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auto ummelden oder nicht?

gefragt von haeven am 01.09.2009 um 21:18 Uhr

habe mir ein gebrauchtes auto gekauft von privat, der verkäufer gab es mir gleich mit, und wir verabredeten das ich es morgen ummelde und er dann den brief behält bis er die letzte rate hat, haben alles vertraglich festgehalten, nun weigert er sich aber und sagt er will es doch erst abmelden und mir den brief zum anmelden erst geben bis er die letzte rate hat, das wäre in 8 monaten, ich brauch das auto um zur arbeit zu kommen, und er hat ja auch unterschrieben das wir zusammen das auto ummelden und er dann den brief wieder mitnimmt, ich versteh die welt nicht mehr, darf er das? er war doch mit allem einverstanden....

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auto x 23.221 ummeldung x 59

gabi580
beantwortet von gabi580 am 1. September 2009 21:25
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Den würde ich auf den schriftlichen Vertrag den er unterschrieben hat festnageln, gib blos nicht klein bei, zudem du das Auto brauchst. Hast du schon eine Rate gezahlt? Dann kannst du ihn meines erachtens sowieso festnageln. Ich hasse solche Typen die erst was ausmachen und dann den Sch.... einziehen......... Viel Glück

Kommentar von haeven am 1. September 2009 21:27

die erste rate bekommt er am 15 september, so war das alles ausgemacht und wie gesagt auch vertraglich festgehalten, man ich könnt echt heulen, denn auch wenn ich recht habe und das einklage, selbst das dauert

Kommentar von Simple_avatar3smallevelote am 1. September 2009 21:47

Ich wuerde keine 1. Rate bezahlen, bevor er nicht die ""Fahrbereit-Frage" geklaert hat. Denn, ein stillgelegtes Auto nuetzt Dir nichts. Und dann, wenn er schon so komisch ist, wie ist es denn dann, wenn Du die letzte Rate bezahlt hast und er aus irgendeinem Grund den Brief nicht rausgibt? vielleicht laesst Du besser die Finger von diesem dubiosen Vertrag. Er ist ja nicht erfuellt.


evelote
beantwortet von evelote am 1. September 2009 21:23
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Wenn Du oder er das Auto auf Deinen Namen ummeldet, ist das Auto Dein. Solltest Du die Raten nicht bis zum Schluss bezahlen, hat ER ein Problem. Du kannst das Auto ja fahren, auch wenn es auf seinen Namen angemeldet ist. Wenn Du dann die letzte Rate bezahlt hast, MUSS er Dir den Brief herausgeben. Eigentlich eine einfache Situation, es sei denn, einer will betruegen.

Man kann natuerlich auch das Auto ummelden, und er behaelt den Brief. Aber, er will wohl Komplikationen vermeiden.

Kommentar von haeven am 1. September 2009 21:26

ich muss das auto aber ummelden damit ich es auf mich versichern kann, ich habe auch nicht vor ihn zu betrügen, ich frage mich nur woher plötzlich dieser sinneswandel kommt, ausserdem bin ich drauf angewiesen um meinen job zu behalten, und einen kredit bekomme ich in der probezeit nicht um es auf einmal bezahlen zu können

Kommentar von Simple_avatar3smallevelote am 1. September 2009 21:38

Also, wenn er das Auto abmelden will, und somit 8 Monate stillegen will, dann ist es ein Vertragsbruch. Das geht nun gar nicht. Du hast ja den Kfz-Schein und das Auto. Also fahren kannst Du. Wie die Versicherungsfrage ist, kannst Du ja bei Deiner Versicherung nachfragen. Ansonsten, lass IHN streiten. Du hast die besseren (und richtigeren) Karten.,


Bengy
beantwortet von Bengy am 1. September 2009 21:22
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Wenn er nicht mit dem Brief zum Ummelden mitkommt, hieße das, dass du das Auto 8 Monate lang gar nicht anmelden kannst! Verstehe auch gar nicht, warum er das nicht will; er hat keine Nachteile davon. Wenn er sich nicht an eure vertraglichen Vereinbarungen hält, würde dann den ganzen Vertrag anfechten. Im Übrigen ist Ratenzahlung bei privaten Autoverkäufen eher ungewöhnlich.

Kommentar von Simple_avatar3smallevelote am 1. September 2009 21:28

Das Auto ist ja angemeldet und somit fahrbereit. Eine Situation wie z. B. ein Firmenwagen. Angemeldet auf den Eigentuemer (hier Verkaeufer) und gefahren von der rechtmaessigen Person. Den Brief hat - wie die Bank - eben der Eigentuemer. Achtung: Eigentuemer und Besitzer sind 2 unterschiedliche Definitionen.

Kommentar von Simple_avatar3smallevelote am 1. September 2009 21:28

Das Auto ist ja angemeldet und somit fahrbereit. Eine Situation wie z. B. ein Firmenwagen. Angemeldet auf den Eigentuemer (hier Verkaeufer) und gefahren von der rechtmaessigen Person. Den Brief hat - wie die Bank - eben der Eigentuemer. Achtung: Eigentuemer und Besitzer sind 2 unterschiedliche Definitionen.

Kommentar von 5b6391921aacad747a5214e3e859c685smallBengy am 1. September 2009 21:31

Ja, aber der jetzige Eigentümer will es ja abmelden und ihm den Brief erst in 8 Monaten zum Anmelden geben. Das scheint ja das Problem zu sein. Andernfalls könnte er ja mit der Versicherung des jetzigen Eigentümer fahren, was dieser anscheinend aber ausschließen will. Was trösten kann, er braucht zum Abmelden die Kennzeichen, und die hat ja unser jetziger Besitzer.

Kommentar von haeven am 1. September 2009 21:29

klar ist es ungewöhnlich, aber wie gesagt ich sagte es ihm von anfang an das ich es nicht anders kann und er war einverstanden, und er hat sogar dafür unterschrieben

Kommentar von 5b6391921aacad747a5214e3e859c685smallBengy am 1. September 2009 21:36

Ist ja auch in Ordnung so. Man kann sich ja nur freuen, wenn es auch noch unter Privatleuten mit Ratenzahlung klappt. Wie schon gesagt, kann er das Auto jedenfalls nicht einfach so abmelden, da er dazu die Kennzeichen braucht, die du ja jetzt am Auto hast. Dann fährst du jetzt in aller Ruhe mit dem Auto auf seine Versicherung und die Steuern bezahlt er auch. Woll'n doch mal sehen, wer es länger aushält. Ich denke, da kommt er ganz von alleine drauf. Also, lass' den Kopf nicht hängen und warte mal ab. Stell' das Auto nicht so ab, dass er dir die Kennzeichen einfach abmachen kann.


toedti2000
beantwortet von toedti2000 am 1. September 2009 21:21
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Wenn dies vertraglich festgehalten wurde, so wird der Verkäufer nicht viele Chancen haben, als den Vertrag entsprechend zu erfüllen. Du könntest die Erfüllung des Vertrages auch einklagen, aber das wird dir zeitlich sicher nicht weiter helfen. Also sollte hier auf die Einsicht des Verkäufers gehofft werden. Sprich noch einmal mit ihm und bestehe einfach auf die Vetragserfüllung.

Kommentar von haeven am 1. September 2009 21:23

ja, es wurde alles genauso vertraglich festgehalten


anonym
beantwortet von Kellerassel am 1. September 2009 21:20
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Das darf er schon, aber spreche mal mit seiner Frau.

Kommentar von haeven am 1. September 2009 21:21

es kommt wohl so von seiner frau


Chrome
beantwortet von Chrome am 1. September 2009 21:19
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Frage ihn ob er trotzdem das Auto ummeldet, er aber so lange den Brief behält bis er die letzte Rate hat.

Kommentar von haeven am 1. September 2009 21:21

will er ja nicht mehr, so war es ja verabredet


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