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Auto Rückgaberecht?

Frage von Schneeflocke88 Schneeflocke88

Hallo, ich habe mir diese Woche Dienstag ein gebrauchtes Auto gekauft, von einem KFZ Mechaniker der das Auto im Auftrag von einem privat Mann verkauft hat. Am Donnerstag hat er dann schwierigkeiten beim anspringen gemacht, bin dann zu dem Mann in die KFZ Werstatt, der meinte da wär ein sporadischer Fehler drauf, nichts schlimmes, hat den Fehler gelöscht und geimeint, des wär jetzt weg. Allerdings ist er mir heute wieder nicht gleich angesprucgen, hab ungefähr 15 Minuten gebraucht bis er an war. Im Kaufvertrag steht nichts über ein Rückgaberecht, kann mir jemand sagen, ob er den Wagen richten oder zurück nehmen muss, oder ob ich jetzt drauf sitzten bleib? Für Antworten wäre ich sehr dankbar Liebe Grüße

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Anabelle1990 Anabelle1990

    Autoverkauf unter Privatleuten - was gilt?

    Der Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs finden in den meisten Fällen an Privatpersonen statt, wodurch es zu einem Verkauf von Privat zu Privat wird. Dennoch sollte dies kein Geschäft per Handschlag sein, nicht einmal im Verwandten- oder Bekanntenkreis, sondern immer auf einem rechtlich gültigen Kaufvertrag fußen. In diesem kann zum Beispiel auch eine Gewährleistung ausgeschlossen werden, ebenso wie ein Rückgaberecht. Normalerweise gilt auch bei Verkäufen Privat zu Privat ein Rückgaberecht von 14 Tagen, dies entfällt jedoch bei dem Verkauf eines Autos, das nicht auf dem Wege des Fernabsatzes verkauft wurde. Inzwischen „geistern“ hier viele verschiedene Informationen durch das Internet, was denn nun stimmt für einen Verkauf unter Privatleuten. Da sich die Rechtslage hier geändert hat in den vergangenen Jahren, durch die übergeordnete EU-Rechtssprechung, der sich unsere Gesetzgebung in diesem Fall angeglichen hat, kann inzwischen gesagt werden: Gewährleistung und Rückgaberecht müssen im schriftlichen Vertrag unbedingt ausgeschlossen werden, sonst gelten sie nämlich.

    Ohne einen schriftlichen Vertrag sollte der Verkauf von Privat zu Privat sowieso nicht stattfinden, deshalb kann man diese zusätzlichen Punkte einfach mit in dem Vertrag aufführen. Einen Mustervertrag finden Sie hier als kostenlosen Download, alle weiteren, zusätzlichen Punkte können Sie dann in ihren eigenen Vertrag einfügen - der Mustervertrag ist aber eine gute Grundlage, um die wichtigsten Punkte bereits aufgeführt zu haben und anhand dessen dann einen eigenen Kaufvertrag erstellen zu können.

    (Das Fernabsatzrecht beschäftigt sich mit den besonderen Regeln für den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen von Unternehmern an Verbraucher, ohne direkten Kontakt zwischen den Vertragsparteien.)

    Quelle: http://www.fahrschule-123.de/auto-verkaufen/privatverkauf/

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    RatgeberHelden Antwort von Anaxabia Anaxabia

    Wenn er es nur "im Kundenauftrag" verkauft hat, ist es quasi ein Privatkauf und Privatkauf heißt: "gekauft wie gesehen". Gibt keine Gewährleistung.

    Kommentar von ABR09 ABR09ABR09

    Kurz und knapp, aber richtig. Wenn man keine Ahnung von Autos hat sollte man nicht von Privatleuten kaufen, die ziehn einen gerne übern Tisch.

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    RatgeberHelden Antwort von hiphoptiptop hiphoptiptop

    Die Formulierung "im Auftrag" wird oft verwendet, um sich aus der Haftung herauszutricksen - aber nur gegenüber Unwissenden. Der Kfz.-Mechaniker ist dir gegenüber als Verkäufer aufgetreten, er hatte Schlüssel und Papiere, aber höchstwahrscheinlich keine unterschriebene Vollmacht eines behaupteten "Verkäufers", sein Auto zu verkaufen. Dann müsste auch ein Vermittlungsauftrag vorliegen - falls nicht, gibt's für den tatsächlichen Verkäufer Ärger mit dem Finanzamt. Hart auftreten, mit Rechtsanwalt drohen, diesen Vermittlungs-Sachverhalt nennen (die GW-Gauner kennen die tatsächliche Rechtslage sehr genau), Gelegenheit zur Nachbesserung war gegeben, wurde genutzt, allerdings erfolglos. Es handelt sich bei diesem Mangel auch um einen versteckten Mangel, der dem Verkäufer bekannt sein musste - lass' dich auf keine weitere Verhandlung, kein Hinhalten mehr ein, sondern verlange "Wandlung", also Rückgängigmachen des Kaufes. Falls der Verkäufer nicht einwilligt, Anzeige bei der Polizei wegen "Bereicherung" (so heißt das Delikt) und ab zum Rechtsanwalt.

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    Antwort von ml579 ml579

    Gebraucht gekauft bedeutet "wie besehen" und leider hast Du kein Rückgaberecht. Ein Händler muss eine gewisse Garantie geben, ein Privatverkauf kann nur bei schweren und verschwiegenen Mängeln (Unfallwagen) rückgängig gemacht werden. Hat dieser "Mechaniker" eine eigene Werkstatt?

    Kommentar von Schneeflocke88 Schneeflocke88Schneeflocke88

    Vielen Dank für deine Antwort, ja er hat eine eigene Wekstatt

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    Antwort von Sauerlaender73 Sauerlaender73

    Wer steht im Kaufvertrag? Der Händler oder Vorbesitzer?

    Kommentar von Schneeflocke88 Schneeflocke88Schneeflocke88

    Da steht der KFZ Mechaniker aber mit: "Im Auftrag"

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    Antwort von heimer heimer

    Wenn der Kauf von Privat war, dann kann der Verkäufer eine Gewährleistung ausschließen. Das sollte allerdings im Kaufvertrag stehen. Wenn dies nicht geschah, dann hast du soviel ich weiß eine Gewährleistung von einem Jahr.

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    Antwort von 96Snokii 96Snokii

    wenn er gesagt hat das alles mit dem wagen in ordnung wäre und er es aber nicht ist MUSS er den wagen in ordnung bringen ...sonst kannst du verlangen das er dn wagen wieder zurück nehmen soll

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    Antwort von KanDoo91 KanDoo91

    Er muss die schäden beheben. Du hast ja Gewähleistung aber direkt zurücknehmen, muss er ihn nicht.

    Kommentar von Schneeflocke88 Schneeflocke88Schneeflocke88

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.Wie lang gilt denn die Gewährleistung und was ist wenn er sagt, dass das Auto das bei ihm noch nicht hatte?

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