hallo, habe vor paar tagen mein auto verkauft(passat 3b) den ich selber grad mal n monat hatte. nun will der käufer geld von mir weil der kat fehlt wo von ich aber selber nichts wusste. muss ich ihn nun geld zahlen. mfg nick
Bei derart Verkäufen gilt doch die Regel, wie gesehen so gekauft. Er hätte ja in der Zulassung nachsehen können, da ist es ja ersichtlich. Würde mich nicht darauf einlassen
Nein musst du nicht. Du hast das Auto unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Da du es selber auch nicht wusstest, ist es auch kein verschwiegener Mangel.
Ich würde sagen, wenn der Kat in den Papiere stand. Dann hat der Käufer Anspruch auch Erstattung.

Das kommt darauf an, wie Du das verkauft hast: "Ein betriebsbereites Auto." Dann ja.
"Gekauft wie besehen". Dann nicht.