Guten Tag, vor zwei Tagen habe ich meinen BMW-Touring 520d durch mobile.de verkauft!Ich war Zweitbesitzer und es war ein Unfallfahrzeug!Dem Käufer bin ich schon 100€ entgegengekommen.Ich habe ihm keine Garantie oder Sachmängelhaftung gegeben oder eingewillig.Es nie wurde nicht erwähnt.Der Käufer durfte Probefahren und hat sich das Auto den ganzen Vormittag angeguckt und mit KFZ-Mechanikern telefoniert! Zwei Tage später erhalte ich eine Email ,worin steht das in einer Werkschaft (dies ist ein guter Freund vom Käufer,hat man beim Telefonieren bereits gehört) mehrere Mängel aufgetreten seien. Er spricht von Spachtel-und Lackierspuren und einem größeren Unfallschaden als berichtet>Internetbeschreibung täuscht<. Ich habe ihm jedoch ausführlich erklärt und gezeigt ,dass ich gelernter KFZ-Schlosser bin,jedoch schon über 25 Jahren nicht in diesem Beruf arbeite und Autos mein Hobby sind,falls ich mal Zeit habe,was auch selten ist da ich sehr viel arbeiten muss. Nun möchte der Käufer 600€ erstattet haben und behauptet Rechtlich auf der richtigen/sicheren Seite zu sein! Was soll ich jetzt machen? Bitte um eine schnelle Antwort!
Auto privatverkauft, der Käufer will 600€ erstattet haben für Mängel von einer Werkstatt berichtet!
Antworten (13)
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5Antwort von
soulsaversoulsaver
lt. EU_Recht gibt es zw. Privtpersonen keine Garantie oder Gewährleistung.
Der will nur nachträglich den Preis drücken.
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4Antwort von
RamsesIIRamsesII
Wenn es im Kaufvertrag steht das es ein Unfallwagen ist, kann er nichts machen.
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2Antwort von
densin53densin53
Wenn du einen Kaufvertrag mit ihm gemacht hast und dabei einen Unfallschaden erwähnt hast, kann er nix von dir beanspruchen.
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2Antwort von
RabenfederRabenfeder
Du hast nichts beschönigt, war ja nen Unfallwagen. Er hat ihn ausführlich begutachtet, somit, Kauf wie gesehen. Im nachhinein kann er dir da nicht an den Karren fahren, da du ja nichts verschwiegen hast.
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katpat08 Er meint weil ich gelernter Kfz-Schlosser bin,kenne ich mich mit den Schäden aus und habe im Internet "Die Beschreibung des Fahrzeuges auf mobile.de täuscht somit bewusst über den tatsächlichen Zustand hinweg." zitat ende
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2Antwort von
Saarland60Saarland60
Nicht zahlen. Du hast alle Mängel erwähnt, die Du kanntest? Du hast keine Mängel arglistig verschwiegen? Der Käufer hat den Wagen ausgiebig geprüft? Du hast ansonsten verkauft wie gesehen? Dann bist DU auf der rechtlich sicheren Seite.
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katpat08 Er hatten den ganzen Vormittag zeit und in der mail steht nun "lautsprecher defekt" Ultraschallwandler defekt und die Batterie sollte ausgewechselt werden..ich meine das sie noch ganz gut war aber was soll ich davon halten?
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Saarland60Saarland60 Du musst davon nichts halten. Du schreibst eine höfliche Antwort dergestalt, dass Du keine Veranlassung siehst, im Nachhinein noch einer Minderung des Kaufpreises zuzustimmen. Fertig.
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amdrosamdros
Laß Dich nicht ins Boxhorn jagen. Wie gesehen so gekauft. Zum anderen steckt keiner in den Teilen eines Autos auch kein Kfz-Mechaniker.
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2Antwort von
hexenrwhexenrw
hoffe da hast du gekauft wie gesehen reingeschrieben.............. denke du bist im recht das hätte er vorher machen können....
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katpat08 nein,wurde nicht reingeschrieben,was jetzt?!
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hexenrwhexenrw denke das du trotzalledem im recht bist er hat ihn gekauft und hätte schon im vorfeld jemanden beauftragen können sich den wagen anzusehen....... frag doch mal einen anwalt um rat.... und nur keine panik
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1Antwort von
blackpanicblackpanic
Er hat keine Chance, das du ihm weder Garantie noch Gewährleistung gegeben hast. Habt ihr irgendwas schriftlich gemacht? Wenn nein dann steht sowiso Aussage gegen Aussage.
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Heikonator Ganz klare Sache - Keine Reklamation, keine Rücknahme und auch keine Preisminderung!
Wenn Du mit den von Dir ihm gegenüber gemachten Angaben den jetzt beklagten Mangel nicht verschwiegen hast, hat der Käufer keinen Anspruch Dir gegenüber.
Wie sollte das auch gehen - in 2 Wochen findet er nen Fleck im Teppich und verlangt erneute Minderung... Deshalb ja das Prinzip - Gekauft wie gesehen/besichtigt!
MfG heiko
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physicusphysicus
Bei Privatverkauf mit den gängigen Vermerken im Vertrag (oder wurde keiner gemacht?) gilt: Keine Reklamation, keine Rücknahme. Lass dich auf nichts ein, der beruhigt sich wieder.
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katpat08 Es war der Kaufvertrag von mobile.de http://cms.mobile.de/content-GERMANY/_pdf/kaufvertrag.pdf
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physicusphysicus Dann hast du auch keine Probleme.
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roberyrobery
ihn reden lassen... du hast ihm von dem unfall erzählt und er kann nicht nachträglich noch den preis verhandeln
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katpat08 im Kaufvertrag steht hintertür links,nun meint er das es noch weiter geht...!
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JauntyJaunty
Entweder Du schaltetst einen Sachverständigen ein oder Du gehst zum Anwalt.
Falsch. Es gibt kein diesbezügliches "EU"-Recht. Und auch zwischen Privatpersonen können nach dem deutschen Haftungsrecht durchaus Gewährleistungspflichten existieren.
Garantie hingegen ist immer - auch bei gewerblichen Händlern - eine freiwillige Leistung.