der motor meines autos ist schrott,habe es an eine werkstatt verkaufen können was mache ich mit den fahrzeugbrief?
Auto schrott,was mache ich mit den Fahrzeugbrief?
Antworten (6)
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2Antwort von
regideurregideur
Den bekommt auch die Werkstatt! Er gehört immer zum Fahrzeug bei einem Verkauf!
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coyotincaoscoyotincaos Wer bestimmt das? Ich habe meine (Unfall)Autos auch zum ausschlachten verkauft und die Briefe als "Andenken" behalten.
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amiria71amiria71 wenn du das mit dem käufer so vereinbart hattest und das auto vollständig abgemeldet wurde, sollte das auch ok sein. davon steht aber nichts in der frage.
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1Antwort von
andreas48andreas48
du musst das Fahrzeug abmelden und dann wird der Brief entwertet.. du behälst ihn und musst ihm beim aufkäufer des Schrottwagens hinterlassen..
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amiria71amiria71 naja, wenn es an eine Werkstatt verkauft wurde, dann kann ja nicht der Voreigentümer entscheiden, ob verschrottet wird. Den Brief wird er schon an den Käufer rausgeben müssen.
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andreas48andreas48 aber die Werkstatt ist der Aufkäufer
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amiria71amiria71 ja eben. Verstehe Deinen Einwand nicht. Das Auto gehört jetzt der Werkstatt. Und wenn die vielleicht gar nicht verschrotten will?
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karlfuerneisen hallo, wenn Du einen Kaufvertrag mit der Werkstatt hast - dann bekommt die Werkstatt den Brief. Die übergabe des briefes muß auf dem Kaufvertrag vermerkt sein.Dann ist alles korrekt. wenn Du keinen Vertrag hast besorge dir den von der Werkstatt !!!!!!! kenne einige Fälle wo die Reste des Autos an der polnischen Grenze aufgefunden worden sind und der Halter für die Entsorgung auf kommen muß. Du mußt immer nachweisen können wer das Auto (Reste)gekauft hat - sonst bist immer noch Du der Halter. mfg karl
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coyotincaoscoyotincaos
Heutzutage kann man doch alles verkaufen. Ob angeknabberten Toast oder eben KFZ- Brief. Verkauf ihn in Ebay unter Rubrik.. Sammlerstück.
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UllaMUllaM
der wird bei der Zulassungsstelle beim Abmelden entwertet und muß dem Käufer ausgehändigt werden
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amiria71amiria71 siehe meinen Kommentar zu andreas48
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coyotincaoscoyotincaos Soweit mir bekannt ist....Wenn das Fahrzeug nur vorrübergehend stillgellegt wird, wird der Brief nicht entwertet.
so isses. Auf die Ummeldung achten, oder selbst ummelden!!!