Hi,
ich möchte mein Auto auf meine Schwester ummelden. Sie wohnt in einem anderen Landkreis. Das Fahrzeug bleibt mein Eigentum. (Ich habe bereits herausgefunden, dass das in Deutschland zum Glück erlaubt ist: Der Fahrzeugbrief muss nicht auf den Eigentümer lauten.)
Wer muss oder darf zur Zulassungsstelle gehen? Wenn ich gehe, brauch ich dann eine Vollmacht von ihr? Wenn sie geht, braucht sie dann eine Vollmacht von mir?
Danke und viele Grüße Relaex
die doppelkarte von der versicherung nicht vergessen (auf ihren namen)!