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Auto und Versicherung auf Vater anmelden aber selbst im Finanzierungsauftrag stehen.

Frage von bigdaddyfab bigdaddyfab

Hallo, ich habe mir ein neues Fahrzeug bestellt. Dieses soll jetzt da es günstiger ist auf meiner Vater versichert und somit auch angemeldet werden. Jetzt habe ich folgende Frage: Was passiert wenn mein Vater pleite geht? Muss er dann mein Fahrzeug das auf ihn angemeldet ist verpfänden wenn die Gläubiger Geld wollen? Also ist Besitzer derjenige der im Brief steht oder ist das bei Finanzierung anderst?

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Antworten (11)

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    Antwort von monja1995 monja1995

    Gepfändet wird beim Eigentümer. Wenn die Finanzierung auf Dich läuft, dann kann bei Deinem Vater nicht gepfändet werden.

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    Antwort von IoiI44 IoiI44
    wie oft willst du das noch fragen ,war doch letzte Woche schon hier
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    Antwort von jbinfo jbinfo

    Du bist der Käufer des Fahrzeuges. Du bist der Kreditnehmer im Finanzierungsvertrag. Du bis als Halter im Brief eingetragen. Die Versicherung kann natürlich über Deinen Vater laufen. Das hat auch nichts mit einer event. Pleite Deines Vaters zu tun. Das Fahrzeug gehört nicht zum Vermögen Deines Vaters sondern zu Deinem.

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    Antwort von Taraa Taraa

    Besitzer ist derjenige der im FZG sitzt und den Schlüssel besitzt!

    Eigentümer ist derjenige der die Raten bezahlt und bis die vollständig ab bezahlt wurden gehört das FZG der Bank (dort lagert auch der FZG - Brief)

    Ob das FZG bei einer Pleite in die Konkursmasse fließt würde ich vorher von einem Anwalt abklären lassen. Es gibt ja auch die Möglichkeit das Dein Vater Dir %schenkt.

    L.G.

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    Antwort von jockl jockl

    Käufer und Halter müssen nicht identich sein.

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    Antwort von IoiI44 IoiI44

    Besitzer ist der im Brief ,aber dein Vater steht dafür gerade..und mit der Versicherung hast du dann auch ein problem,weil wenn Paps pleit dann hast du ne Teuere versicherung...Ob die Versicherung allerdings auf einen anderen Namen als im Brief versichert ,das frag mal erst

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    Antwort von malli malli

    das auto ist doch nur auf deinen vater angemeldet wenns finanziert wird gehört es doch eh der bank! dort bleibt übrigens auch der fahrzeugbrief... lg malli

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Du bist Eigentümer, Besitzer und Halter des Fahrzeuges. Dein Vater ist nur Versicherungsnehmer.

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    Nicht ganz, der Wagen soll ja auch auf den Vater zugelassen werden. Dann sieht das so aus:

    Vater = Versicherungsnehmer + Halter

    Sohn = Besitzer

    Bank = Eigentümer (bis zur endgültigen Bezahlung)

    Kommentar von Mietnormade MietnormadeMietnormade

    Bank ist nie Eigentümer ansonsten müsste bei jeder Finanzierung die Anzahl der Vorbesitzer 2 betragen.

    Kommentar von IoiI44 IoiI44IoiI44
    Eigentümer ist derjenige dem die Ware gehört und das ist die Bank ,solang der Wagen nicht bezahlt ist...Besitzer ist der ,der die Ware gerade hat(besitzt) und der steht im Brief
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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Das Fahrzeug ist Eigentum des Käufers und nicht eines im Fahrzeugbrief eingetragenen Halters. Deinem Vater wünsche ich weiterhin gute Geschäfte!

    Kommentar von sonnenlady sonnenladysonnenlady

    Tja, beim Auto ist derjenige der Eigentümer, der den Fahrzeugbrief (nicht den Fahrzeugschein!) in seinem Besitz hat.

    Deswegen sollte man das Ding ja auch unter keinen Umständen aus der Hand geben. Es sei denn, man hat sein Fahrzeug verkauft und das Geld auch vollständig erhalten.

    Kling ungerecht, aber so isses...

    Kommentar von Mietnormade MietnormadeMietnormade

    Ist nicht nur ungerecht stimmt auch nicht. Eigentümer ist derjenige mit dem letzten gültigen Kaufvertrag und nicht der Besitzer des Fahrzeugbriefes. Der Eigentumsvorbehalt ist gegenüber dem Händler und die Bank behält vielleicht noch den Brief um eine Veräußerung ihrer Sicherheitsleistung zu verhindern aber Eigentümer des Fahrzeuges ist die Bank nicht.

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    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Der Fahrzeugbrief entscheidet.

    Soweit ich weiss, liegt der aber ohnehin bei der Bank, bis die Finanzierung abgeschlossen ist. Denn denen gehört das Fahrzeug bis zur volltändigen Bezahlung und die wollen auch nicht, dass es in dieser Zeit verschwindet.

    Also, was für deinen Vater gilt, gilt auch für dich - kannst nix damit machen, bis es bezahlt ist...

    Kommentar von Mietnormade MietnormadeMietnormade

    Der Fahrzeugbrief entscheidet maximal wer der Halter ist(Gegenüber den Behörden der Ansprechpartner). Der Eigentümer ist immer derjenige der den Kaufvertrag hat. Wenn nur der Brief den Eigentumsübergang ausmachen würde so könnte ein Diebstahl des Briefes zu rechtmäßigen Eigentumsübergang führen.

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