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Auto Stillgelegt. Was darf die Polizei??

Frage von jungesfreches jungesfreches

Hallo,

die Polizei hat heute mein Auto stillgelegt. Die Versicherung konnte den Beitrag nicht abbuchen und da ich umgezogen bin ist weder der Brief der Versicherung noch der Zulassungsstelle angekommen.

Nun war die Polizei da und hat das Auto stillgelegt.

Meine Frage ist nun ob die Polizei verpflichtet ist bevor sie das Auto stilllegt zu klingeln oder darf sie das dann einfach so machen?

Eine Doppelkarte währe vorhanden gewesen.

Hätte das einen Unterschied gemacht? Kann ich in diesem Fall gegen den jeweiligen Polizisten rechtlich vorgehen oder kann ich da nichts machen?

Schon mal im vorraus vielen Dank für Ihre Antwort.

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Antworten (12)

  • 6
    Antwort von MacJohn MacJohn

    Das darf die Polizei. Sie muss sich auch nicht rückversichern, ob Du eine Doppelkarte oder den Brief hättest.

    Die Stillegung kann erst auf Antrag der Versicherung wieder rückgängig gemacht werden. Du musst denen das Geld überweisen.

    Das Du umgezogen bist, hättest Du der Versicherung mitteilen müssen.

    Kommentar von ghostwriter ghostwriterghostwriter

    Sehe ich genauso. Zudem muß ich doch wissen,wann meine Versicherung fällig ist u. mal nachhaken, warum noch nichts abgebucht wurde. Ausserdem stellt sich mir die Frage, was der Umzug mit der Kontoverbindung zu tun hat?

  • 3
    Antwort von kurzmal kurzmal

    Wenn es zu einer Zwangsstilllegung durch die Polizei kam, hast Du zuvor schon einige Schreiben und Androhungen missachtet und bist grad selbst schuld und brauchst Dich jetzt nicht beklagen und für Dein Fehlverhalten andere als schuldig deklarieren.

    Kommentar von malli mallimalli

    mir kommt es auch nahezu unbegreiflich vor das die polizei seine neue adresse kennt aber die zulassungsstelle nicht

    Kommentar von sarrex sarrexsarrex

    Die Polizei kann ja auf die gemeldete Adresse zurückgreifen...könnte die versicherung auch aber er will ja was von denen(versicherungsschutz fürs Auto)und daher leigt es an ihm denen die adresse mitzuteilen ;-)

    Kommentar von kurzmal kurzmalkurzmal

    Das Kennzeichen wird halt schon zur Fahnung ausgeschrieben worden sein.

    Kommentar von sarrex sarrexsarrex

    tja,deutsche Bürokratie

  • 2
    Antwort von wj2000 wj2000

    Zahle deine säumigen Rechnungen dann kannst du auch wieder das Auto bewegen.

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    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Sie darf. Und woher soll sie wissen, dass du eine Deckungskarte hast?

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    Antwort von abibremer abibremer

    da muß aber sehr viel schief gelaufen sein:1.)keine mahnung von der versicherung bekommen?2.)aufforderung vom amt einen nachweis über den versicherungsschutz zu erbringen.3.)besuch vom ordungsamt verschlafen?4.)auf zettel im briefkasten nicht reagiert?5.)auf das klingeln des ordnungsamts-mitarbeiters nicht reagiert?6.) stempel wurden entfern. nun mußt du schleunigst das auto aus dem öffentlichen straßenraum entfernen. wenn du den abschleppdienst nicht selbst bestellst, macht das auch die behörde und es fallen nochmal verwaltungsgebühren an. du darfst das auto auch nicht privat wegziehen (schleppen)

  • 0
    Antwort von dacooper dacooper

    Bin zufällig drauf gestossen, und meine dazu folgendes : Gegen den Polizisten kannst du nichts machen, da dieser einen Auftrag gehabt hat: Du könntest gegen Zulassungsstelle / Versicherung vorgehen, etwa wegen Unverhältnismäßigkeit. Es kommt jedoch drauf an, welcher Zeitraum deine nicht bezahlten Rechnungen betrifft. Ist es ein Umzug und somit vielleicht 2 Wochen , dann kannst du vielleicht Recht bekommen. Jedoch wird das sicher einiges Kosten. Ich würde einfach mal bei der Versicherung anrufen und nachhacken und mit denen eine Einigung finden..Gruss

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    Antwort von jungesfreches jungesfreches

    Ist ja schön das Ihr alle eine Meinung dazu habt aber eigentlich dachte ich das man hier fragen stellen kann um eine Antwort zu bekommen und nicht um dann recht dumm angeredet zu werden.

    Schade eigentlich

    Kommentar von ghostwriter ghostwriterghostwriter

    Du hast doch Antworten bekommen.Und warum solltest du gegen den Polizisten rechtlich vorgehen? Er hat nur seine Pflicht getan. Es ist nicht seine Pflicht bei dir zu klingeln u. zu fragen, ob du eine Doppelkarte hast.Es ist deine Pflicht, als Fahrzeugbesitzer, dafür zu sorgen, dass dein Auto versichert ist. Das sollte oberste Prirorität sein u. als erstes erledigt werden!! Es hat nichts mit einem Umzug zu tun, dass ein Auto nicht versichert ist.Absolut garnichts!!! Du hast den Fehler gemacht, da mußt du die Kritik schon einstecken können u. nicht versuchen, die Schuld anderen in die Schuhe zu schieben. Ausserdem kostet es jedes Jahr immense Summen, um säumige Bürger an ihre Zahlungen zu erinnern, sowohl bei der KFZ-Versicherung, wie auch bei den KFZ-Steuern. Und zahlen dürfen wir alle die Zeche. Da brauchst du nicht gleich beleidigt zu sein.

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    Antwort von jungesfreches jungesfreches

    Woher die Polizei wissen soll wo ich wohne ist ganz einfach.

    Ich bin umgemeldet und die sehen das im Computer.

    Und das Auto stand vor der Haustür.

    Ja ist mir schon klar das es rechtens ist wenn die Versicherung nicht bezahlt ist.

    Aber wenn man schon eine neue Doppelkarte (gültig) vorliegen hat, kann man dann gar nichts machen??

    Kommentar von ghostwriter ghostwriterghostwriter

    Die Versicherungen machen so etwas auch nicht von heute auf morgen. Das dauert schon, bis die tätig werden. Dann hast du längere Zeit nicht bezahlt,dass ist allein deine Schuld u.dein Problem. Finde ich richtig, dass die Polizei da rigoros gehandelt hat.

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    Antwort von Noergelix Noergelix

    Da hast Du aber dir lange etwas geleistet, das geht leider voll auf deine Kappe. Die Polizei ist nicht verpflichtet, bei dir zu klingeln, woher soll sie wissen, wo du gerade wohnst? Das Auto steht irgendwo, der Antrag deiner Versicherung auf Zwangsstillegung auch, es finden sich die zwei und du bist nicht dabei. Versäumnisse kann man sich leisten, nicht bei den Steuern und der Versicherung, die 2 Stellen kennen kein Spaß.

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    Antwort von jungesfreches jungesfreches

    Ja das sie das darf ist mir auch klar ich wollte ja nur wissen ob sie nicht hätte erst bei mir klingeln müssen.

    Das Auto stand vor der Türe!!

    Und ich habe der Versicherung mitgeteilt das ich umgezogen bin genauso wie ich mich sofort umgemeldet habe.

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    Antwort von toklose toklose

    Darf sie!

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    Antwort von malli malli

    den aussagen von kurzmal kann ich nur beipflichten! kannste nix machen

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