Hi,
ich möchte mein Auto auf meine Schwester ummelden. Sie wohnt in einem anderen Landkreis. Das Fahrzeug bleibt mein Eigentum. (Ich habe bereits herausgefunden, dass das in Deutschland zum Glück erlaubt ist: Der Fahrzeugbrief muss nicht auf den Eigentümer lauten.)
Wer muss oder darf zur Zulassungsstelle gehen? Wenn ich gehe, brauch ich dann eine Vollmacht von ihr? Wenn sie geht, braucht sie dann eine Vollmacht von mir?
Danke und viele Grüße Relaex

du musst das Auto in dem Kreis anmelden, wo sie wohnt
du benötigst:
Vollmacht, Kopie des PA, Fahrzeugbrief, Zulassung, die alten Schilder, gültige TÜV und ASU-Bescheinigung
und
etwas Geld

Sie braucht alle Papiere.Fahrzeugschein Teil 1 und 2. AU bescheinigung und TüV bescheinigung.Und ausweisen muß die sich können. Das ganze wird mit kennzeichen etwa 60€ kosten.
die doppelkarte von der versicherung nicht vergessen (auf ihren namen)!
Ok, also verstehe ich es richtig so: Wenn ich gehe, brauche ich eine Vollmacht von ihr. Wenn sie geht, braucht sie keine Vollmacht von mir?
richtig..die Doppelkarte habe ich vergessen..bzw. die Onlineversicherugnsbestätigung
und wenn sie es selber anmeldet, dann braucht sie keine Vollmacht