Parkplatz unterliegt alleine deiner Verantwortung. Da hat der Besitzer, Betreiber keinerlei Gewähr für zu haben.

    Da wirst DU keine Chancen bekommen. Das der Bürgersteig und Bordstein so hoch ist, ist DEIN Risiko. DIe Teile sind i.d.R. noch einem Normmaß verbaut und wenn der Wagen dann vielleicht zu tief liegt, ist da nicht der Bauherr oder Besitzer für zuständig.

    Du brauchst auch nicht so weit reinfachren, dass DU mit den Rädern vor dem Bord stehst, sondern das Fahrzeug muss komplett vor dem Bord zum Stehen kommen. Eigenes Fehlverhalten.

    Einzige Ausnahme wäre wirklich, wenn es baulicher Mängel an der Stelle wirklich auch optisch und messbar nachweisbar wäre. Und dann auch nicht, wenn es nur um 1 cm über dem anderen Borden zu stehen kommt.

    Kommentar von crazyrat crazyratcrazyrat

    Ich frage mich so oder so, wie man es schafft, beim Rückwärts fahren, die Frontschürze aufzureissen. Und wenn Du zu Dicht am Bordstein einschlägst, noch dümmer. Da würde selbst wohl die Polizei lachen.

    Das hast Du in der Fahrschule sicherlich besser gelernt.

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    Antwort von schlappeflicker schlappeflicker

    der händler haftet nicht für deine schusseligkeit

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    Antwort von maikel196 maikel196

    hallo

    ich schätze deinen humor , allerdings frage ich mich , wie du den führerschein bestehen konntest ?? und , warum dein fahrlehrer nicht den schaden übernehmen sollte :-)))

    gruss mike

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    Antwort von balam balam

    Das befahren des Diskonters Parkplatz geschieht immer auf eigene Gefahr, also du siehst das du das bezahlen kannst.

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    Antwort von turbo666 turbo666

    Wenn der Eigentümer des Parkplatzes Deiner Ansicht nach hier nicht ausreichend warnt, kannst Du den Fall einem Anwalt geben und gegen den Parkplatzeigentümer Schadenersatzforderungen stellen. Ob Du was bekommst, hängt ganz allein vom Richter ab. Manche entscheiden so, andere wieder genau gegenteilig. Eine rechtsverbindliche Auskunft kann Dir hier niemand geben. Eins ist allerdings sicher: Du kannst selbstverständlich auch Kulanz hoffen. Aber das wars auch schon. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Ich gehe jedenfalls nicht davon aus, dass da was zu holen ist.

    Kommentar von dragonheart25m dragonheart25mdragonheart25m

    Tja was soll ich sagen kaufpark übernimmt den schaden...von wegen keine chance usw ...

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    Antwort von Jochen4 Jochen4

    Der Händler wird mit Sicherheit deinen Schaden nicht übernehen. Wenn du rückwärts fahren musst du immer mit sowas rechnen, auch mit hohen Bürgersteigen. Du musst leider deinen Schaden selbst übernehmen. Ausserdem gibt es überall hohe Bürgersteige. Da kannst du nicht den Discounter dafür verantwortlich machen.

    Kommentar von Jochen4 Jochen4Jochen4

    Sorry hab mich etwas verschrieben. meinte natürlich wenn du rückwärts fährst.

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    Antwort von Findelkind98 Findelkind98

    Da hast Du einfach Pech.

    Ich bin auch mal auf einem Parkplatz rückwärts gefahren.

    Da ist mir so ein Betonblumenkübel ins Auto gerannt. Den hatte ich auch nicht gesehen.

    PP = persönliches Pech.

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    Antwort von Jerne79 Jerne79

    Sorry, aber wo du mit deinem Auto langfährst, musst du selbst wissen. Dafür kannst du nicht den Discounter verantwortlich machen. Der ist nicht dafür verantwortlich, wer mit welchem Wagen auf seinen Parkplatz fährt. Dazu ist der Gehweg mit hoher Wahrscheinlichkeit städtischer Grund und somit außerhalb des Einflußbereichs des Discounters.

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    Antwort von tiniwuzz tiniwuzz

    Hm, meinst du mit Händler den Discounter?

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    Antwort von TKPilot TKPilot

    neiin warum sollte er? vllt nur wenn er eine garantie gibt und das auto einen motorschaden etc hat. aber unfall nein wäre zu schön um wahr zu sein

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