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Auto stillgelegt

gefragt von FridaGT am 09.09.2009 um 22:29 Uhr

Meinem Kumpel haben die Behörden heute das Auto stillgelegt, weil er Steuern zu spät bezahlt hat. Natürlich ist es sein ureigenes Verschulden, trotzdem will er morgen mit dem stillgelegten Auto fahren. Weiß jemand, was da für Bußgelder drohen, wenn er da erwischt wird? Das wäre vielleicht das letzte Argument, was ich noch bringen könnte.....

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toedti2000
beantwortet von toedti2000 am 9. September 2009 22:41
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Hilfreichste Antwort

Pflichtversicherungsgesetz 1. Abschnitt - Pflichtversicherung (§§ 1 - 7)
Gliederung § 6(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Es ist hier auch nicht erheblich, ob die Plakette entfernt wurde. Sobald der Fahrzeughalter darüber informiert wurde, dass sein Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Verkehr bewegt werden darf, gilt dies auch.

Kommentar von FridaGT am 9. September 2009 22:56

Versichert ist das Auto, er hat die STEUERN nicht bezahlt.

Kommentar von 821f8fafa9744d20f6daa6f02fee0b53smalltoedti2000 am 9. September 2009 23:15

sofern steuern nicht bezahlt werden, wird das fahrzeug von amtswegen abgemeldet/zwangsstillgelegt. mit diesem datum endet auch sofort der versicherungsschutz. von daher ist diese antwort natürlich korrekt.

Kommentar von FridaGT am 9. September 2009 23:34

Okay, das wusste ich nicht.

Kommentar von Ce175d51ce0e2f7d18846385b9e6b762smallBuddysuperdog am 9. September 2009 23:58

desehalb schrieb ich, dass er demnächst seeeeeeeeeeehr viel Zeit haben wird....auf solche Deppen wartet die Polizei doch nur...


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pehlankell
beantwortet von pehlankell am 9. September 2009 22:30
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Das ist fahren ohne Versicherung + Steuerhinterziehung = Straftat = Gefängnisfähig


Ceyda
beantwortet von Ceyda am 9. September 2009 22:30
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Es droht ihm eine Anzeige mit Bußgeld. Ist doch klar. Er darf damit nicht fahren. Aber wenn er schon alleine nicht auf diesen Gedanken kommt, solltest du nicht deinen Atem verschwenden.

Kommentar von Acd4e67db8c10f917ae9101b2cedc6bdsmallDonkie am 9. September 2009 22:30

ausserdem werden sie das fahrzeug im auge behalten!

Kommentar von E5e6e9d99a8233e2f4b90bae93752d14smallCeyda am 9. September 2009 22:33

Die werden bestimmt zur Kontrolle kommen. Allein aus Erfahrungsgründen.


Buddysuperdog
beantwortet von Buddysuperdog am 9. September 2009 22:35
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dümmer geht´s nimmer, auf solche Kandidaten warten die netten Herren in schwarz...früher grün...der wird nicht weit kommen... wird eine echt teure Sache, aber wenn er so wenig Grips hat... dann laß ihn machen...Du bist doch nicht sein Babbysitter... der hat demnächst seeeeeeeehr viel Zeit darüber nach zu denken...


anonym
beantwortet von Paula1234 am 9. September 2009 22:30
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Das wird sogar ziemlich teuer ...


anonym
beantwortet von Saarland60 am 9. September 2009 22:33
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Ist das nicht ein Straftatsbestand? Da gibt es kein Bussgeld, sondern einen Strafbefehl.


Urbanessa
beantwortet von Urbanessa am 9. September 2009 22:38
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Wie das denn? Normalerweise kann man mit einem still gelegten Auto nicht fahren. Hat er keine Kralle am Rad?

Kommentar von FridaGT am 9. September 2009 22:41

Nee, die haben nur die Plaketten vom Nummernschild abgekratzt.

Kommentar von Ce175d51ce0e2f7d18846385b9e6b762smallBuddysuperdog am 9. September 2009 23:59

die Kralle gibt es nicht überall, ich kenne es nur aus Großstädten und wenn ich richtig informiert bin bei Wiederholungstätern...


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