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Auto und Versicherung auf Vater anmelden aber selbst im Finanzierungsauftrag stehen.

gefragt von bigdaddyfab am 18.03.2009 um 12:12 Uhr

Hallo, ich habe mir ein neues Fahrzeug bestellt. Dieses soll jetzt da es günstiger ist auf meiner Vater versichert und somit auch angemeldet werden. Jetzt habe ich folgende Frage: Was passiert wenn mein Vater pleite geht? Muss er dann mein Fahrzeug das auf ihn angemeldet ist verpfänden wenn die Gläubiger Geld wollen? Also ist Besitzer derjenige der im Brief steht oder ist das bei Finanzierung anderst?


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monja1995
beantwortet von monja1995 am 18. März 2009 12:14
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Gepfändet wird beim Eigentümer. Wenn die Finanzierung auf Dich läuft, dann kann bei Deinem Vater nicht gepfändet werden.


anonym
beantwortet von IoiI44 am 18. März 2009 12:14
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Besitzer ist der im Brief ,aber dein Vater steht dafür gerade..und mit der Versicherung hast du dann auch ein problem,weil wenn Paps pleit dann hast du ne Teuere versicherung...Ob die Versicherung allerdings auf einen anderen Namen als im Brief versichert ,das frag mal erst


anonym
beantwortet von jockl am 18. März 2009 12:14
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Käufer und Halter müssen nicht identich sein.


Taraa
beantwortet von Taraa am 18. März 2009 12:16
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Besitzer ist derjenige der im FZG sitzt und den Schlüssel besitzt!

Eigentümer ist derjenige der die Raten bezahlt und bis die vollständig ab bezahlt wurden gehört das FZG der Bank (dort lagert auch der FZG - Brief)

Ob das FZG bei einer Pleite in die Konkursmasse fließt würde ich vorher von einem Anwalt abklären lassen. Es gibt ja auch die Möglichkeit das Dein Vater Dir %schenkt.

L.G.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 18. März 2009 16:55
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Du bist der Käufer des Fahrzeuges. Du bist der Kreditnehmer im Finanzierungsvertrag. Du bis als Halter im Brief eingetragen. Die Versicherung kann natürlich über Deinen Vater laufen. Das hat auch nichts mit einer event. Pleite Deines Vaters zu tun. Das Fahrzeug gehört nicht zum Vermögen Deines Vaters sondern zu Deinem.



anonym
beantwortet von IoiI44 am 23. März 2009 13:46
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wie oft willst du das noch fragen ,war doch letzte Woche schon hier

sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 18. März 2009 12:14
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Der Fahrzeugbrief entscheidet.

Soweit ich weiss, liegt der aber ohnehin bei der Bank, bis die Finanzierung abgeschlossen ist. Denn denen gehört das Fahrzeug bis zur volltändigen Bezahlung und die wollen auch nicht, dass es in dieser Zeit verschwindet.

Also, was für deinen Vater gilt, gilt auch für dich - kannst nix damit machen, bis es bezahlt ist...

Kommentar von Mietnormade am 18. März 2009 12:20

Der Fahrzeugbrief entscheidet maximal wer der Halter ist(Gegenüber den Behörden der Ansprechpartner). Der Eigentümer ist immer derjenige der den Kaufvertrag hat. Wenn nur der Brief den Eigentumsübergang ausmachen würde so könnte ein Diebstahl des Briefes zu rechtmäßigen Eigentumsübergang führen.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 18. März 2009 12:14
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Das Fahrzeug ist Eigentum des Käufers und nicht eines im Fahrzeugbrief eingetragenen Halters. Deinem Vater wünsche ich weiterhin gute Geschäfte!

Kommentar von Fa74b24cdb663d61ba0642df1893b6absmallsonnenlady am 18. März 2009 12:17

Tja, beim Auto ist derjenige der Eigentümer, der den Fahrzeugbrief (nicht den Fahrzeugschein!) in seinem Besitz hat.

Deswegen sollte man das Ding ja auch unter keinen Umständen aus der Hand geben. Es sei denn, man hat sein Fahrzeug verkauft und das Geld auch vollständig erhalten.

Kling ungerecht, aber so isses...

Kommentar von Mietnormade am 18. März 2009 12:31

Ist nicht nur ungerecht stimmt auch nicht. Eigentümer ist derjenige mit dem letzten gültigen Kaufvertrag und nicht der Besitzer des Fahrzeugbriefes. Der Eigentumsvorbehalt ist gegenüber dem Händler und die Bank behält vielleicht noch den Brief um eine Veräußerung ihrer Sicherheitsleistung zu verhindern aber Eigentümer des Fahrzeuges ist die Bank nicht.


anonym
beantwortet von Mietnormade am 18. März 2009 12:16
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Du bist Eigentümer, Besitzer und Halter des Fahrzeuges. Dein Vater ist nur Versicherungsnehmer.

Kommentar von Fa74b24cdb663d61ba0642df1893b6absmallsonnenlady am 18. März 2009 12:21

Nicht ganz, der Wagen soll ja auch auf den Vater zugelassen werden. Dann sieht das so aus:

Vater = Versicherungsnehmer + Halter

Sohn = Besitzer

Bank = Eigentümer (bis zur endgültigen Bezahlung)

Kommentar von Mietnormade am 18. März 2009 12:32

Bank ist nie Eigentümer ansonsten müsste bei jeder Finanzierung die Anzahl der Vorbesitzer 2 betragen.

Kommentar von IoiI44 am 23. März 2009 13:48
Eigentümer ist derjenige dem die Ware gehört und das ist die Bank ,solang der Wagen nicht bezahlt ist...Besitzer ist der ,der die Ware gerade hat(besitzt) und der steht im Brief

malli
beantwortet von malli am 19. März 2009 11:43
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das auto ist doch nur auf deinen vater angemeldet wenns finanziert wird gehört es doch eh der bank! dort bleibt übrigens auch der fahrzeugbrief... lg malli


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