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Auto ummelden bei Umzug...

Frage von chaosbraut chaosbraut

Mein Freund und ich sind schon vor längerer Zeit umgezogen in einen anderen Landkreis, ich hab diese Wohnung als Erstwohnsitz angegeben, habe aber auch noch einen Zweitwohnsitz in dem Landkreis auf den mein Autokennzeichen läuft.

Muss ich mein Auto auf den Landkreis der Erstwohnung ummelden?

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von FreeEagle FreeEagle

    § 46 Abs. 2 Satz 1 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung):

    Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder Betroffenen[...]

    Nach dieser Vorschrift ist es eindeutig, dass du dein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle deines "neuen" Landkreises zuzulassen hast.

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    Antwort von siller siller

    Das sollte man schon! Spätestens wenn du in Konflikt mit der Polizei kommst, wirds teuer!

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    Antwort von volker3329 volker3329

    Fahrzeug auf den Hauptwohnsitz ummelden.

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    Antwort von SchokoJunkie97 SchokoJunkie97

    Nein! Das musst du nicht machen.

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    RatgeberHelden Antwort von Anaxabia Anaxabia

    Wenn man innerhalb eines Bundeslandes umzieht, musst man Auto gar nicht ummelden. Zumindest in Hessen, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen und Thüringen

    Kommentar von Anaxabia AnaxabiaAnaxabia

    Wenn Du in keinen der Bundesländer wohnst, ist das Kfz immer auf den HAUPTwohnsitz anzumelden. Und ja, man MUSS dann. Manche Kreise verfolgen das recht strikt. Da wird man sogar angschrieben und mit Strafe gedroht, wenn man es nicht möglichst schnell ummeldet.

    Kommentar von chaosbraut chaosbrautchaosbraut

    ich wohn in Bayern..?

    Kommentar von FreeEagle FreeEagleFreeEagle

    Die Fahrzeugzulassungsverordnung ist ein Bundesgesetz.

    Es würde mich wundern, wenn die Länder davon abweichende Regelungen getroffen hätten. Zumal ja bereits ein Umzug in einen anderen Landkreis die Pflicht zur Ummeldung bedeutet.

    Kannst du deine Behauptung irgendwie belegen?

    Und zahlst du der Fragestellerin das Bußgeld?

    Kommentar von DocSchneider DocSchneiderDocSchneider

    Mal exemplarisch für Hessen:

    http://www.hessen.de/irj/HMWVL_Internet?cid=55a1acad2674f250c1f58b1f71ea3019

    Einige andere Bundländer haben das wie schon geschrieben auch eingeführt – leider.

    Durch welche VO da jetzt allerdings das Bundesgesetz umgangen wird, kann ich nicht sagen.

    Kommentar von FreeEagle FreeEagleFreeEagle

    Das ist nur von daher richtig, dass das Kennzeichen beibehalten werden darf.

    Auf die Ummeldung des Fahrzeugs in den neuen Zulassungsbezirk hat diese Regelung keinen Einfluss.

    Kommentar von Anaxabia AnaxabiaAnaxabia

    Beleg: Wikipedia unter http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_(Deutschland) Punkt 3.1

    Nein, das Bußgeld zahl ich nicht, sie wohnt ja in Bayern. Da gilt das ja nicht :)

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