1

Auto soll nicht mehr auf ebay verkauft werden ??????

Frage von Arabesqueboy91 Arabesqueboy91

Ich habe einen Auto in ebay zu Verkauf eingestellt. ich mlchte für diesen auto 1500 € haben. Nun war der Höchstbietende aber nur 1200 €.

Ich möchte diesen auto aber jetzt nicht mehr verkaufen, doch selber benutzen. Wie gehe ich vor ?

was könnte da passieren wenn ich den Wagen unbedingt nicht verkaufen möchte, obwohl das angebot schon vorbei ist.

Was kann ich dafür tun am besten e-bay anrufen ?

Hat das gerichtliche golfen ?

bitte um dringenden und realistischen antworten.

danke

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (12)

  • 6
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von nicknack72 nicknack72

    Das hätte man mit einem Mindestpreis umgehen können. Du bist einen rechtsverbindlichen Vertrag eingegangen. Da wirst Du (falls der Käufer nicht mit sich reden läßt) nur sehr schwer rauskommen.

  • 3
    Antwort von apolda345 apolda345

    dem käufer schreiben das du das auto brauchst um wieder in dein land zurückzufahren wo du herkommst ,und nie wieder zurück kommst .der käufer wird das verstehen und akzeptieren.

  • 3
    Antwort von Bille2000 Bille2000

    Man sollte sich schon vorher überlegen, ob man etwas verkaufen will. Jetzt bist du durch Beendigung der Auktion einen Vertrag eingegangen, von dem du nicht mehr zurücktreten kannst. Während laufender Auktion hättest du einschreiten, evtl. zurückziehen können. Jetzt kann dir nur noch der Käufer helfen. Sei freundlich und versuche ihm dein Anliegen nahe zu bringen. Vielleicht hast du Glück.

  • 3
    Antwort von Gerla Gerla

    Das hättest du dir vorher überlegen müssen, das einzige was du tun kannst, den Käufer fragen.

  • 2
    Antwort von danisworld danisworld

    du hast ein verbindliches angebot bei ebay eingestellt, das fahrzeug wurde für 1200.- verkauft. wenn du dich nun vorm verkauf drücken möchtest, kann der käufer von dir ersatz beanspruchen. denn der vertrag ist rechtskräftig/verbindlich. das bedeutet: du müsstest mindestens ein vergleichbares/identisches fahrzeug das dem von dir angebotenen und verkauften fahrzeug für den preis von 1200.- euro an den käufer übergeben. wenn du dich quer stellst, endet das unter umständen vor gericht. dort wirst du schlechte karten haben. denn schließlich hättest du die möglichkeit gehabt, einen mindestpreis von 1500.- euro anzugeben.

    also besser ist es, erst nachdenken, dann verkaufen.

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    also besser ist es, erst nachdenken, dann verkaufen.

    Langsam werde ich das Gefühl nicht los dass, sowie der Name "ebay" fällt, bei manchen Nutzern die Hirnzellen in Urlaub gehen... :P

    DH!

    Kommentar von Felixie1 Felixie1Felixie1

    Meine Güte,warum so kompliziert.Ständig werden Kaufverträge annuliert und das oft mit höheren Summen.

    Kommentar von danisworld danisworld

    ein vertrag ist verbindlich. die annulierung eines kaufvertrages ist lediglich unter bestimmten voraussetzung möglich. wäre es so einfach aus verträgen zurückzutreten, bräuchte man schließlich erst gar keine verträge schließen. das übrigens völlig unberührt von "der höhe der summe".

  • 2
    Antwort von Reling Reling

    Tja, so ist das. Dann hättest du eben einen MIndestpreis festsetzen müssen. Du bist einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen und musst dich nun daran halten, alles andere wäre Betrug.

    Das ist auch in der Türkei nicht anders.

  • 2
    Antwort von Felixie1 Felixie1

    Du machst folgendes,Du schreibst dem Käufer,das Du das Auto noch einmal in die Werkstatt gebracht hast,um es durch zuchecken.Dabei wurden gravierende Mängel fest gestellt,deren Reperatur sehr teuer wird.Ob er von dem Kauf zurück tritt im gegenseitigem Einvernehmen.Meistens sagen die Käufer dann JA.Versuch es mal.

    Kommentar von Foerster1973 Foerster1973Foerster1973

    Läuft das nicht unter Betrug?

    Kommentar von Felixie1 Felixie1Felixie1

    Die ganze Welt ist ein einziger Betrug.Schau Dich um,alles lügt und betrügt.Ausserdem ist das Geld ja noch bei seinem Besitzer.Was solls,ein Kaufvertrag wurde nichtig gemacht.

    Kommentar von OskarMuelltonne OskarMuelltonneOskarMuelltonne

    dann muss der verkäufer das auto NACH der reparatur an den käufer verkaufen , für 1200€ , und nicht noch nachträglich die "reparaturkosten" draufschlagen

    Kommentar von nicknack72 nicknack72nicknack72

    @Felixie1: Gibt mit am Besten Deinen ebay Namen, damit ich Dich gleich blocken kann...

  • 1
    Antwort von turbo666 turbo666

    Du hast einen Vertrag geschlossen, der besagt, dass Du den Wagen für 1200 Euro verkaufst. Zurücktreten kannst Du nur, wenn der Käufer damit einverstanden ist. Ansonsten kann er Dich schadenersatzpflichtig machen. Er kann zB nachweisen, dass er den Wagen hätte für 1500 Euro weiterverkaufen können. Das bedeutet: Du musst ihm den entgangenen Gewinn von 300 Euro ersetzen.

    Um solche Situationen zu vermeiden, bietet ebay die Funktion "Mindestpreis nicht erreicht" an. Da kannst Du eintragen, dass Du den Wagen nicht unter 1500 Euro verkaufen willst. Du musst ihn nur hergeben, wenn der Mindestpreis erreicht wird. Das wird er bei dieser Funktion allerdings meistens nicht, weil viele auf Mindestpreisangebote gar nicht erst bieten.

  • 1
    Antwort von Nervy Nervy

    Da kannst du nur hoffen, dass der Käufer dir da entgegenkommt. Sprich mit ihm und frage höflich, ob du das Auto behalten könnstest, da es mit dem Kauf eines anderen Autos nicht geklappt hat und du es gerne weiter fahren möchtest. Ist er nicht einverstanden, musst du es ihm so verkaufen. Man kann übrigens, wenn man was bei ebay zum Verkauf einstellt, einen Mindestpreis eingeben. Wenn der nicht erreicht wird, kommt der Verkauf nicht zustande. Ist der Käufer einverstanden, solltest du auf keinen Fall noch mal versuchen, den Wagen bei ebay zu verkaufen. Das wird der Käufer mit Sicherheit sehen. Ich drück dir die Daumen.

    Kommentar von Arabesqueboy91 Arabesqueboy91Arabesqueboy91

    und wie schaut es aus mit den verkaufsprovisionen ? ich wurde auf ebay um 53,99 € belastet ?

    Kommentar von Felixie1 Felixie1Felixie1

    Ich glaube,das bei gegenseitigem Einvernehmen das auch hinfällig ist.

    Kommentar von LilaLinda81 LilaLinda81LilaLinda81

    Die Verkaufsprovison muss trotzdem gezahlt werden. Ebay sieht ja nicht dass das Auto doch nicht verkauft wurde und das sich beide Parteien geinigt haben...

    Kommentar von Felixie1 Felixie1Felixie1

    Doch,bei gegenseitigem Einvernehmen wird der Kauf storniert,das sieht Ebay und der Verkauf findet ja nicht statt.

  • 0
    Antwort von LilaLinda81 LilaLinda81

    Wie hier schon alle geschrieben haben: SELBER SCHULD!!! Gerade bei Autos wird angeboten einen gewissen Mindestpreis einzugeben. Dies sollte man auch nutzen! Sei mal froh das wenigstens 1200 Euro zusammengekommen sind und nicht nur 500 €. Auch für 500€ hättest Du das Auto dann verkaufen müssen. Warum willst Du denn plötzlich das Auto behalten? Vielleicht lässt der Käufer mit sich reden?

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von Anaxabia Anaxabia

    Du bist einen Kaufvertrag eingegangen, also steh auch dazu. Wenn Du Dein Auto bei ebay verkloppst und keinen Mindestpreis festlegst, bist Du selber schuld... Und wenn der Käufer über 1500€ geboten hätte und so n Spaßbieter gewesen wäre und das Auto doch nicht mehr haben wollen würde, würdest Du Dich nicht aufregen?

  • 0
    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Wenn Die Versteigerung mit einem Höchstgebot von 1200 Euro Abgeschlossen Wurde mußt Du den Wagen auch dafür abgeben.Das ist rechtlich so abgesichert.Der Käufer kann das Einklagen.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.