Hallo,
ich habe da ein großes Problem: Ich wohne in einer Mietwohnung mit dazugehöriger Garage, welche sich hinten im Hof befindet. Der Hof ist von mehreren Häusern umrandet und eine Einfahrt / Ausfahrt führt hinaus auf die Straße. Von einigen Nachbarn stehen die Autos hinten im Hof - ist auch bisher kein Problem gewesen. Seit einigen Wochen fahre ich einen BMW - also Heckantrieb. Da der Platz davor aus Rasen besteht und es die letzten Wochen NUR geregnet hat, hat sich das Stück in ein Schlammfeld verwandelt. Ich komme nur mit Müh' und Not in die Garage hinein.
Jetzt zum eigentlichen Problem: Es gibt einen neuen Nachbarn, der sein Auto jetzt auch noch hinten im Hof parkt - leider schneidet er damit meinen Weg zur Garage. Ich komme zwar noch an ihm vorbei, jedoch muss ich MITTEM IM SCHLAMM rangieren, um in die Garage zu kommen. Durch den Heckantrieb habe ich auch schon leider ein anderes Fahrzeug mit Schlamm vollbespritzt - zum Glück ohne negativen Folgen.
Ich habe dem Besitzer des im Wege stehenden Autos schon zweimal schriftlich und einmal mündlich mitgeteilt, dass er mir im Weg steht und dass ich nicht richtig in meine Garage komme. Für eine Woche hat er dann auf der Straße geparkt - danach sofort wieder im Hof. Im letzten Schreiben habe ich geschrieben, dass ein erneutes Behindern seinerseits bedeuten würde, dass ich das Auto auf seine Kosten abschleppen lassen werde.
Nun er steht schon wieder da, darf ich jetzt meine Drohung überhaupt wahr machen?? Oder darf ich ihn gar nicht abschleppen lassen?
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen
Natürlich möchte ich keinen Kleinkrieg - aber er ja anscheinend schon, wenn er auf meine sehr freundlich gehaltenen Briefe nicht reagiert.
Der Vermieter (= die Gemeinde) ist leider ein perfektes Beispiel für Bürokratie - sehr langsam...
Momentan ist der Zuständige auch nicht erreichbar, sonst hätte ich längst mit ihm gesprochen.
Kann ich eine Mietverminderung machen, wenn ich nicht in meine Garage komme und der Vermieter nichts dagegen unternimmt? (Die Wohnungen rundum den Hof gehören glaub ich ALLE der Gemeinde / dem selben Vermieter)
Wenn man in deine Garage mit Vorderradantrieb rein kommt, oder mit Hinterradantrieb durch den Schlamm, dürfte der Beweis schwer zu erbringen sein, dass die Garage nicht nutzbar sei.
Der Zuständige bei der Gemeinde hat sicher einen Vorgesetzten. Wenn du den auch nicht erreichst, beschwere dich schriftlich und vorab per Fax.
Wie gesagt, wenn der Platz arg schlammig durch den Regen ist, bespritze ich das Auto hinter mir mit Schlamm und kleinen Steinchen (ein Audi A6 wohlgemerkt....)
Wer bezahlt die "Steinschläge", die dadurch entstehen?
Du bzw. deine Versicherung, jedenfalls dann, wenn du damit rechnen musstest, dass du durch dein Verhalten Fremdschäden verursachen könntest.
Mach Fotos von dem Falschparker, eine passendes Schreiben und schick alles an die Gemeinde, sonst bleibst du am Ende auf den Abschleppkosten sitzen und mit dem Nachbarn wird das nie wieder auszuhalten sein, glaube mir.