Hallo, ich habe mir ein neues Fahrzeug bestellt. Dieses soll jetzt da es günstiger ist auf meiner Vater versichert und somit auch angemeldet werden. Jetzt habe ich folgende Frage: Was passiert wenn mein Vater pleite geht? Muss er dann mein Fahrzeug das auf ihn angemeldet ist verpfänden wenn die Gläubiger Geld wollen? Also ist Besitzer derjenige der im Brief steht oder ist das bei Finanzierung anderst?

Gepfändet wird beim Eigentümer. Wenn die Finanzierung auf Dich läuft, dann kann bei Deinem Vater nicht gepfändet werden.
Besitzer ist der im Brief ,aber dein Vater steht dafür gerade..und mit der Versicherung hast du dann auch ein problem,weil wenn Paps pleit dann hast du ne Teuere versicherung...Ob die Versicherung allerdings auf einen anderen Namen als im Brief versichert ,das frag mal erst

Besitzer ist derjenige der im FZG sitzt und den Schlüssel besitzt!
Eigentümer ist derjenige der die Raten bezahlt und bis die vollständig ab bezahlt wurden gehört das FZG der Bank (dort lagert auch der FZG - Brief)
Ob das FZG bei einer Pleite in die Konkursmasse fließt würde ich vorher von einem Anwalt abklären lassen. Es gibt ja auch die Möglichkeit das Dein Vater Dir %schenkt.
L.G.

Du bist der Käufer des Fahrzeuges. Du bist der Kreditnehmer im Finanzierungsvertrag. Du bis als Halter im Brief eingetragen. Die Versicherung kann natürlich über Deinen Vater laufen. Das hat auch nichts mit einer event. Pleite Deines Vaters zu tun. Das Fahrzeug gehört nicht zum Vermögen Deines Vaters sondern zu Deinem.

Der Fahrzeugbrief entscheidet.
Soweit ich weiss, liegt der aber ohnehin bei der Bank, bis die Finanzierung abgeschlossen ist. Denn denen gehört das Fahrzeug bis zur volltändigen Bezahlung und die wollen auch nicht, dass es in dieser Zeit verschwindet.
Also, was für deinen Vater gilt, gilt auch für dich - kannst nix damit machen, bis es bezahlt ist...
Der Fahrzeugbrief entscheidet maximal wer der Halter ist(Gegenüber den Behörden der Ansprechpartner). Der Eigentümer ist immer derjenige der den Kaufvertrag hat. Wenn nur der Brief den Eigentumsübergang ausmachen würde so könnte ein Diebstahl des Briefes zu rechtmäßigen Eigentumsübergang führen.

Das Fahrzeug ist Eigentum des Käufers und nicht eines im Fahrzeugbrief eingetragenen Halters. Deinem Vater wünsche ich weiterhin gute Geschäfte!
sonnenlady am 18. März 2009 12:17 Tja, beim Auto ist derjenige der Eigentümer, der den Fahrzeugbrief (nicht den Fahrzeugschein!) in seinem Besitz hat.
Deswegen sollte man das Ding ja auch unter keinen Umständen aus der Hand geben. Es sei denn, man hat sein Fahrzeug verkauft und das Geld auch vollständig erhalten.
Kling ungerecht, aber so isses...
Ist nicht nur ungerecht stimmt auch nicht. Eigentümer ist derjenige mit dem letzten gültigen Kaufvertrag und nicht der Besitzer des Fahrzeugbriefes. Der Eigentumsvorbehalt ist gegenüber dem Händler und die Bank behält vielleicht noch den Brief um eine Veräußerung ihrer Sicherheitsleistung zu verhindern aber Eigentümer des Fahrzeuges ist die Bank nicht.
Du bist Eigentümer, Besitzer und Halter des Fahrzeuges. Dein Vater ist nur Versicherungsnehmer.
sonnenlady am 18. März 2009 12:21 Nicht ganz, der Wagen soll ja auch auf den Vater zugelassen werden. Dann sieht das so aus:
Vater = Versicherungsnehmer + Halter
Sohn = Besitzer
Bank = Eigentümer (bis zur endgültigen Bezahlung)
Bank ist nie Eigentümer ansonsten müsste bei jeder Finanzierung die Anzahl der Vorbesitzer 2 betragen.

das auto ist doch nur auf deinen vater angemeldet wenns finanziert wird gehört es doch eh der bank! dort bleibt übrigens auch der fahrzeugbrief... lg malli
http://www.gutefrage.net/frage/auto-und-versicherung-auf-vater-anmelden-aber-selbst-im-finanzierungsauftrag-stehen