gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Auto und Hartz IV! Geht das?

gefragt von lorenzooo am 09.11.2007 um 0:42 Uhr

wie ist da die Rechstlage/ die Bestimmung? wer kann dazu etwas sagen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (16108)
Auto (8221)
Arbeitsamt (291)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


koira1975
beantwortet von koira1975 am 9. November 2007 00:57
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, das geht, schliesslich sollst/musst Du als potenzieller Arbeitnehmer flexibel bleiben.

http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/52326.auto.htm

Kommentar von A771c1885496c251388a1b89bbe694edsmallkoira1975 am 9. November 2007 01:00

In dem Artikel steht, dass das Auto einen Wert von 5000 haben darf, nach neuesten Urteilen aber 7500.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. November 2007 01:25

bitmap
beantwortet von bitmap am 9. November 2007 01:00
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kommt drauf an. Was war zuerst da? Auto oder alg II? Wie viel Wert ist das Auto noch? Angeben muss man ein Auto beim Antrag auf alg II sowieso.


Ignatius
beantwortet von Ignatius am 9. November 2007 09:43
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, man darf ein Auto besitzen, d. h., man muss es nicht verkaufen.

ABER, das ist Augenwischerei. Denn man kann aus den Mitteln des Arbeitslosengeldes II den Unterhalt des Autos nicht finanzieren. Zur Erinnerung Alg II für einen Single: 347 Euro für Essen, Trinken, Kleidung, Möbel, Telefon, Strom, Kosten des Haushalts, Medikamentenzuzahlung/Praxisgebühr usw.usw. ; auch Rücklagen soll man aus den 347 Euro bilden für eventuelle Ausgaben, wie z. B. Reparatur/Neuanschaffung von Waschmaschine oder anderes Unvorhergesehenes. Wie soll da noch was übrig bleiben um Benzin/Versicherung/Steuern und Instandhaltung eines Autos zu bezahlen?

Kommentar von E13351831a85b89ecf151faf443695fesmallRolfHoegemann am 9. November 2007 16:41

Noch schlimmer ist es eigentlich, dass Du ohne Auto oft gar nicht zur Arbeit kommst, wenn die Arbeitsstelle ganz hinter "Pfui Teufel" im Industriegebiet liegt und Du eventuell im Schichtdienst arbeitest, Schluss hast mitten in der Ncht und da sowieso nix fahren würde.... ganz zu schweigen von den horrenden preisen für den öffentlichen Nahverkehr.

Und dann sollst Du noch für die ARGE "flexibel" sein.... Pfui - das ist ganz arg.


anonym
beantwortet von Rolfe am 9. November 2007 01:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nach meinen Erkenntnissen "darf" das Auto bis zu 5.000 EUR wert sein, ohne das es in irgendeiner Form angerechnet werden darf.


anonym
beantwortet von kaomie08 am 13. November 2007 00:25
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hallo! hast du einen bezahlten neuwagen, sieht das glaube ich nicht so gut aus. brauchst du ihn zum täglichen leben, und er ist nicht viel wert, passiert nichts. auserdem , gibt es auch noch andere wege.




Kommentar von Estelan am 23. September 2008 22:17

Hallo Kaomie08! Du schreibst in deiner Antwort, dass es noch andere Wege gibt...welche den zum Beispiel? Wer entscheidet und wo kann man nachschauen welchen Wert das Auto überhaupt noch hat? Danke für die Antwort!





Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.