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Auto stillgelegt

Frage von FridaGT FridaGT

Meinem Kumpel haben die Behörden heute das Auto stillgelegt, weil er Steuern zu spät bezahlt hat. Natürlich ist es sein ureigenes Verschulden, trotzdem will er morgen mit dem stillgelegten Auto fahren. Weiß jemand, was da für Bußgelder drohen, wenn er da erwischt wird? Das wäre vielleicht das letzte Argument, was ich noch bringen könnte.....

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Antworten (7)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von toedti2000 toedti2000

    Pflichtversicherungsgesetz 1. Abschnitt - Pflichtversicherung (§§ 1 - 7)
    Gliederung § 6(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

    (3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

    Es ist hier auch nicht erheblich, ob die Plakette entfernt wurde. Sobald der Fahrzeughalter darüber informiert wurde, dass sein Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Verkehr bewegt werden darf, gilt dies auch.

    Kommentar von FridaGT FridaGTFridaGT

    Versichert ist das Auto, er hat die STEUERN nicht bezahlt.

    Kommentar von toedti2000 toedti2000toedti2000

    sofern steuern nicht bezahlt werden, wird das fahrzeug von amtswegen abgemeldet/zwangsstillgelegt. mit diesem datum endet auch sofort der versicherungsschutz. von daher ist diese antwort natürlich korrekt.

    Kommentar von FridaGT FridaGTFridaGT

    Okay, das wusste ich nicht.

    Kommentar von Buddysuperdog BuddysuperdogBuddysuperdog

    desehalb schrieb ich, dass er demnächst seeeeeeeeeeehr viel Zeit haben wird....auf solche Deppen wartet die Polizei doch nur...

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    Antwort von pehlankell pehlankell

    Das ist fahren ohne Versicherung + Steuerhinterziehung = Straftat = Gefängnisfähig

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    Antwort von Ceyda Ceyda

    Es droht ihm eine Anzeige mit Bußgeld. Ist doch klar. Er darf damit nicht fahren. Aber wenn er schon alleine nicht auf diesen Gedanken kommt, solltest du nicht deinen Atem verschwenden.

    Kommentar von Donkie DonkieDonkie

    ausserdem werden sie das fahrzeug im auge behalten!

    Kommentar von Ceyda CeydaCeyda

    Die werden bestimmt zur Kontrolle kommen. Allein aus Erfahrungsgründen.

  • 2
    Antwort von Paula1234 Paula1234

    Das wird sogar ziemlich teuer ...

  • 1
    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Ist das nicht ein Straftatsbestand? Da gibt es kein Bussgeld, sondern einen Strafbefehl.

  • 0
    Antwort von Urbanessa Urbanessa

    Wie das denn? Normalerweise kann man mit einem still gelegten Auto nicht fahren. Hat er keine Kralle am Rad?

    Kommentar von FridaGT FridaGTFridaGT

    Nee, die haben nur die Plaketten vom Nummernschild abgekratzt.

    Kommentar von Buddysuperdog BuddysuperdogBuddysuperdog

    die Kralle gibt es nicht überall, ich kenne es nur aus Großstädten und wenn ich richtig informiert bin bei Wiederholungstätern...

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