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Auto Ummelden - Vollmacht

Frage von Relaex Relaex

Hi,

ich möchte mein Auto auf meine Schwester ummelden. Sie wohnt in einem anderen Landkreis. Das Fahrzeug bleibt mein Eigentum. (Ich habe bereits herausgefunden, dass das in Deutschland zum Glück erlaubt ist: Der Fahrzeugbrief muss nicht auf den Eigentümer lauten.)

Wer muss oder darf zur Zulassungsstelle gehen? Wenn ich gehe, brauch ich dann eine Vollmacht von ihr? Wenn sie geht, braucht sie dann eine Vollmacht von mir?

Danke und viele Grüße Relaex

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Antworten (3)

  • 4
    Antwort von andreas48 andreas48

    du musst das Auto in dem Kreis anmelden, wo sie wohnt

    du benötigst:

    Vollmacht, Kopie des PA, Fahrzeugbrief, Zulassung, die alten Schilder, gültige TÜV und ASU-Bescheinigung

    und

    etwas Geld

    Kommentar von Geisterfahrer GeisterfahrerGeisterfahrer

    die doppelkarte von der versicherung nicht vergessen (auf ihren namen)!

    Kommentar von Relaex Relaex

    Ok, also verstehe ich es richtig so: Wenn ich gehe, brauche ich eine Vollmacht von ihr. Wenn sie geht, braucht sie keine Vollmacht von mir?

    Kommentar von andreas48 andreas48andreas48

    richtig..die Doppelkarte habe ich vergessen..bzw. die Onlineversicherugnsbestätigung

    und wenn sie es selber anmeldet, dann braucht sie keine Vollmacht

  • 2
    Antwort von griechesucht griechesucht

    Sie braucht alle Papiere.Fahrzeugschein Teil 1 und 2. AU bescheinigung und TüV bescheinigung.Und ausweisen muß die sich können. Das ganze wird mit kennzeichen etwa 60€ kosten.

  • 1
    Antwort von regideur regideur

    Am besten ihr geht beide zum ummelden!

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