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Auto probefahrt: Aber ohne TÜV ?

Frage von dergrieche dergrieche

Hallo,

ich habe zur Auswahl ein Auto, dass jedoch kein TÜV hat. Darf ich damit mit rote Nummernschilder auf der öffentlichen Straße eine Probefahrt machen?

Und noch eine frage:

Wer haftet für Schäden, falls ich oder ein anderer Verkehrsteilnehmer einen Unfall verursacht hat oder ein unerwartetes Problem während der Probefahrt eintrifft? (Motorschaden, tür fällt ab, usw...?)

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Antworten (3)

  • 1
    Antwort von soedergren soedergren

    Als Probe- oder Überführungsfahrt mit Kurzzeitkennzeichen kann TÜV abgelaufen sein, das Fahrzeug muss jedoch in verkehrssicherem Zustand sein.

    Kommentar von jbinfo jbinfojbinfo

    Das gilt nicht nur für Kurzzeitkennzeichen sondern auch für die "roten Händlerkennzeichen mit 06..."

    Kommentar von soedergren soedergrensoedergren

    ;-) die hab ich mal eben dazugezählt, früher gab's eh nur die roten...

  • 1
    Antwort von jbinfo jbinfo

    Für eine Probefahrt mit "Roter Nummer" benötigt das Auto keinen TÜV, es muss nur verkehrssicher sein.

    Kommentar von jbinfo jbinfojbinfo

    Die Versicherung des Händlers haftet für Schäden die Du bei der Probefahrt verursachst.

    Kommentar von shuek shuek

    jbinfo hat recht. habe eben selbst beim tüv angerufen. sogar wenn der wagen abgemeldet ist kann man mit einem roten kennzeichen eine probefahrt machen. der händler haftet für evt. schäden etc.

  • 0
    Antwort von Zickedeluxe Zickedeluxe

    Du darfst mit einem Auto ohne TÜV NICHT am öffentlichen Verkehr teilnehmen.

    Kommentar von dergrieche dergrieche

    Gut bin ich nämlich auch der Meinung, nur der Händler meinte ich dürfte das.
            Danke =)

    Kommentar von jbinfo jbinfojbinfo

    Der Händler hat Recht.

    Kommentar von Zickedeluxe ZickedeluxeZickedeluxe

    ??????????? Na klar.... kopfschüttel

    Kommentar von soedergren soedergrensoedergren

    Wenn du's nicht glaubst, frag direkt beim TÜV nach... es ist aber so: bei Kurzzeitkennzeichen ist keine gültige TÜV-Plakette erforderlich, das Fahrzeug muss aber natürlich verkehrssicher sein.

    Kommentar von soedergren soedergrensoedergren

    "Kurzzeitkennzeichen sind für Fahrzeugüberführungen, Prüfungs- und Probefahrten vorgesehen. Rechtliche Basis für diese Kennzeichen ist §16 FZV (Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten). Genutzt werden dürfen diese Kennzeichen nur mit einem einzigen Fahrzeug, eine wechselnde Verwendung mit mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig. Als Besonderheit ist bei diesen Kennzeichen keine gültige Bescheinigung für eine bestandene AU (§47a StVZO) und HU (§29 StVZO) nötig. Auch von den Regelungen hinsichtlich der Umweltplakette sind diese Kennzeichen ausgenommen. "(Quelle: WIkipedia)

    Kommentar von jbinfo jbinfojbinfo

    @Zickedeluxe, Du bist da wirklich im Unrecht. Ich bin auch Autohändler.

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