hallo zusammen hab mal ne frage hab ein auto für 2 wochen geliehen bekommen von einen freund hatte am letzten tag einen unfall! leider war ich schuld war links abbieger!!! der waagen is total schaden!! war ein alter nissan micra wert 1000 EURO !! sehe ich ja auch ein das ich die bezahlen muss !!!! aber muss ich auch die hoch stufung der versicherung bezahlen???????? danke für die antworten ( keine vollkasko)
auto unfall fremdes auto :(
Antworten (5)
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DerMaklerDerMakler
Wenn dein Kumpel dich nicht in seiner KfZ Versicherung eingetragen hat, als berechtigen Fahrer, kann sie IHN wegen des Schadens Regress nehmen .Hochgestuft wird SEINE KfZ Versicherung ! Wer erzählt ,das deine private Haftpflicht dafür aufkommt, weiß nicht was er erzählt ! HG DerMakler
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katzenmami1katzenmami1
wenn dein kumpel sein auto verborgt an jemanden, der nicht in die versicherung eingetragen ist, dann muß er damit rechnen dass ein unfall passieren kann und muß dass auch so akzeptieren, ich denke mal, da es sein auto ist wird er auch dafür haften müssen mit seiner versicherung, 100 % weiß ich es nicht, vielleicht antwortet noch ein versicherungsexperte
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SgtMillerSgtMiller
Viele Antworten, viele meinungen !
hier muss man wohl erst Mal den § 823 BGB betrachten :
§ 823 Schadensersatzpflicht
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
das bedeutet einfach ja Du musst für den Schaden aufkommen !
Eine Privathaftpflichtversicherung wird hier aus mehreren Gründen nicht leisten !
Wenn Dein " Freund " die Hochstufung des SFR in der KFZ Versicherung auch bezahlt haben will sollte eine detaillierte Berechnung schriftlich festgehalten werden. Die Berechnung wird allerdings nicht sehr einfach sein, da auch korrekterweise die zukünftigen jahre berechnet werden müssten, was eigentlich gar nicht möglich ist und nur geschätzt werden kann.
Ein Umgangssprachlicher Grundsatz von früher :
Drei Dinge werden grundsätzlich nicht verliehen
- das eigene Auto
- das eigene Motorrad
- die eigene Frau / Freundin
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GoodnightGoodnight
Ja natürlich musst du auch für die Hochstufung der Versicherung aufkommen, bzw. deine Haftpflichtversicherung. Du bezahlst dann nur noch den Selbstbehalt deiner Versicherung.
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Leon97531Leon97531 Dafür kommt keine private Haftpflichtversicherung für auf.
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GoodnightGoodnight Kann stimmen, diese Schäden muss man separat versichern.
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DerMaklerDerMakler Das ist schlichtweg falsch, alle drei Äußerungen.. HG DerMakler
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Aral59Aral59 Da muss ich Leon87531 recht geben!!
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WolfsteufelWolfsteufel
Total Schaden beim linksabbiegen, mit wieviel bist den eingebogen? Wieviel was du bezahlen musst, wird dir bestimmt von deinem Freund gesagt, ich hoffe es ist ein netter Freund!
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aaliyah07 naja er war mal nett jetzt droht er mir mit anwalt weil ich nur 100 euro im monat abbezahle er aber gerne 300 hättte war eine kreuzung bin grade angefahren also die achse ist gebrochen!!! und der waagen hat 1000 euro wert gehabt die ich ja auch abbezahlen möchte er will das ich 3000 euro zahle auch für die hochstufung der versicherung!!!
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WolfsteufelWolfsteufel Also EIGENTLICH ist das seine eigene Schuld, das problem ist mit Anwalt sieht das ganz anders aus, weil es da immer ''Schlupflöcher'' gibt, und ''Rechtlich'' hab ich sowieso keine Ahnung. Wobei ich 300 Euro fürn Totalschaden, ganz in Ordnung finde.
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aaliyah07 er möchte ja 3000 haben er hätte aber gerne 300 euro im monat die ich aber nicht zahlen kann ich bezahle 100 euro im monat!! naja da gehen die meinungen auseinander!!! hab schon viele möglichkeiten gehört aber leider noch keine wo ich es 100% weiss
sorry versteh ich nicht!!!!! kannst du das nochmal anders erklären??