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Auto rollt gegen Zaun

Frage von darkday123 darkday123

Hallo,

mir ist gestern was blödes passiert. Hatte die Handbremse beim Parken an einem leichten Hang anscheinend nicht richtig angezogen. Als ich wieder einsteigen wollte, war das Auto 20 Meter weiter unten beim Nachbarn im Zaun. Es ist ein Jägerzaun, bei dem circa 3 Meter davon kaputt sind inklusive die zwei Beton Pfeiler.

Welche Versicherung kommt für den Schaden am Zaun auf. Kann ich dies auch der privaten Haftpflichtversicherung melden damit diese zahlt.

Mir geht es erstmal um den Schaden am Zaun.

Danke für Eure Hilfe.

Gruss Daniel

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Antworten (9)

  • 5
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von amigo06 amigo06

    Die KFZ-Haftpflicht ist zuständig. Du kannst es zunächst von der Versicherung regeln lassen und später den Schaden bei der Versicherung ausgleichen. Sonst würdest du sicherlich am Rabatt etwas verlieren.

    Kommentar von darkday123 darkday123

    Muss die Versicherung zahlen oder kann sie sich auch quer stellen, und irgendwas von grobfahrlässig reden, weil ich ja die Handbremse nicht richtig angezogen habe und keinen 1.Gang eingelegt habe.

    Kommentar von amigo06 amigo06amigo06

    Nein, sie muß den Schaden bezahlen, den das Auto angerichtet hat.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Nein das ist ganz normale "Betriebsgefahr"

    Kommentar von dinaheve dinahevedinaheve

    die Versicherung muss bezahlen, deswegen hast du sie ja auch

  • 2
    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Das ist selbstverständlich eine Sache der KFZ-Haftpflichtversicherung. Sei froh dass es bei ein em Bagatellschaden geblieben ist. Wolltest du ein überrolltes Kind auch der privaten Haftpflicht melden?

    Kommentar von darkday123 darkday123

    Den letzten Satz hättest du dir auch sparen können

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Wieso, das hätte die gleiche RECHTFERTIGUNG. Macht es aber deutlich.

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    Antwort von syncopcgda syncopcgda

    Tja, sicherheitshalber legt man am Berg zusätzlich immer den 1, Gang ein. Das mache ich sogar in der Ebene.

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    Antwort von SgtMiller SgtMiller

    Wie kommst Du auf den Gedanken dass eine Private Haftpflichtversicherung den Schaden übernehmen könnte ?

    Ach jetzt fällts mir ein, weil ja der SFR und die Prozente hoch gehen !

  • 0
    Antwort von Tanemali Tanemali

    Hallo darkday123,

    so, wie ich weiß, muss du deiner Autoversicherung den Schaden melden. Denn schließlich wurde der Schaden auch durch das Auto verursacht. In deiner Versicherung ist zumindest eine Autohaftpflicht enthalten. Und je nachdem, wie du die Versicherung abgeschlossen hast, noch eine Teil- oder sogar Vollkasko. Ansonsten wird dir die Versicherung schon sagen, wenn sie nicht zuständig ist.

    Der Schaden muss aber auch so schnell wie möglich gemeldet werden. Sonst ist niemand mehr zuständig und du trägst den Schaden allein.

    Nette Grüße

    Kommentar von darkday123 darkday123

    Ok dann werde ich es Anfang nächster Woche gleich der Versicherung melden. Vielen Dank schonmal.

    Kommentar von Tanemali Tanemali

    Bei den Versicherungen gibt es oftmals eine Telefonnummer, die man umgehend anrufen kann, wenn ein Schaden entstanden ist. Auch am Wochenende. (Vertragsunterlagen). Ansonsten ist man verpflichtet, innerhalt von 3 Tagen den Schaden zu melden.

    Kommentar von SgtMiller SgtMillerSgtMiller

    Unverzügliche Schadensmeldung hat nichts mit 3 Tagen zu tun, so eine Frist gibt es nicht.

    Kommentar von Tanemali Tanemali

    Aussage eines Versicherungsvertreters ;)

  • 0
    Antwort von dinaheve dinaheve

    deine private Haftpflicht wird den Schaden nicht bezahlen, das ist sicher.

    der Schaden wird sich auf ca. 2000€ belaufen.

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Hellseher? Oder woher nimmst du Deine Informationen?

    Kommentar von SgtMiller SgtMillerSgtMiller

    zur Haftpflicht hat er Recht , zum Preis wahrscheinlich die Glaskugel befragt.

  • 0
    Antwort von holsch holsch

    da müßte man deinen vertrag kennen.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Totaler Unsinn

    Kommentar von SgtMiller SgtMillerSgtMiller

    Muahahaha, Oberblödsinn. :-)

  • 0
    Antwort von quasselstripper quasselstripper

    Ne du.
    Das gibt 5 mal lebenslänglich.

    Kommentar von SgtMiller SgtMillerSgtMiller

    ja , für Kommentarschreiber.

  • 0
    Antwort von Phoenix29 Phoenix29

    Versuchen kannst Du es. Glaube aber eher nicht das sie das bezahlen.

    Kommentar von darkday123 darkday123

    also soll ich es mal bei der privaten haftpflichtversicherung probieren

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Lass dir doch nicht solchen Quatsch erzählen.

    Kommentar von SgtMiller SgtMillerSgtMiller

    Versuchen kannst Du es

    wen Du den Damen und Herren in der Schadensabteilung ein paar fröhliche Minuten bereiten willst, denn werden sich eins Lachen

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