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Auto über Email verkauft ! Käufer weigert sich zu zahlen !

Frage von Chibangin Chibangin

Hallo an alle Hobby und beruflichen Gesetzesbuch-Durchstöberer,

wende mich an euch, da ich nicht mehr weiter weiss. Habe ein Auto in Ebay gehabt. Ein Interessent schrieb mir, dass wenn der Wagen nicht verkauft wird, so wie es auch gewesen ist für Betrag X kauft.

Nach der Auktion schrieb ich dem Interessenten, dass er den Wagen für den ausgemachten Preis haben kann. Wir hatten daraufhin über viele Emails uns über eine 2-Ratenzahlung geeinigt. Einmal Vorkasse 50% und einmal Barzahlung bei Abholung 50%.

Ich schrieb zur Sicherheit noch einen Kaufvertrag in dem alles nochmals niedergeschrieben war. Diesen sendete ich dem Interessenten per Einschreiben zu.

2 Tage vor der vereinbarten banküberweisung in Höhe von 50% schrieb mir der Interessent, dass er Eheprobleme hätte und ich den Wagen anderweitig loswerden soll.

Jetzt steh ich auf dem Schlauch und weiss nicht was ich machen soll.

Habt ihr eine Idee ? Ich habe seine Adresse.

Vielen Dank bereits im Vorraus.

Mfg Chibangin

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Antworten (6)

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    Antwort von fertigsuppe0815 fertigsuppe0815

    Es kam seither noch kein Rechtskräftiger Kaufvertrag zu Stande. Du kannst ihm nichts, versuch einfach das Auto auf anderem Wege loszuwerden.

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    Antwort von ReinerUnsinn ReinerUnsinn

    Willst Du Ärger, mach das übern Rechtsnawalt.

    Willst Du Ruhe, verkaufe das Auto woanders.

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    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Moin, du hättest das Auto bei ebay eh nicht an den mann gebracht.--Wenn das n Älteres FZ ist wird das Prozessrisiko wohl den zu erwartenden Erlös übersteigen.--Was du m achen kannst ist, dem einfach n Mahnbescheid schicken, möglicherweise lässt der sich bange machen.--Den mahnbescheid kannste selber machen.--Es gibt dafür in jedem 2 ten Schreibwarenladen Formulare. guckst du hier. http://www.mahngerichte.de/

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    Antwort von suoliver suoliver

    heb wenigstens 10% Stornogebühr ein und verkauf woanders

    Kommentar von fertigsuppe0815 fertigsuppe0815fertigsuppe0815

    Ohne rechtsgültigen Vertrag (nicht über ebay verkafut und KV auch nicht unterschrieben) ist das nicht möglich

    Kommentar von suoliver suoliversuoliver

    probieren kann mans ja, wenn der andere eim schlechtes gewissen hat...

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    Antwort von louveteau louveteau

    Ware gegen Geld in bar, sonst Finger weg. Der Klageweg ist zu lange und kostet zusätzlich. In der Krise nicht verarschen lassen.

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    Antwort von Chibangin Chibangin

    Hallo miteinander,

    danke an die schnellen Antworten. Das Auto werde ich jetzt wahrscheinlich auch anderweitig verkaufen, jedoch ärgere ich mich sehr, da täglich neue Versicherungskosten laufen. Das Auto wollte ich eben bis zum gewünschten Abholtermin angemeldet lassen, für eine Probefahrt. Die Kosten für Einschreiben sind zwar auch gering, jedoch ebenfalls auf meine Kappe. Ist durch den Emailverkehr kein Vertrag zustande gekommen? Ich kenne mich nicht gut aus, jedoch weiss ich, dass ein Kaufvertrag bedingt zwei übereinstimmende Willenserklärungen (Antrag und Annahme) benötigt, welche ja auch zustande gekommen sind. Ein Kaufvertrag ist an keine Form gebunden. Mehr weiss ich leider nicht und möchte, da das jetzt schon die zweite Person (beim selben Fahrzeug) die den Mist versucht durch zu bekommen ist, will ich das einfach nicht so stehen lassen. Ich mein, wo sind wir denn?

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