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Auto Unfall unter Alkohol welche Folgen ???

Frage von Flash20026 Flash20026

Hallo zusammen, mein kleiner Bruder hat am Wochenende einen Unfall mit dem PKW gebaut. Zum Glück sind KEIN Personen sondern nur Sachschaden entstanden. Er ist über Gelb (oder vllt auch Rot gefahren). Wurde Seitlich von einem Taxi angefahren und hat sich Überschlagen. Wobei ich mich frage wie das Taxi, in so "weg schleudern" konnte.

Naja meine Hauptfrage ist nun, da er im Atemalkohol 0,52mg hatte und der laut Polizei Unfallversacher ist, was ihn zu erwarten hat. (Blutprobe steht noch aus) Er ist 23Jahre Alt hat den Führerschein schon seit 5 Jahren und hat sich nie etwas zu Schulden kommen lassen. Das er den FS wahrscheinlich abgeben muss, steht wohl auser Frage (immerhin wurde dieser auch schon Sichergestellt) Allerdings ist er auf seinen Führerschein angewiesen, gibt es eine möglichkeit die Speerfrist des FS auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben ? Wie lange ist in einem solchen Falle die Speerfrist ? Wird eine MPU oder so Nötig sein ? Wie sieht das aus mit Geldstrafe ?

Hoffe auf eine Ausführliche und hoffentlich Aufschlussreiche Antwort und was man evtl am besten unternehmen oder lassen sollte in einem solchen falle

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Antworten (10)

  • 5
    Antwort von FreeEagle FreeEagle

    Komisch - nach einer Alkoholfahrt ist man dann plötzlich auf seinen Führerschein "angewiesen"... hört man immer wieder.

    Meine Meinung ist dazu:

    Nicht die Mobilität ist ohne Führerschein eingeschränkt, sondern die Bequemlichkeit!

    .

    Aber zum Thema:

    Eine exakte Umrechnung von Atemalkohol in die Blutalkoholkonzentration ist aufgrund verschiedener Faktoren nicht möglich. Ein Annäherungswert ist die Verdoppelung, d.h. dein Brüderchen könnte ca. 1,04 o/oo Alkohol im Blut gehabt haben.

    Sollte er über 1,1 o/oo liegen, handelt es sich grundsätzlich um eine Straftat, allerdings ist bei deinem Bruder anzunehmen, dass aufgrund des Unfalls ebenfalls von einer Straftat ausgegangen wird.

    .

    Bei einem Alkoholwert unter 1,6 o/oo dürfte bei ihm als Ersttäter keine MPU angeordnet werden.

    .

    Das Strafmaß ist schwer vorauszusagen und kommt auch ein bisschen auf das Bundesland an. Zu rechnen dürfte sein mit 9 - 12 Monaten Sperrfrist (die mit einem Speer nichts zu tun hat) und ca. 1 - 1,5 Monatsgehältern Geldstrafe (30 - 45 Tagessätze).

    .

    Die Sperrfrist zu verschieben, wünschen sich zwar viele, das wird aber sicherlich nicht funktionieren.

    Kommentar von WildpinkWitch WildpinkWitchWildpinkWitch

    Eine Sperrfrist von bis zu 6 Wochen kann man in den Urlaub legen. Das geht.

    Kommentar von FreeEagle FreeEagleFreeEagle

    Die Sperrfrist, die in diesem Fall wegen der Straftat bis zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis verhängt wird, läuft bereits.

    Da ist nix mit "in den Urlaub verlegen".

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    DH! Gute Antwort. Hier sind nur noch die zivilrechtlichen Folgen zu nennen: Die Versicherung wird den Unfallverursacher mit bis zu 5000,-€ in Regreß nehmen.

  • 3
    Antwort von Schneekugel Schneekugel

    Die Sperrfrist wird er wohl kaum umgehen können.
    Bei Alkohol mit Unfallfolge kennen die Richter keine Gnade, mit Recht.
    ...
    Lt. Bußgeldkatalog:
    Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.
    ab 0,5 Promille: 500,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

  • 2
    Antwort von Dorfrocker Dorfrocker

    Wenn die Blutprobe einen Wert unter 0,6 Promille ergibt,kann er Glück haben und mit einem Fahrverbot davon kommen.Damit würde ihm die MPU erspart bleiben.Allerdings bleibt ihm der Gang zum Anwalt nicht erspart.Den sollte(nicht muß) er in jedem Fall konsultieren.Was das Versicherungstechnische betrifft:die könnte den Schaden des anderen bezahlen und sich dann von ihm wiederholen.Auch da gilt:Anwalt fragen. Und wieder zeigt sich:Entweder trinken oder fahren.Ist halt so.

  • 1
    Antwort von romar1581 romar1581

    Wenn dir einer ein bein stellst und du fällst, ist ja auch der Schaden von deiner eigenen Geschwindigkeit abhängig..... so viel zu 'ich verstehe nicht....'

    Wer bei rot noch drüberrutscht, der hat vorher ordentlich gas gegeben. Wer mit über 0.3 Promille unterwegs ist, der ist in seinerm Urteils- und Reaktionsvermögen deutlich eingeschränkt.

    Es gibt nicht umsonst die 0.5 Promille-Grenze.

    Wer auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist, der sollte das immer im Hinterkopf haben.

    Bei einem Unfall mit mehr als 0.3 ist die Schuldfrage ohnehin klar.

    Mein Verständnis hält sich in engsten Grenzen.

  • 1
    Antwort von alf1952 alf1952

    Alkohol im Blut und Unfall bauen = Fackel weg auch wenn der Blutalkoholwert unter 0,5 0%00 liegt. Ein Kumpel von mir machte eine Geschwindigkeitsübertretund mit 0,4. Das machte dann 3 Monate Billet-Entzug und 1 Monat gemeinnützige Sozialarbeit.

  • 1
    Antwort von mwiemeikel mwiemeikel

    Er sollte sich auf alle von Dir angesprochenen Möglichkeiten gefasst machen- und Sperre verschieben ist nicht. UND NICHT AUF MITGEFÜHL HOFFEN!!

  • 1
    Antwort von jamaga1 jamaga1

    Die Geschichte wird vor einem Gericht verhandelt. Wie der Richter das Strafmaß ansetzt, kann ich nicht beurteilen. Ich gehe davon aus, dass der FS mindestens 1/2 Jahr weg ist. Da hilft auch nichts, dass er auf diesen angewiesen ist, das muss er sich das nächste Mal vorher überlegen.

  • 1
    Antwort von doris11 doris11

    wenn er alkoholiesiert gefahren ist, wird er wenig VErständnis beim Richter auf Milderung haben,...und wenn er Pech hat, zahlt auch die Versicherung nichts, dann kann er alles aus eigener Tasche berappen...

  • 0
    Antwort von Kukdieheu Kukdieheu

    Ich musste mal meine Führerschein wegen Rotlichtverstos für ein Monat abgeben, jedoch nicht sovort. Ich musste ihn nur innerhalb von 3 Monaten abgeben den Monat konnt ich mir aussuchen. Fileicht hat er klügt und er bekommt ihn nur für ein Monat abgeholt und grigt die 3 Monate zur auswahl, dann kann er ihn am dem Monat abgeben was für ihn am günstigsten ist.

  • 0
    Antwort von anjuli2009 anjuli2009

    Auf den Lappen wird er erst mal verzichten müssen und eine Geldstrafe wird ihm wohl auch sicher sein. Wenn er ganz großes Pech hat dann kann auch die Versicherung die Zahlung verweigern wegen dem Alk.Das er den Lappen beruflich braucht hätte er sich überlegen müssen bevor er angetrunken ins Auto gestiegen ist. Da wird kaum ein Richter Gnade kennen. Auf Mitleid kann man da nicht zählen.

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