Hallo,
ich habe zur Auswahl ein Auto, dass jedoch kein TÜV hat. Darf ich damit mit rote Nummernschilder auf der öffentlichen Straße eine Probefahrt machen?
Und noch eine frage:
Wer haftet für Schäden, falls ich oder ein anderer Verkehrsteilnehmer einen Unfall verursacht hat oder ein unerwartetes Problem während der Probefahrt eintrifft? (Motorschaden, tür fällt ab, usw...?)

Für eine Probefahrt mit "Roter Nummer" benötigt das Auto keinen TÜV, es muss nur verkehrssicher sein.

Als Probe- oder Überführungsfahrt mit Kurzzeitkennzeichen kann TÜV abgelaufen sein, das Fahrzeug muss jedoch in verkehrssicherem Zustand sein.
jbinfo am 24. Juni 2009 15:29 Das gilt nicht nur für Kurzzeitkennzeichen sondern auch für die "roten Händlerkennzeichen mit 06..."
soedergren am 24. Juni 2009 15:31 ;-) die hab ich mal eben dazugezählt, früher gab's eh nur die roten...

Du darfst mit einem Auto ohne TÜV NICHT am öffentlichen Verkehr teilnehmen.
Gut bin ich nämlich auch der Meinung, nur der Händler meinte ich dürfte das.
Danke =)
jbinfo am 24. Juni 2009 15:23 Der Händler hat Recht.
Zickedeluxe am 24. Juni 2009 15:25 ??????????? Na klar.... kopfschüttel
soedergren am 24. Juni 2009 15:26 Wenn du's nicht glaubst, frag direkt beim TÜV nach... es ist aber so: bei Kurzzeitkennzeichen ist keine gültige TÜV-Plakette erforderlich, das Fahrzeug muss aber natürlich verkehrssicher sein.
soedergren am 24. Juni 2009 15:30 "Kurzzeitkennzeichen sind für Fahrzeugüberführungen, Prüfungs- und Probefahrten vorgesehen. Rechtliche Basis für diese Kennzeichen ist §16 FZV (Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten). Genutzt werden dürfen diese Kennzeichen nur mit einem einzigen Fahrzeug, eine wechselnde Verwendung mit mehreren Fahrzeugen ist nicht zulässig. Als Besonderheit ist bei diesen Kennzeichen keine gültige Bescheinigung für eine bestandene AU (§47a StVZO) und HU (§29 StVZO) nötig. Auch von den Regelungen hinsichtlich der Umweltplakette sind diese Kennzeichen ausgenommen. "(Quelle: WIkipedia)
jbinfo am 24. Juni 2009 15:30 @Zickedeluxe, Du bist da wirklich im Unrecht. Ich bin auch Autohändler.
Die Versicherung des Händlers haftet für Schäden die Du bei der Probefahrt verursachst.