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Auto über eBay verkauft. Käufer will Auto zurück geben oder er geht zum Anwalt wegen Betrug

Frage von vonRichthoven vonRichthoven

Das Fahrzeug wurde als "reines Bastlerfahrzeug" ohne Garantie, Gewährleistung und Rücknahme versteigert. Der Käufer will nun sein Geld zurück wegen angeblich nicht angegebenen Mängeln, da er nicht über den TüV gekommen ist. Hätte ihm Schweißarbeiten verschwiegen. Fahrzeugübergabe war im Februar 09. Die Mängel, die mir bekannt waren, habe ich in den Vertrag geschrieben. Der Bieter war eBay-Mitglied. Der Fahrzeugkäufer aber ein anderer. Die Anschrift und den Namen habe ich aber nur von dem eBay-Mitglied nicht von dem wirklichen Käufer (Deutsch-Türke?). Sollte ich das Auto (für 620 Euro ersteigert worden) 20 Euro sogar noch nicht bezahlt worden, nicht für 300 Euro zurücknehmen, so werde er mich wegen Betruges anzeigen. Muss ich das Auto zurücknehmen?

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Antworten (10)

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    Antwort von SUNFRIEND4 SUNFRIEND4

    Wenn Du es tatsächlich so angeboten hast, steht doch schon alles drin. Du musst dann nicht zurücknehmen. Ob das ebay-Mitglied auch der Käufer ist oder nicht, spielt für Dich keine Rolle. Maßgebend ist für Dich, das Mitglied

    Kommentar von vonRichthoven vonRichthovenvonRichthoven

    Danke für Deine Antwort.

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    Antwort von jbinfo jbinfo

    Nein, das Auto musst Du nicht zurück nehmen. Warte einfach ab was passiert. Ich vermute mal nichts.

    Kommentar von vonRichthoven vonRichthovenvonRichthoven

    Er ruft mich laufend an. Es geht mir auf den Keks. Habe ihm gesagt, er soll machen was er will. Er soll es wieder verkaufen, wenn er es nicht haben will. Danke für Deine Antwort.

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    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    nein er hat das Teil gekauft, jetzt ist es seins...

    Kommentar von vonRichthoven vonRichthovenvonRichthoven

    3-2-1-Meins. So ist die Regel

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    abwarten

    Kommentar von vonRichthoven vonRichthovenvonRichthoven

    Immer abwarten. Ist nicht so mein Ding. Entweder oder !

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    Antwort von claudia3474 claudia3474

    nein so wie in der aktion steht. dann soll er es wieder verkaufen.

    Kommentar von vonRichthoven vonRichthovenvonRichthoven

    Ja, er hätte ja nicht mitsteigern müssen. Hab ja alles reingeschrieben.

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    Antwort von stef1601 stef1601

    lass es drauf ankommen, er kann dir nix!

    Kommentar von vonRichthoven vonRichthovenvonRichthoven

    Danke für Deine Ermunterung. Ich werde es wohl nicht zurück nehmen, da ich mich total im Recht fühle.

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    Antwort von kleinmue kleinmue

    Ich würde das Auto nicht zurücknehmen,du hast ihn ohne Garantie verkauft

    Kommentar von vonRichthoven vonRichthovenvonRichthoven

    Ja, ohne Gewähr ohne Rücknahme. Vielleicht habt Ihr alle Recht.

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    Antwort von bkinnsbruck bkinnsbruck

    Nein! Mach das nicht

    Kommentar von vonRichthoven vonRichthovenvonRichthoven

    Ich denke auch, ersteigert ist ersteigert.

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    Antwort von MarioundAnja MarioundAnja

    Keines Falls zurück nehmen!!!!!!!!!!!!!

    Habe es selbst schon 2 mal durch in genau dem selben Ablaufschema wie du. Hier wird auf Dummfang gegangen. Die Besten Teile deines Fahrzeug wurden Wahrscheinlich gegen defekte altteile getauscht und verkauft und du sollst jetzt für die Hälfte des Kaufpreises den Wagen zurück nehmen damit die daran auch nochmal verdienen. Das ist ne Betrugsmasche die ich sogar Beweisen konnte im ersten Fall bei mir. Ich hatte die Angewohnheit meine Autos vor dem Verkauft Fachmännisch Aufzubereiten und als der Typ mit dem Wagen bei mir ankam (angeblich Motorschaden) wunderte ich mich warum überall am Fahrzeug schmiere und Fingerabdrücke zu sehen waren. Sämtliche Kabel im Motorraum wurden gelöst und das i tüpfelchen gabs es als ich die Motornummer sah, es war eine andere ;o) In meinem Fall war es nen 88er Toyota Celica GTI, Motor und Getriebe einzeln hätten zu dem Zeitpunkt ein Schweine Geld gekostet also hat man es so versucht aber keine Chance :o)

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    Antwort von AutohausErfurt AutohausErfurt

    Wenn im Vertrag, welcher auch immer verwendet worden ist, steht "unter Ausschluss von Gewährleistung", und man nicht gewerbsmäßig gehandelt hat ist dieser Vetrag nicht anfechtbar. Einfach aussitzen. Bestenfalls muss man sich "arglistige Täuschung" vorwerfen lassen, welche aber erst nachgewiesen werden müsste. Recht schwierig denke ich

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