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auto schaden (wie viel geld kann ich mir holen?)

Frage von bob123bob bob123bob

soo also ich hatte einen unfall heute kam dann das gutachten schaden: 4000 /wiederbeschaffungswert: 1400 /Restwert: 115, so ich werde das auto aber wieder herrichten da ich davon ahnung habe und die möglichkeit eine bühne etc.. zu benutzen es gibt da ja diese 130% prozent regel (also das ich 130% des wiederbeschaffungswerts bekomme wenn ich es richten lass.. so nun meine frage hab ich wenn ich es selbst mache anspruch auf die 130% ich werde auch schon mit den 1400 hinkommen (gebrauchtteile etc..) oder muss ich da dann die rechnungen der werkstatt vorlegen?(die ich ja nicht hab wenn ichs selber mach) danke schonmal im vorraus ;)

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Antworten (5)

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    Antwort von ClariceClaptone ClariceClaptone

    Die Beträge werden gegeneinander aufgerechnet.

    Der Restwert wird abgezogen, aber die Reparatur kannst du dir bezahlen lassen, evtl auf Werkstattabtretung, dann regeln die das mit der Versicherung der Gegenseite, Du hast dann weniger Aufwand.

    Wenn du einen Anwalt eingeschaltet hast, wird der dir evtl noch die Leihwagenzeit, wenn du auf einen verzichtest, in Geldersatz ca 65 € pro Tag geltend machen.

    Irgendwie wird aber noch die Mwst berechnet, wer wieviel bezahlt und was abgezogen wird, da hilft dir der Sachverständige und ein Anwalt.

    Ggf kannst du auch das Geld für ein anderes Auto nehmen. Auch das ist möglich.

    Aber bevor du reparieren läßt, solltest du den Gegner davon informieren.

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    Antwort von maikel196 maikel196

    hallo

    1250 € aber bedenke , das du das fahrzeug nach wiederaufbau nicht mehr versichern kannst , also beim nächsten unfall gibt es keinen pfennig mehr

    gruss mike

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    Antwort von ichausstuggi ichausstuggi

    Wenn du das selbst reparieren lässt, dann bekommst du die EUR 1400 minus dem Restwert des Fahrzeuges. Dann kann es aber sein, dass die Versicherung das Fahrzeug zum Verschrotten ankauft!

    Die 130% Regel gilt dann aber nicht!

    Nur wenn du das in einer Werkstatt reparieren lässt und der Versicherung die Rechnung vorlegst, dann bekommst du diese Regelung bzw. die Reparaturkosten ersetzt!

    Es gibt freie Werkstätten, die auch gebrauchte Teile besorgen und einbauen. Du musst halt im Vorfeld dort sagen, dass die Reparatur max. EUR 1.400 kosten darf! Und du must dort auch in Vorleistung treten, das heißt du musst die Rechnung auch bezahlen und kannst sie dann bei der gegnerischen Versicherung einreichen.

    Wenn du in eine Markenwerkstatt gehst, kannst du zwar die Forderung an die Werkstatt abtreten, d.h. die regeln dann alles mit der Versicherung. Nur sind die Markenwerkstätten teurer und bei einem älteren Auto lohnt sich das dann nicht!

    Das mit den EUR 65,- , die hier Jemand gepostet hat, das stimmt ned!!

    Es gibt eine Liste, die die Nutzungsausfallentschädigung regelt.

    Ich hatte im Juni einen Schaden - lt. Liste wird für ein neues Fahrzeug in der Golfklasse (ich fahr einen neuen Hyundai i30) pro Tag EUR 35,00 bezahlt!

    Und eben keine EUR 65 !!!

    Für dich bleibt jetzt nur die Entscheidung: Reparieren lassen (in der Werkstatt) oder die EUR 1.400 minus Restwert kassieren und ein anderes Auto kaufen!

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    Antwort von anjanni anjanni

    Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert - oder?

    Von dieser 130%-Regelung habe ich noch gar nichts gehört. Ich kenne es nur so, daß Du ohne Werkstattrechnung nicht den Betrag bekommst, den das Gutachten Dir nennt, sondern daß Dir die Märchensteuer nicht ausgezahlt wird (denn die fällt dann ja auch nicht an).

    Aber frag doch den Gutachter. Der weiß genau, wie das funktioniert und kann Dir das erklären.

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    Antwort von velodog velodog

    Jepp, die Rechnung einer Werkstatt über die tatsächlich angelaufene Reparaturkosten ist für die 130% zwingend notwendig.

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