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Auto-Unfall (nicht Schuld) paar Fragen!

Frage von Soljatin Soljatin

Guten Abend,

gestern Abend saß ich zu Hause vor TV und hörte es knallen. Als ich rausschaute aus Neugier, sah ich einen PKW der frontal in meinen geknallt war.

Verletzungen Ihrerseits gab es keine.

Ihre Schilderung: "Eine Katze überquerte die Straße, so bin ich nach links auf die Gegenfahrbahn ausgewichen und in Ihren PKW reingefahren."

...

Polizei wurde verständigt, Daten wurden ausgetauscht, Sie gab zu, der Unfallverursacher zu sein. Zeugen gab es auch.

Meine Fragen:

1# Wir sind bei der gleichen Versicherung angemeldet, doch Sie war nicht die Fahrzeughalterin, sondern ihr Chef (soweit ich das nun weiß). Bezahlt die Versicherung dann?

2# Sie sagte, dass sie das mit der Versicherung klären würde, soweit ich aber weiß, habe ich als Geschädigter das Recht dazu, mir aus freier Wahl einen Gutachter zu besorgen (der nicht auf meine Kosten kommt)?

3# Ist der Schaden höher als der Wert des Wagens (noch nicht feststellbar), bekomme ich dann noch den richtigen Wert des PKW's wie er vor dem Unfall noch war von der Versicherung erstattet?

4# Da meine Arbeit nicht grade gut mit dem Bus zu erreichen ist, möchte ich gerne einen Leihwagen, komme ich für die Kosten auf, oder Sie? Da sie ja für die Situation zuständig ist.

5# Sollte ich einen Anwalt verständigen?

6# Mein Wagen ist noch nicht abbezahlt, theoretisch gesehen, wenn der Betrag vom Gutachter nicht für eine Reperatur reichen würde - müsste ich meinen Wagen (die noch verkaufbaren Teile verkaufen) und hätte im Endeffekt ohne Schuld am Unfall zu haben ein schlechteres Auto + eine Schrottkiste die zuvor noch sehr zuverlässig war.

Somit empfinde ich persönlich (ich denke das ist auch objektiv), dass ich auf Kosten komme, obwohl ich nichts damit zutuen habe.

Habe nun viel dazu geschrieben,

ich hoffe ein paar könnten mir hilfsreiche Empfehlungen und Antworten geben, zudem auch Erfahrungen eigener seits.

MfG,

David

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Antworten (7)

  • 5
    Antwort von Leon97531 Leon97531
    1. Ja
    2. Ja, wenn die Versicherung ein Gutachten haben möchte, hast du die freie Wahl eines Gutschters.
    3. Ja, Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
    4. Dir steht für die Reparaturdauer ein Leihfahrzeug zu
    5. Auch ein Anwalt steht dir zu, der sorgt auch dafür das du alle dir zustehenden Kosten erstattet bekommst, den Anwalt zahlt auch die gegnerische Versicherung
    6. Du bekommst den Wagen so wie vor den Unfall, liegen die Reparaturkosten höher als der Fahrzeugwert (130% Regelung möglich), bekommst du den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert für ein gleiches Fahrzeug erstattet.
    Kommentar von Soljatin Soljatin

    Dankeschön, diese Seite kann echt hilfreich sein! Freut mich für die tollen Antworten,

    mal sehen was sich ergeben wird.

    DANKE!

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von allianzer allianzer

    Ich gehe davon aus, dass hier Schuldfrage eindeutig ist. Und nun zu deinen fragen:

    1. Dass ihr bei der gleichen Versicherung seid kann eher positiv sein, die Abwicklung geht u.u. Einfacher, wer der Halter ist hat hier keine Relevanz.

    2. Als erstes solltest du deinen Vermittler einschalten er wird dich durch den Vorgang begleiten. Bei groesseren schaeden solltest du einen Gutachter beauftragen, mit ihm kannst du vereinbaren, dass er direkt mit der Versicherung abrechnet, so musst du hier nicht in Vorlage treten.

    3. Der Gutachter wird die hoehe des Schadens ermitteln, ggf. Klaeren ob es sich um einen Totalschaden handelt, wenn ja den wiederbeschaffungswert ( marktpreis fuer ein gleichwertiges fiz) angeben, den Restwert schaetzen und dir einen aufkaeufer nennen der dein fz. Verbindlich zum kalkulierten Restwert aufkauft. Differenz aus Restwert und Zeitwert zahlt dir die Versicherung dann aus. Dies alles natuerlich nur bei einem Totalschaden Ansonsten ermittelt er die reparaturkosten, eine evtl. Wertminderung und die voraussichtliche reparaturdauer, bzw. Den zeitbedarf fuer die Beschaffung eines ersatzfahrzeuges. Diese zeitraeume sind wichtig fuer die Inanspruchnahme eines Mietwagens ( am besten von der Versicherung vermitteln lassen) den Mietwagen übernimmt die Versicherung

    4. Ob deine Restschuld in der Finanzierung mit dem Zeitwert übereinstimmen kann man hier nicht beantworten. Der Gutachter ermittelt den Zeitwert u.a. Auch durch Vergleiche mit angeboten fuer dein Modell mit vergleichbarem alter, Laufleistung, erhaltungszustand und Ausstattung z.b. In den DIV. Internetportalen. Hier kannst du dir auch selbst einen ueberblick verschaffen.

    5. Natuerlich kannst du aus subjektivem empfinden einen " schlechten Tausch " machen wenn du den subjektiven wert deines von dir gepflegten Autos ins verhaeltnis zu einem anderen gebrauchten setzt. Bitte betrachte aber dabei auch was du fuer dein fz erzielen könntest wenn du es verkaufen wolltest. Vor Erstellung des Gutachtens ist das alles aber erst mal Spekulation. Außerdem gibt es auch noch die moeglichkeiten das fz trotz Totalschaden wieder zu reparieren. Ggf werden auch höhere Aufwendungen erstattet wenn das fz. Tatsaechlich repariert wird. Aber erst mal abwarten was das Gutachten aussagt.

    Wenn du noch fragen hast nur zu. Ansonsten trotz allem einen guten Rutsch ins neue Jahr

  • 1
    Antwort von glaubeesnicht glaubeesnicht

    Du solltest hierfür einen Anwalt einschalten - den zahlt letztendlich auch die gegnerische Versicherung!

  • 0
    Antwort von dollgar dollgar

    eins, ja

    zwei,deine sache

    drei, zeitwert

    vier, trägt ihre versicherung

    fünf, ja

    sechs, völlig unrelevant

    Kommentar von Soljatin Soljatin

    Mhm zu 6#: Unrelevant könnte man so sehen. Aber als Geschädigter (falls die Theorie zur Tatsache wird), am Ende sich ein neuen Gebrauchtwagen kaufen muss, der weniger hergibt als der Vorherige - sehe ich das nicht gerade fair.

    Wäre dann eine Möglichkeit Anzeige zu erstatten? (Sachbeschädigung, falsches Verhalten im Verkehr,...) oder irgendeine Art, damit ich am Ende wieder das habe, was ich hatte. Das sind meine größten Sorgen...

    Kommentar von allianzer allianzerallianzer

    @Soldatin, die Polizei war da, ggf. Wurde gegen die Fahrerin eine Ordnungswidrigkeit oder ein Bußgeld verhängt, dies alles hat aber nichts mit dem Ersatz deines Schadens zu tun.

  • 0
    Antwort von MercedesPaolo MercedesPaolo

    warte mal ab, was die versicherung schreibt. du kannst dir immer noch einen anwalt nehmen, wenn dir die antwort nicht zusagt. ;D

  • 0
    Antwort von xXALOCXx xXALOCXx

    Also.. Nachdem du das alles so schön geschildert hast , hab ich mit befasst:

    Dass ihr bei der gleichen Versicherung seit macht so ziemlich garnichts.Es wird wahrscheinlich passieren , dass du in nicht all zu langer Zeit Post bekommst. Du könntest einen Anwalt verständigen , aber nur um dir Klarheit zu verschaffen. Und das mit dem Abbezahlen dürfte keine Probleme geben , dort kann ich dir aber nicht versichern , dass das Sicher ist. Also: Wenn du einen Fachkundigen Rat suchst , suche einen Anwalt auf. MFG Jan

    Kommentar von Soljatin Soljatin

    Danke! Aber einen Gutachter kann ich selbst besorgen schon? Oder müsste ich dort warten, ob die Versicherung einen zustellt?

    Kommentar von xXALOCXx xXALOCXxxXALOCXx

    Dafür musst du mit deiner Versicherung sprechen.

  • 0
    Antwort von Quickfinger Quickfinger

    Zu 5: Ja. Den Rest sagt der dir dann - so gehst du zumindest sicher, dass du nicht über den Tisch gezogen wirst.

    Kommentar von Soljatin Soljatin

    Werde ich gleich morgen machen, würden dafür Kosten auf mich zustoßen?

    Kommentar von Quickfinger QuickfingerQuickfinger

    Ja, der Anwalt will Geld. Aber wieviel und von wem kann er dir in einem ersten Gespräch auch sagen - dann kannst du entscheiden.

    Kommentar von Soljatin Soljatin

    Okay, danke für die Antwort!

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