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Auto reparatur, wozu ist die Werkstatt verpflichtet ?

Frage von PowerThoast PowerThoast

Also ein bekannter hatte ein Problem mit seinem Auto, er natürlich sofort zur Werkstatt, die meinten auch schnell das Problem zu kennen und haben es für 200€ repariert. Nach den ersten Paar fahrten stellte sich aber schnell heraus das das Problen immernoch vorhanden ist.

Er wieder zur werkstatt, die meinten dann ,,ahh das muss daran ***** liegen'' irgend so eine spule oder so, ersatzteil kostet 80€ + arbeitskosten (130)=210€ so, ok er lässt es reparieren.. Und nach den ersten Paar fahren stellt sich wierder heraus dass, das Probel aber immernoch da ist.

und die werkstatt ist natürlich wieder zur stelle, und meint da müsste ein neues ***** rein und er soll wieder bezahlen.

Frage 1: Also wenn die Werkstatt etwas repariert was gannicht repariert werden muss, muss man dann bezahlen ?

Frage 2: Bitte stellung zu der oben genannten situation nemen.

Frage3: Sind die Rechte und Pflichten von denen Irgendwo festgehalten (§) ?

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Antworten (4)

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    Antwort von zunky zunky

    Hallo! Wenn man für eine Reparatur bezahlt hat, jedoch der gleiche Fehler immer noch vorhanden ist, muss die Werkstatt eine kostenfreie Wiederholreparatur durchführen. Fehler bei KFZ kann man auslesen, d.h. die Techniker sehen in welcher Richtung der Fehler zu suchen ist. D.h. bereits nach der ersten Reparatur hätte bei der Fehlerauslesung der gleiche Fehler wieder angezeigt werden müssen. Dann handelt es sich um eine Wiederholreparatur, die kostenfrei ist, da die Werkstatt eine falsche Diagnose gestellt hat. Das ist in den AGB,s geregelt, da man auf jede Reparatur eine Garantie hat. Darunter fällt dieser Vorgang. Handelt es sich jedoch lt. Diagnosegerät um einen neuen Fehler, muss nach Absprache das Altteil widereingebaut werden oder das Neuteil wird nicht berechnet. Gruss Zunky

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    Antwort von NepomukMillepan NepomukMillepan

    Wenn etwas repariert wurde was nicht repariert werden mustte muss er nicht zahlen. Allerdings kann die werkstatt die alten teile wieder einbauen. Die werkstatt ist verpflichtet dem auftrag des kunden gerecht zu werden. Alles andere ist Betrug. Man kann das der Gewerbeaufsicht melden

    Kommentar von Peter501 Peter501Peter501

    Wieso?Meinste die reparieren das billiger?^^

    Kommentar von NepomukMillepan NepomukMillepanNepomukMillepan

    Nein aber die Werkstatt muss erhebliche geldstrafen zahlen

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    Antwort von lorbert lorbert

    hallo zunky also man muss der werkstatt zeit geben,um nachzubesern, zwei mal. sie müssen dir auch das geld zurück geben,wenn die reperatur nicht erfolgreich war.ob sie das alte teil wieder einbauen,oder das neue drinn lassen-natürlich ohne kosten-ist deren sache. es ist aber auch offt so,dass sich erst im verlauf einer reperatur der fehler findet. genauso können manchmal mehrere kleine defekte zu einem fehler führen. die werkstatt muss,wenn sich neue fehler und kosten zeigen den kunden informieren und fragen. weil die dinge offt nicht so einfach liegen,gibt es Schiedsstellen.offt bekommt da der kunde recht oder die werkstatt muss zumindest etwas nachlassen. frag bei der innung für das Kfz-handwerk nach.

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    Antwort von trixieminze trixieminze

    Das kann nur unerfahrenen Autobesitzer passieren !

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