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Auto privatverkauft, der Käufer will 600€ erstattet haben für Mängel von einer Werkstatt berichtet!

Frage von katpat08 katpat08

Guten Tag, vor zwei Tagen habe ich meinen BMW-Touring 520d durch mobile.de verkauft!Ich war Zweitbesitzer und es war ein Unfallfahrzeug!Dem Käufer bin ich schon 100€ entgegengekommen.Ich habe ihm keine Garantie oder Sachmängelhaftung gegeben oder eingewillig.Es nie wurde nicht erwähnt.Der Käufer durfte Probefahren und hat sich das Auto den ganzen Vormittag angeguckt und mit KFZ-Mechanikern telefoniert! Zwei Tage später erhalte ich eine Email ,worin steht das in einer Werkschaft (dies ist ein guter Freund vom Käufer,hat man beim Telefonieren bereits gehört) mehrere Mängel aufgetreten seien. Er spricht von Spachtel-und Lackierspuren und einem größeren Unfallschaden als berichtet>Internetbeschreibung täuscht<. Ich habe ihm jedoch ausführlich erklärt und gezeigt ,dass ich gelernter KFZ-Schlosser bin,jedoch schon über 25 Jahren nicht in diesem Beruf arbeite und Autos mein Hobby sind,falls ich mal Zeit habe,was auch selten ist da ich sehr viel arbeiten muss. Nun möchte der Käufer 600€ erstattet haben und behauptet Rechtlich auf der richtigen/sicheren Seite zu sein! Was soll ich jetzt machen? Bitte um eine schnelle Antwort!

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Antworten (13)

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    Antwort von soulsaver soulsaver

    lt. EU_Recht gibt es zw. Privtpersonen keine Garantie oder Gewährleistung.

    Der will nur nachträglich den Preis drücken.

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Falsch. Es gibt kein diesbezügliches "EU"-Recht. Und auch zwischen Privatpersonen können nach dem deutschen Haftungsrecht durchaus Gewährleistungspflichten existieren.

    Garantie hingegen ist immer - auch bei gewerblichen Händlern - eine freiwillige Leistung.

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    Antwort von RamsesII RamsesII

    Wenn es im Kaufvertrag steht das es ein Unfallwagen ist, kann er nichts machen.

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    Antwort von densin53 densin53

    Wenn du einen Kaufvertrag mit ihm gemacht hast und dabei einen Unfallschaden erwähnt hast, kann er nix von dir beanspruchen.

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    Antwort von plupp plupp

    Ich würde es drauf ankommen lassen. Gekauft, wie gesehen.

  • 2
    Antwort von Rabenfeder Rabenfeder

    Du hast nichts beschönigt, war ja nen Unfallwagen. Er hat ihn ausführlich begutachtet, somit, Kauf wie gesehen. Im nachhinein kann er dir da nicht an den Karren fahren, da du ja nichts verschwiegen hast.

    Kommentar von katpat08 katpat08

    Er meint weil ich gelernter Kfz-Schlosser bin,kenne ich mich mit den Schäden aus und habe im Internet "Die Beschreibung des Fahrzeuges auf mobile.de täuscht somit bewusst über den tatsächlichen Zustand hinweg." zitat ende

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    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Nicht zahlen. Du hast alle Mängel erwähnt, die Du kanntest? Du hast keine Mängel arglistig verschwiegen? Der Käufer hat den Wagen ausgiebig geprüft? Du hast ansonsten verkauft wie gesehen? Dann bist DU auf der rechtlich sicheren Seite.

    Kommentar von katpat08 katpat08

    Er hatten den ganzen Vormittag zeit und in der mail steht nun "lautsprecher defekt" Ultraschallwandler defekt und die Batterie sollte ausgewechselt werden..ich meine das sie noch ganz gut war aber was soll ich davon halten?

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    Du musst davon nichts halten. Du schreibst eine höfliche Antwort dergestalt, dass Du keine Veranlassung siehst, im Nachhinein noch einer Minderung des Kaufpreises zuzustimmen. Fertig.

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    Antwort von amdros amdros

    Laß Dich nicht ins Boxhorn jagen. Wie gesehen so gekauft. Zum anderen steckt keiner in den Teilen eines Autos auch kein Kfz-Mechaniker.

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    Antwort von hexenrw hexenrw

    hoffe da hast du gekauft wie gesehen reingeschrieben.............. denke du bist im recht das hätte er vorher machen können....

    Kommentar von katpat08 katpat08

    nein,wurde nicht reingeschrieben,was jetzt?!

    Kommentar von hexenrw hexenrwhexenrw

    denke das du trotzalledem im recht bist er hat ihn gekauft und hätte schon im vorfeld jemanden beauftragen können sich den wagen anzusehen....... frag doch mal einen anwalt um rat.... und nur keine panik

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    Antwort von blackpanic blackpanic

    Er hat keine Chance, das du ihm weder Garantie noch Gewährleistung gegeben hast. Habt ihr irgendwas schriftlich gemacht? Wenn nein dann steht sowiso Aussage gegen Aussage.

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    Antwort von Heikonator Heikonator

    Ganz klare Sache - Keine Reklamation, keine Rücknahme und auch keine Preisminderung!

    Wenn Du mit den von Dir ihm gegenüber gemachten Angaben den jetzt beklagten Mangel nicht verschwiegen hast, hat der Käufer keinen Anspruch Dir gegenüber.

    Wie sollte das auch gehen - in 2 Wochen findet er nen Fleck im Teppich und verlangt erneute Minderung... Deshalb ja das Prinzip - Gekauft wie gesehen/besichtigt!

    MfG heiko

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    Antwort von physicus physicus

    Bei Privatverkauf mit den gängigen Vermerken im Vertrag (oder wurde keiner gemacht?) gilt: Keine Reklamation, keine Rücknahme. Lass dich auf nichts ein, der beruhigt sich wieder.

    Kommentar von katpat08 katpat08

    Es war der Kaufvertrag von mobile.de http://cms.mobile.de/content-GERMANY/_pdf/kaufvertrag.pdf

    Kommentar von physicus physicusphysicus

    Dann hast du auch keine Probleme.

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    Antwort von robery robery

    ihn reden lassen... du hast ihm von dem unfall erzählt und er kann nicht nachträglich noch den preis verhandeln

    Kommentar von katpat08 katpat08

    im Kaufvertrag steht hintertür links,nun meint er das es noch weiter geht...!

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    Antwort von Jaunty Jaunty

    Entweder Du schaltetst einen Sachverständigen ein oder Du gehst zum Anwalt.

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