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Auto über Vorvertrag verkauft, Fehler im Kaufvertrag über Erstzulassung, Trotzdem gültig?

Frage von Traveller33 Traveller33

Hallo,

ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.

Ich habe einen Audi, EZ 21.12.2009. Dieses Auto habe ich bei Autoscout zum Verkauf angeboten. Im August kam ein Interessent aus Norddeutschland und hat sich den Wagen angeschaut, Probefahrt gemacht und den Preis sowie die Zahlungs- und Übergabemodalitäten verhandelt. Zum Hinweis ich hatte damals bei Autoscout eingegeben EZ 01/2010 um bei Suchabfragen wegen den 10 Tagen Differenz zu 2010 nicht aus dem Raster zu fallen. Bei den Preisverhandlungen bin ich ihm noch 1000 Euro entgegengekommen.

Den Kaufvertrag hatte ich dann auf Wunsch des Interessenten aufgesetzt. Leider ist mir dabei ein gravierender Fehler unterlaufen. Anstatt unter Erstzulassung den 21.12.2009 zu vermerken habe ich versehentlich ein Datum aus Mai 2010 eingetragen. Tag und Monat sind zufälligerweise das Geburtsdatum des Käufers und das Datum insgesamt ist gleichzeitig die Erstzulassung unseres Zweitwagens. Wie es zu diesem Irrtum kam kann ich mir heute nicht mehr erklären.

Dem Käufer ist es allerdings ebenfalls nicht aufgefallen, er hat den Kaufvertrag durch Anzahlung von 3500,- akzeptiert und soll den Wagen nach Weihnachten bekommen. Zwischenzeitlich hatte er mich gefragt ob das Auto wirklich an seinem Geburtstag EZ hat, denn lt. Autoscout war es ja ein knappes halbes Jahr älter. Ich hatte damals bereits bestätigt das das Datum falsch ist. Wir waren damals zu der Übereinkunft (telefonisch) gekommen, den Kaufvertrag bei Übergabe anzupassen und das richtige Datum einzusetzen.

Jetzt ist es allerdings so, dass er der Meinung ist, dass das Fahrzeug ja dadurch dass es nicht in 01/2010 sondern in 12/2009 zugelassen wurde, es dadurch nicht dem aktuellen 2010 Modell entspricht und dadurch optische und Ausstattungstechnische Unterschiede bestehen. Dies ist allerdings keineswegs der Fall, da sich das Modelljahr bei Audi im 3 Quartal eines Jahres ändert und nicht mit dem Jahreswechsel.

Es geht ihm jetzt um die 10 Tage Differenz die dem Wagen an 2010 fehlen weil er der Meinung ist, dass der Wagen dadurch auch weniger Wert sei. Und natürlich beruft er sich jetzt auf das falsche Datum im Kaufvertrag.

Meine Frage ist jetzt, ob die Schuld hier wirklich komplett bei mir liegt ? Er als Käufer hat doch, bevor er den Kaufvertrag durch Zahlung der 3.500,- annimmt ebenfalls die Pflicht zu überprüfen, ob das alles stimmt was da drin steht. Wenn er sich drauf verläßt, akteptiert er doch so, oder ? Ich habe mir natürlich zwischenzeitlich ein neues Auto gekauft, was ich in den nächsten Wochen bekomme. Wenn er jetzt einfach vom Kaufvertrag zurücktritt und die Anzahlung wegen "angeblichen" Vertragsbruch zurückverlangen würde, hätte ich natürlich einen finanziellen Schaden dadurch... mir würde das Geld für den neuen Wagen fehlen, von dem ich dann entweder selbst zurücktreten oder ihn finanzieren muss.

Ich hoffe das hier jemand vom Fach ist und weiß wie es sich hier rechtlich verhält.

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe

Liebe Grüße

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Antworten (3)

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    Antwort von Bobsie Bobsie

    Du hast mit Deine Anzeige bewusst getäuscht. Du darfst Dich dann nicht wundern, wenn der Bummerang zu Dir zurück kommt

    Kommentar von Traveller33 Traveller33

    Mir ist jetzt nicht ganz klar was die Anzeige mit dem Kaufvertrag zu tun hat. Wenn Sie mit jemandem einen Vertrag schliessen, lesen Sie sich den doch vorher durch und prüfen, in dem Fall einfach möglich durch Abgleich mit dem Fahrzeugbrief, die Richtigkeit der Angaben. Wenn Sie dann unterschreiben und die Anzahlung leisten und der Fehler nicht aufgefallen ist, also beim Käufer und Verkäufer, kann das doch nicht zu Lasten einer Partei gehen. Eine bewusste Täuschung muss ich hier verneinen. Genau um soetwas bei Vertragsabschluss auszuschliessen hat man ja die Möglichkeit den Kraftfahrzeugbrief, ein amtliches Dokument, eingehend zu prüfen.

  • 0
    Antwort von maikel196 maikel196

    hallo

    du hast wissentlich betrogen , im inserat eine eigenschaft zugesichert , die das kfz nicht hat . für solche sachen erhalten händler abmahnungen in die zig tausende . im schlimmsten fall verklagt er dich selber schuld .

    gruss mike

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    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Natürlich kann er vom Vertrag zurücktreten.

    Kommentar von Traveller33 Traveller33

    Hallo,

    aufgrund welcher Rechtssprechung begründet diese Antwort ? Bevor jemand einen Vertrag annimmt ist man doch auch selbst verpflichtet die Richtigkeit des Vertrages zu prüfen.

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