Hallo,
ich habe zur Auswahl ein Auto, dass jedoch kein TÜV hat. Darf ich damit mit rote Nummernschilder auf der öffentlichen Straße eine Probefahrt machen?
Und noch eine frage:
Wer haftet für Schäden, falls ich oder ein anderer Verkehrsteilnehmer einen Unfall verursacht hat oder ein unerwartetes Problem während der Probefahrt eintrifft? (Motorschaden, tür fällt ab, usw...?)
Das gilt nicht nur für Kurzzeitkennzeichen sondern auch für die "roten Händlerkennzeichen mit 06..."
;-) die hab ich mal eben dazugezählt, früher gab's eh nur die roten...