Hallo an alle Hobby und beruflichen Gesetzesbuch-Durchstöberer,
wende mich an euch, da ich nicht mehr weiter weiss. Habe ein Auto in Ebay gehabt. Ein Interessent schrieb mir, dass wenn der Wagen nicht verkauft wird, so wie es auch gewesen ist für Betrag X kauft.
Nach der Auktion schrieb ich dem Interessenten, dass er den Wagen für den ausgemachten Preis haben kann. Wir hatten daraufhin über viele Emails uns über eine 2-Ratenzahlung geeinigt. Einmal Vorkasse 50% und einmal Barzahlung bei Abholung 50%.
Ich schrieb zur Sicherheit noch einen Kaufvertrag in dem alles nochmals niedergeschrieben war. Diesen sendete ich dem Interessenten per Einschreiben zu.
2 Tage vor der vereinbarten banküberweisung in Höhe von 50% schrieb mir der Interessent, dass er Eheprobleme hätte und ich den Wagen anderweitig loswerden soll.
Jetzt steh ich auf dem Schlauch und weiss nicht was ich machen soll.
Habt ihr eine Idee ? Ich habe seine Adresse.
Vielen Dank bereits im Vorraus.
Mfg Chibangin
Ohne rechtsgültigen Vertrag (nicht über ebay verkafut und KV auch nicht unterschrieben) ist das nicht möglich
probieren kann mans ja, wenn der andere eim schlechtes gewissen hat...