Hallo, ich bin innerhalb einer 300 Meter langen 30er Zone geblitzt worden, die sich vor einem Kindergarten befindet, der aber an diesem Tag Ferien hatte. Kann man Widerspruch einlegen oder muss man das Bußgeld bezahlen?
Danke im Voraus.
Hallo, ich bin innerhalb einer 300 Meter langen 30er Zone geblitzt worden, die sich vor einem Kindergarten befindet, der aber an diesem Tag Ferien hatte. Kann man Widerspruch einlegen oder muss man das Bußgeld bezahlen?
Danke im Voraus.
Das Bußgeld musst Du auf jeden Fall bezahlen. Das gilt auch an Sonn- und Feiertagen. Und auch Nachts, wenn unter dem 30 km/h Schild keine Uhrzeit angegeben ist.
Wenn das Tempolimit zeitlich nicht eingeschränkt war, dann gilt es zu jeder Tages- und Nachtzeit.
Ein Widerspruch hast somit keine Aussicht auf Erfolg. 30er-Zonen befinden sich in aller Regel in Wohngebieten. Da hat man generell vorsichtig zu fahren, nicht nur tagsüber.
Schwere Frage aber Ganz klar musste Zahlen, 30 Zone bleibt 30 Zone. Kann man nix machen denke ich... ich kann ja auch ned in ner 30 Zone einfach so 60 Fahren obwohl nix passiert is. Sei froh das nix passiert is lieber :D und außerdem spielt das sich vllt nur um 15 - 30 € was auch kein geld is. oder wv biste gefahren o.ô
da hilft kein Widerspruch, es sei denn auf dem 30iger Schild steht: Nur während der Kindergartenzeit ...
Natürlich bezahlen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung richtet sich nicht nach Ferientagen, sondern gilt immer.
NEin, bleibt nur bezahlen. Die 30er-Zone ist da, um die Kinder vor dem Kindergarten zu schützen. Und das zu recht. Und die gailt auch immer. Egal ob Kindergarten offen oder nicht. Außer sie ist entsprechend beschildert mit Sonderzeichen.
Und außerdem:
Wer zu schnell fährt, sollte auch das Geld haben, seine Strafen zu bezahlen.
Also heul hier nicht rum. Ich habe für Dich kein Mitleid.
Würde ich nicht machen.
Zone 30 ist und bleibt Zone 30.
Es ist dabei egal ob Ferien sind!
Ein Widerspruch kostet nochmal Extragebühren so um 20 €+
Ob hier zurecht gemessen wurde kann man so nicht sagen, kommt auf das Bundesland, die genaue Beschilderung (Zusatzschild?), und den Standortes des Meßgerätes an.
Die Tageszeit, oder Tatsache, dass an diesem Tag kein Kindergartenbetrieb statt fand, ist dagegen unwichtig.
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