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Auto Stillgelegt. Was darf die Polizei??

gefragt von jungesfrechesjungesfreches am 26.09.2008 um 18:05 Uhr

Hallo,

die Polizei hat heute mein Auto stillgelegt. Die Versicherung konnte den Beitrag nicht abbuchen und da ich umgezogen bin ist weder der Brief der Versicherung noch der Zulassungsstelle angekommen.

Nun war die Polizei da und hat das Auto stillgelegt.

Meine Frage ist nun ob die Polizei verpflichtet ist bevor sie das Auto stilllegt zu klingeln oder darf sie das dann einfach so machen?

Eine Doppelkarte währe vorhanden gewesen.

Hätte das einen Unterschied gemacht? Kann ich in diesem Fall gegen den jeweiligen Polizisten rechtlich vorgehen oder kann ich da nichts machen?

Schon mal im vorraus vielen Dank für Ihre Antwort.


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MacJohn
beantwortet von MacJohn am 26. September 2008 18:07
6x
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Das darf die Polizei. Sie muss sich auch nicht rückversichern, ob Du eine Doppelkarte oder den Brief hättest.

Die Stillegung kann erst auf Antrag der Versicherung wieder rückgängig gemacht werden. Du musst denen das Geld überweisen.

Das Du umgezogen bist, hättest Du der Versicherung mitteilen müssen.

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 26. September 2008 18:54

Sehe ich genauso. Zudem muß ich doch wissen,wann meine Versicherung fällig ist u. mal nachhaken, warum noch nichts abgebucht wurde. Ausserdem stellt sich mir die Frage, was der Umzug mit der Kontoverbindung zu tun hat?


kurzmal
beantwortet von kurzmal am 26. September 2008 18:06
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Wenn es zu einer Zwangsstilllegung durch die Polizei kam, hast Du zuvor schon einige Schreiben und Androhungen missachtet und bist grad selbst schuld und brauchst Dich jetzt nicht beklagen und für Dein Fehlverhalten andere als schuldig deklarieren.

Kommentar von 0f186b7d521ae54bf304712d01e67730smallmalli am 26. September 2008 18:10

mir kommt es auch nahezu unbegreiflich vor das die polizei seine neue adresse kennt aber die zulassungsstelle nicht

Kommentar von Af43acc1670cac4f8ccea0985fab01dfsmallsarrex am 26. September 2008 18:12

Die Polizei kann ja auf die gemeldete Adresse zurückgreifen...könnte die versicherung auch aber er will ja was von denen(versicherungsschutz fürs Auto)und daher leigt es an ihm denen die adresse mitzuteilen ;-)

Kommentar von 238dffde7849fb95f7e10e31e3eb3d3dsmallkurzmal am 26. September 2008 18:13

Das Kennzeichen wird halt schon zur Fahnung ausgeschrieben worden sein.

Kommentar von Af43acc1670cac4f8ccea0985fab01dfsmallsarrex am 26. September 2008 18:12

tja,deutsche Bürokratie


wj2000
beantwortet von wj2000 am 26. September 2008 18:06
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Zahle deine säumigen Rechnungen dann kannst du auch wieder das Auto bewegen.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 26. September 2008 18:06
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Sie darf. Und woher soll sie wissen, dass du eine Deckungskarte hast?


malli
beantwortet von malli am 26. September 2008 18:08
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den aussagen von kurzmal kann ich nur beipflichten! kannste nix machen



toklose
beantwortet von toklose am 26. September 2008 18:09
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Darf sie!


jungesfreches
beantwortet von jungesfreches am 26. September 2008 18:12
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Ja das sie das darf ist mir auch klar ich wollte ja nur wissen ob sie nicht hätte erst bei mir klingeln müssen.

Das Auto stand vor der Türe!!

Und ich habe der Versicherung mitgeteilt das ich umgezogen bin genauso wie ich mich sofort umgemeldet habe.


Noergelix
beantwortet von Noergelix am 26. September 2008 18:12
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Da hast Du aber dir lange etwas geleistet, das geht leider voll auf deine Kappe. Die Polizei ist nicht verpflichtet, bei dir zu klingeln, woher soll sie wissen, wo du gerade wohnst? Das Auto steht irgendwo, der Antrag deiner Versicherung auf Zwangsstillegung auch, es finden sich die zwei und du bist nicht dabei. Versäumnisse kann man sich leisten, nicht bei den Steuern und der Versicherung, die 2 Stellen kennen kein Spaß.


jungesfreches
beantwortet von jungesfreches am 26. September 2008 18:16
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Woher die Polizei wissen soll wo ich wohne ist ganz einfach.

Ich bin umgemeldet und die sehen das im Computer.

Und das Auto stand vor der Haustür.

Ja ist mir schon klar das es rechtens ist wenn die Versicherung nicht bezahlt ist.

Aber wenn man schon eine neue Doppelkarte (gültig) vorliegen hat, kann man dann gar nichts machen??

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 26. September 2008 18:57

Die Versicherungen machen so etwas auch nicht von heute auf morgen. Das dauert schon, bis die tätig werden. Dann hast du längere Zeit nicht bezahlt,dass ist allein deine Schuld u.dein Problem. Finde ich richtig, dass die Polizei da rigoros gehandelt hat.


jungesfreches
beantwortet von jungesfreches am 26. September 2008 20:10
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Ist ja schön das Ihr alle eine Meinung dazu habt aber eigentlich dachte ich das man hier fragen stellen kann um eine Antwort zu bekommen und nicht um dann recht dumm angeredet zu werden.

Schade eigentlich

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 26. September 2008 21:29

Du hast doch Antworten bekommen.Und warum solltest du gegen den Polizisten rechtlich vorgehen? Er hat nur seine Pflicht getan. Es ist nicht seine Pflicht bei dir zu klingeln u. zu fragen, ob du eine Doppelkarte hast.Es ist deine Pflicht, als Fahrzeugbesitzer, dafür zu sorgen, dass dein Auto versichert ist. Das sollte oberste Prirorität sein u. als erstes erledigt werden!! Es hat nichts mit einem Umzug zu tun, dass ein Auto nicht versichert ist.Absolut garnichts!!! Du hast den Fehler gemacht, da mußt du die Kritik schon einstecken können u. nicht versuchen, die Schuld anderen in die Schuhe zu schieben. Ausserdem kostet es jedes Jahr immense Summen, um säumige Bürger an ihre Zahlungen zu erinnern, sowohl bei der KFZ-Versicherung, wie auch bei den KFZ-Steuern. Und zahlen dürfen wir alle die Zeche. Da brauchst du nicht gleich beleidigt zu sein.


anonym
beantwortet von dacooper am 30. September 2008 19:59
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Bin zufällig drauf gestossen, und meine dazu folgendes : Gegen den Polizisten kannst du nichts machen, da dieser einen Auftrag gehabt hat: Du könntest gegen Zulassungsstelle / Versicherung vorgehen, etwa wegen Unverhältnismäßigkeit. Es kommt jedoch drauf an, welcher Zeitraum deine nicht bezahlten Rechnungen betrifft. Ist es ein Umzug und somit vielleicht 2 Wochen , dann kannst du vielleicht Recht bekommen. Jedoch wird das sicher einiges Kosten. Ich würde einfach mal bei der Versicherung anrufen und nachhacken und mit denen eine Einigung finden..Gruss


abibremer
beantwortet von abibremer am 8. Dezember 2008 20:09
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da muß aber sehr viel schief gelaufen sein:1.)keine mahnung von der versicherung bekommen?2.)aufforderung vom amt einen nachweis über den versicherungsschutz zu erbringen.3.)besuch vom ordungsamt verschlafen?4.)auf zettel im briefkasten nicht reagiert?5.)auf das klingeln des ordnungsamts-mitarbeiters nicht reagiert?6.) stempel wurden entfern. nun mußt du schleunigst das auto aus dem öffentlichen straßenraum entfernen. wenn du den abschleppdienst nicht selbst bestellst, macht das auch die behörde und es fallen nochmal verwaltungsgebühren an. du darfst das auto auch nicht privat wegziehen (schleppen)


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