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auto unfall nicht freigekratzt

Frage von lukaas992 lukaas992

moin moin, undzwar hatte ich eben mit meine Golf 2 einen mercedes benz slk mitgenommen. Ich bin mit meinem auto über die mitte hinaus gefahren weil meine Autoscheiben nicht Ordnungsgemäß freigekratzt waren...ich hab schon alles gemeldet und so nun meine Frage zahlt die Versicherung wenn nicht kann ich mich ja gleich aufhängen :p weil der Wagen ziemlich teuer aussah und ich ja die scheiben nich ganz frei gemacht hab.


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Antworten (8)

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    Antwort von Amorcita81 Amorcita81

    Ich könnte mir schon vorstellen, dass du Probleme kriegst. Ich HASSE es wenn Leute mit Gucklöchern rum fahren. Zu faul zum kratzen und andere damit gefährden.

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    Antwort von Kekskugel Kekskugel

    Du bist der Unfallverursacher und hast durch deinen "Blindflug" groß fahrlässig gehandelt. Das wird die Versicherung wahrscheinlich genau so sehen und sich die Kosten bei dir zurückholen.

    Stell dir vor, du hättest ein Kind in den Rollstuhl gefahren! Du hast echt ne ordentliche Predigt verdient!

    Kommentar von FreeEagle FreeEagleFreeEagle

    Ersetze "Kind" durch "Mensch", dann passt's.

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    Antwort von Mephistoles Mephistoles

    Deine Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden des anderen,nur deinen nicht.Auch kann die Vollkaskoversicherung Ärger machen,das war grob Fahrlässig.Ich könnte mir vorstellen das die bei Fahrten unter Alkohol,Drogen Probleme machen wenn man einen Unfall verursacht,bzw wenn das Fahrzeug/Fahrer Verkehrsuntüchtig war.Um sowas zu vermeiden mit Eis kratzen gibt es ein paar einfach Dinge die man selber tuen kann.Es gibt Halbgaragen die man über das Auto spannt,alle Scheiben bleiben dann frei von Eis und Schnee,Enteisungsspray und man kann zumindest die Frontscheibe mit Pappe abdecken.Das kostet alles nur wenige Minuten zeit.

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    Antwort von Kontrollfreak2 Kontrollfreak2

    Na ja gegn deinen Schrott-Golf auf jedenfall.

    Die Versicherung wird nichts bezahlen, weil du verpflichtet bist, als Fahrzeugführer deine Scheben frei zu kratzen.

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    Antwort von Snipelord Snipelord

    Hallo du wirst wohl mit Regress rechnen müssen und ne hohe Buse oder Ausweissentzug kommt auch dazu ein Teures Lehrgeld

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    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Den gegnerischen Schaden begleicht die eigene KFZ-Haftpflicht nur dann nicht, wenn der Unfall vorsätzlich herbeigeführt wurde - was in einem solchen Fall schwerlich nachzuweisen ist. Du wirst Dir also keine Sorgen darum machen müssen, daß Du von Deiner Versicherung hier in Regreß genommen wirst.

    Sollte allerdings eine Vollkasko für Dein eigenes Fahrzeug bestehen, so wird diese eine Regulierung Deines eigenen Schadens totsicher ablehnen.

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    Antwort von Cheater3k Cheater3k

    Du hast Glück. Die KFZ-Haftpflicht zahlt auch bei grober Fahrlässigkeit.

    Sie zahlt selbst bei Trunkenheitsfahrt, kann dort allerdings bis zu 5000€ Regress verlangen.

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    Antwort von gs1206 gs1206

    Wurde der Unfall polizeilich aufgenommen? Dann kommt von da auch noch mal was. Jetzt hast du Zeit zum jammern, aber vorher zu faul die Scheiben anständig frei zu machen, damit du was siehst.

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