audicoupepower am 02.08.2009 um 20:32 Uhr
Hi, dem Vater eines Freundes ist folgendes passiert: Er fuhr mit seinem PKW ganz normal durch die Stadt. Aufgrund der momentanen Sommerwärme, mit offenem Fenster. Irgendwie schlich sich dort einer Wespe hinein, und flog unbemerkt unter den rechten Oberschenkel. Als der Vater meines Freundes an eine rote Ampel ranfuhr und zu Bremsen begann, streckte er somit das rechte Bein durch, quetschte die Wespe ein und diese stach dann zu. Vor Schreck und auch Schmerz, nahm er sofort das Bein Hoch und Bums prallte er schon gegen seinen Vordermann. Klarer Fall, er hat Schuld, aber was hätte er sonst machen sollen? Nun wird er hochgestuft in der Versicherung und somit gleichbehandelt, wie jemand der fahrlässig oder gar vorsätzlich jemanden im Straßenverkehr Schaden zufügt... gibt es Ausnahmen? Oder Dum gelaufen?

ich würde sagen dumm gelaufen. Er hat natürlich die Schuld wie du schon sagst, da er aufgefahren ist. Er wird bestimmt hochgestuft. Aber er soll aufjedenfall der Versicherung den Fall schildern, vielleicht gibt es eine milde Gnade :-)
Nö. Ich arbeite da. Die Sache ist ganz klar. Ist ein Schaden belastend, wird die Versicherung hochstufen. Und da ist es egal ob es um 10 Euro oder 100.000 Euro geht. Nur, dass man die 10 Euro zurückkauft...
Ja die Versicherung muss zahlen und hat damit das Recht Ihn hochzustufen. Dumm gelaufen Pech gehabt.
Jo, Letzteres. Der Unfall war kein unabwendbares Ereignis (dann würde er nicht haften).
Dumm gelaufen- wer den Schaden hat -braucht für Spott nicht sorgen-

Dumm gelaufen, aber die Biester sind dieses Jahr so zahlreich.... überall krabbelt was und Schmetterlinge en Masse.
natürlich wird er die schuld bekommen. aber mir hätte vor 18 jahren eine wespe im auto fast das leben gekostet. da sind die paar kröten, die der fahrer jetzt zahlen muß, doch ein lullerchen