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Auto trotz Insolvenz?

gefragt von TraurigeMaus am 29.05.2008 um 9:38 Uhr

Ich habe Insolvenz angemeldet, fahre aber zur Zeit noch einen 1 Jahr alten Corsa. Bei der Bank sind noch 17.000 Euro offen - der Corsa hat aber nach Schätzung eines Gutachters nur noch einen Wert von 12.300 Euro aufgrund Wertverlust (Diesel), Kratzer, Beulen etc. Ich würde also bei Rückgabe auf der Differenz sitzenbleiben. Gibt es eine Möglichkeit, das Auto aus dem pfändungsfreien Einkommen zu bezahlen und zu behalten? Ich benötige es für eine Jobsuche (bekomme ALG I), denn hier auf dem Land ist es mit Öffis schwierig! Sollte ich das Auto abgeben müssen und bekäme einen Job in Frankfurt (1,5 Std. einfach mit dem Zug) - wer übernimmt die


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moon73
beantwortet von moon73 am 29. Mai 2008 09:42
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Da die Bank ja auf der Gläubigerliste steht, wird sie ,s obald sie von der Insolvenz erfährt, das Auto wieder zurücknehmen, da es ja noch nicht bezahlt ist und das Auto somit in die Insolvenzmasse fällt. Wäre das Auto schon abgezahlt, dann bestünde die Möglichkeit, das Auto zu behalten.

Siehe hierzu auch: http://www.schulden-insolvenz.info/schuldenfragen/12AutoPKWVerbraucher_Insolvenzverfahren.php

Kommentar von DrSeltsam am 29. Mai 2008 09:48

Die Möglichkeit ein abgezahltes Auto zu behalten bestünde vor dem Schuldenhintergrund auch nicht.

Das KFZ unterfällt nicht den unpfändbaren Sachen.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 29. Mai 2008 09:49

Doch, die Möglichkeit besteht: Will der Schuldner das Auto behalten, kann er dem Insolvenzverwalter anbieten, das Fahrzeug aus der Insolvenzmasse heraus zu kaufen. Das heißt er zahlt an den Insolvenzverwalter einen bestimmten Betrag. In der Regel stimmen die Insolvenzverwalter zu, weil sie damit weniger Arbeit haben. http://www.ra-franzke.de/verbraucherinsolvenz-faq/Fahrzeug.html

Kommentar von DrSeltsam am 29. Mai 2008 10:05

Ja hat sie denn dieses Geld, um etwas aus der Insolvenzmasse heraus zu kaufen?

Es darf doch nicht nur eine theoretische Möglichkeit bestehen, viel wichtiger ist die lebenspraktische Umsetzbarkeit.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 29. Mai 2008 10:08

Was sie hat das wissen wir beide nicht, hier gehts erst einmal rein um die möglichen zuslässigen Fakten, was sie daraus machen kann, ist ihre Entscheidung. Aber damit sie weiß, wie sie sich verhalten kann, benötigt sie erstmal alle Informationen.


anonym
beantwortet von DrSeltsam am 29. Mai 2008 09:44
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Wenn du auf ein Fahrzeug angewiesen bist, käme u.U. die sog. Austauschpfändung in Betracht.

Gewöhnlich wird aber zB ein Oberklassefahrzeug gegen einen Kleinwagen (zB Corsa) getauscht.

Auch wenn die Maus dadurch noch trauriger wird, sollte sie den Corsa selbst möglichst gewinnbringend veräußern und eventuell aus der Landmaus eine Stadtmaus werden lassen.


anonym
beantwortet von Feuerwald am 30. Mai 2008 11:44
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"Ich habe Insolvenz angemeldet"

  • schon eröffnet ?

"fahre aber zur Zeit noch einen 1 Jahr alten Corsa. Bei der Bank sind noch 17.000 Euro offen"

Dazu habe ich rein zufällig folgenden Text auf dem Tisch gefunden, den ich mir erlaube zu zitieren:

Zu vernuten ist,

der Pkw ist an die Bank sicherungsübereignet (Brief bei der Bank?). Daher ist weiter zu vermuten, dass die Bank nach Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens die Herausgabe des Pkw fordern wird und evtl. Restforderungen dann als Insolvenzforderungen zur Tabelle anmelden kann.

Vorteil: Sie sind die Sorgen um den Pkw und den doch recht hohen Schuldenberg bei der Bank los. Sehen Sie es also positiv! So und nicht anders wird im allgemeinen verfahren und lässt sich in jeden Schulbuch nachlesen, was angesichts der bisherigen Beiträge auch sehr zu empfehlen ist.

Die monatlichen Kreditraten entfallen, auch die Vollkasko. Das lässt finanziellen Spielraum, um den Sparstrumpf zu füllen, für einen gebrauchen Pkw, der im Fall eines neues Jobs dann gesucht und erworben werden kann, wobei man mit dem Treuhänder im noch laufenden Insolvenzverfahren das Thema Job und Auto durchsprechen sollte. Später, nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens, in der Wohlverhaltensphase, ist Vermögensbildung wieder möglich, bspw. auch ein Auto. Bis dahin, wie schon sagt, das Thema mit dem Treuhänder v o r dem Autokauf besprechen.

Sollte es nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu einer Erstattung von Kfz-Steuer und/oder Kfz-Versicherung kommen, beachten Sie bitte: Dieser Geldzufluss ist massezugehörig und müsste an den Treuhänder herausgegeben werden.

Zitat aus.

Was meint denn Ihr Schuldnerberater oder Anwalt, mit dem Sie die Verbraucherinsolvenz angegangen sind?





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