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Auto Totalschaden, wieviel zahlt Versicherung bei Finanzierung

Frage von spruddelkiste spruddelkiste

Hallo,

folgendes Anliegen plagt mich nun seit gestern, an einer Kreuzung stand ein LKW mit Anhänger vor mir, hatte eigentlich vor links Abzubiegen, er eigentlich auch, dann entschloss er sich wohl anders und wollte auf die rechtsabbiegerspur wechseln, da vor Ihm wohl ein Auto stand, entschloss er sich Rückwerts zu fahren, er sagte mir im nachhinein, dass er mich nicht gesehen hat, so gab er Gas, ich war auch nah Aufgefahren und hinter mir war auch ein Auto aber er fuhr mir einfach auf die Motorhaube, so lustig das auch klingt, hatte tierisch Panik habe gehupt wie ein wilder nur derfuhr weiter.

Ergebnis war, Auto (BMW Kombi BJ 2004) bis zur Frontscheibe platt, Motor lag auf der Straße, Polizei und Mein Werkstattmeister sagt is Totalschaden, alles verzogen, Reparatur würde an die 8.000 - 9.000€ Kosten lohnt nicht mehr sagt er.

Der LKW Fahrer hat sich auch Schuldig erklärt , habs von der Polizei schwarz auf weiss, mein Problem ist nun, was Zahlt die versicherung, da dass Auto Finanziert ist und noch ca. 18000€ offen sind, dass gleiche Auto aber "Wiederbeschafft" um die 14.000€ (mobile.de) liegt, nun habe ich Angst, dass ich auf den restlichen finanzierungskosten Sitzenbleibe, hat da jemand Ahnung von?

Gruß

Alex

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Antworten (3)

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    Antwort von siola55 siola55

    Hallo Spruddelkiste, erst vor 10 Tagen wurde hier ein Totalschaden beantwortet! Kannst ja mal unter weitere Themen "wirtschaftlicher Totalschaden PKW" vom 25.02.2011 div. Antworten nachlesen! Hatte auch erst im Nov. 2010 einen Totalschaden: Bei Anschaffung eines Ersatzwagen mit Rechnung (wg. MwSt.) wird der Brutto-Wiederbeschaffungspreis (lt. Gutachten) abzgl. des Restwertes von der gegnerischen Versicherung erst mal ausbezahlt! Wegen Finanzierung u.a. Fragen bitte unbedingt einen Rechtsanwalt zuziehen, dieser wird von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt! Tipp vom ehem . Versich.makler

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    Antwort von spruddelkiste spruddelkiste

    Was ist den GAP? Das Auto hat Vollkasko, Versicherung hat auch gesagt, dass Morgen ein Gutachter zur Werkstatt geschickt wird. In der Finanzierung hatte ich (soweit ich mich Erinnern kann) keine Restschuldversicherung mit drinnen. Müsste nicht die Versicherung vom "Schädiger" bei Totalschaden die Finanzierung ablösen?

    Kommentar von Casi1 Casi1Casi1

    nein die Versicherung zahlt nur den wiederbeschaffungswert des PKW. Als „gap“ wird der Differenzbetrag bezeichnet, der sich aus dem sogenannten Ablösewert der Leasingsache ergibt, nachdem von diesem der Wiederbeschaffungswert subtrahiert wurde.

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    Antwort von Casi1 Casi1

    ein Gutachten ist notwendig. Die Versicherung zahlt dann den Wiederbeschaffungswert des PKW.

    Bei geleasten oder finanzierten gibt es die GAP-Deckung die man mit einschließen kann in die PKW-versicherung oder Restschuldversicherung

    Kommentar von Casi1 Casi1Casi1

    Diese zahlt dann die Restschuld logischerweise

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