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Auto Ummelden - Vollmacht

gefragt von RelaexRelaex am 24.08.2008 um 14:15 Uhr

Hi,

ich möchte mein Auto auf meine Schwester ummelden. Sie wohnt in einem anderen Landkreis. Das Fahrzeug bleibt mein Eigentum. (Ich habe bereits herausgefunden, dass das in Deutschland zum Glück erlaubt ist: Der Fahrzeugbrief muss nicht auf den Eigentümer lauten.)

Wer muss oder darf zur Zulassungsstelle gehen? Wenn ich gehe, brauch ich dann eine Vollmacht von ihr? Wenn sie geht, braucht sie dann eine Vollmacht von mir?

Danke und viele Grüße Relaex

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Auto x 23.212 ummelden x 83

andreas48
beantwortet von andreas48 am 24. August 2008 14:17
4x
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du musst das Auto in dem Kreis anmelden, wo sie wohnt

du benötigst:

Vollmacht, Kopie des PA, Fahrzeugbrief, Zulassung, die alten Schilder, gültige TÜV und ASU-Bescheinigung

und

etwas Geld

Kommentar von Fff8980325da1bf492818b324613ee91smallGeisterfahrer am 24. August 2008 14:22

die doppelkarte von der versicherung nicht vergessen (auf ihren namen)!

Kommentar von Simple_avatar3smallRelaex am 24. August 2008 14:24

Ok, also verstehe ich es richtig so: Wenn ich gehe, brauche ich eine Vollmacht von ihr. Wenn sie geht, braucht sie keine Vollmacht von mir?

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 24. August 2008 14:28

richtig..die Doppelkarte habe ich vergessen..bzw. die Onlineversicherugnsbestätigung

und wenn sie es selber anmeldet, dann braucht sie keine Vollmacht


griechesucht
beantwortet von griechesucht am 24. August 2008 14:19
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Sie braucht alle Papiere.Fahrzeugschein Teil 1 und 2. AU bescheinigung und TüV bescheinigung.Und ausweisen muß die sich können. Das ganze wird mit kennzeichen etwa 60€ kosten.


regideur
beantwortet von regideur am 24. August 2008 14:16
1x
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Am besten ihr geht beide zum ummelden!


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