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auto ummeldung nach tot desehepartners, ja oder nein?

gefragt von Rage44 am 14.11.2008 um 18:26 Uhr

Muss das Fahrzeug meines verstorbenen Vaters nun auf meine Mutter umgemeldet werden oder nicht, 1) wenn Ja warum ? 2) Welche Papiere benötigt Sie hierzu? im vorraus besten Dank: Rüdiger


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Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 14. November 2008 18:30
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es liegt Halterwechsel vor, ummeldung bei Zulassungsbehörde ist umgehend vorzunehmen


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 14. November 2008 18:30
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Ja, denn der Versicherungsnehmer ist ja nicht mehr, sie muss die Versicherung umschreiben lassen.

Mit Versicherungsnachweis, Fahrzeugschein und -Brief, Personalausweis zur Zulassungsstelle.

Meine Mutter fuhr 12 Jahre mit dem auf meinen verstorbenen Vater zugelassenen Auto herum, zur endgültigen Stillegung (Verschrottung) benötigte sie dann plötzlich enen Erbschein und die Verzichtserklärungen der drei Söhne.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 14. November 2008 18:28
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da ein Toter nicht Eigentümer einer Sache sein kann, muss es umgemeldet werden:

Personalausweis

Kfz.-Brief Teil und 2

Doppelkarte

etwas Geld

Kommentar von 7ee69ce6c4bf6d2090b5a7eacb9dfb43smallthebrain am 14. November 2008 18:29

ja wenn die mutter im brief steht nicht. ich bin mir nicht sicher ob du so einfach über das erbe deines vaters verfügen darfst.

Kommentar von 82b7d662351cd69f4284ad004a77bf93smallBergbaer am 14. November 2008 18:31

Die Frage über das Erbe des Vaters steht hier nicht zur Debatte!

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 14. November 2008 18:34

Der Halter muss ja nicht Eigentümer sein; der Fahrzeugbrief ist für die Zulassungsbehörde nur der amtliche Nachweis, dass eine Betriebserlaubnis für dieses Fahrzeug vorliegt; wem das Fahrzeug gehört ist nicht entscheidend; das Fahrzeug muss auf einen Halter zugelassen werden und nicht auf den Eigentümer.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 14. November 2008 18:33

@ thebrain...hast du was falsch gelesen..es geht nicht um Erbe und im Brief steht der Vater..


Dummy60
beantwortet von Dummy60 am 14. November 2008 18:31
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Der Wagen muss natürlich umgemeldet werden, ein Toter kann nichts mehr besitzen. Papiere: Gemeindebestätigung, Fahrzeugbrief, evtl. Erbschein, Personalausweis.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 14. November 2008 18:36

bitte beachten, dass es der Zulassungsbehörde egal ist, wer der Eigentümer ist; wenn Du ein Fahrzeug auf Kredit kaufst, bist Du zwar der Halter, aber nicht der Eigentümer;


Franticek
beantwortet von Franticek am 15. November 2008 03:58
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Warum wird eigentlich dauernd ein Erbschein erwähnt? Wenn Eltern ihren Kindern ihr Auto überlassen, wenn ich von jemandem ein Auto kaufe, - immer kann man das Auto ummelden auch ohne Erbschein. Wer im Besitz der Fahrzeugpapiere ist (Fahrzeugbrief!), kann ein Fahrzeug an-, ab- oder ummelden.

Verlangt wird dabei:

  1. Kraftfahrzeugbrief
  2. bei Ummeldung den vorhandenen Kraftfahrzeugschein
  3. TUeV-Bescheinigung und ASU
  4. Versicherungsbestätigung
  5. Personalausweis
  6. bei Ab- oder Ummeldung alte Nummernschilder

Macht jemand die Ummeldung für eine andere Person, so ist auch eine schriftliche Vollmacht und deren Personalausweis erforderlich.

. Ob das Fahrzeug geschenkt, gekauft oder geerbt wurde, interessiert die Zulassungsstelle nicht.



anonym
beantwortet von IchSchauMal am 14. November 2008 18:33
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Derjenige der berechtigter Eigentümer des Fahrzeugs wird muss es auch zulassen um damit fahren zu dürfen.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 14. November 2008 18:41

regelmäßig sind Eigentümer und Fahrer die gleiche Person, aber wenn man z.B. eine reiche Omi/Opa hast, die ihrem Enkel was Gutes tun wollen, dann kaufen die das Auto - stehen also im Brief - und der Enkel kann es zulassen; der Eigentümer braucht ja nicht mal einen Führerschein zu haben.

Kommentar von IchSchauMal am 14. November 2008 19:27

Stimmt auch irgendwie. Allerdings muss er trotzdem leben :-))


birgonia
beantwortet von birgonia am 14. November 2008 18:39
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Die Erbnachfolge ist wichtig und daher erwaehnenswert. Man darf ja auch nicht einfach das Konto eines Verstorbenen leer raeumen. Solange die Versicherung noch bezahlt ist, kann man aber damit fahren und den Erbschein regeln. Zur Ummeldung braucht man FZ-Schein, -Brief, Perso, Doppelkarte der Versicherung, Erbschein. Manchmal werden auch die AU und TUEV Papiere verlangt.

Kommentar von 489c576691032233718dc8013e301a7bsmallbirgonia am 14. November 2008 18:48

Ach ja: Und ein paar Euronen fuer die Verwaltungshandlung einplanen.


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