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Auto privat verkauft > kaputt > Anzeige weil ich ein Händler sein soll ???

Frage von katastro katastro

Moin, ich habe am 08.02.2011 einen Opel Vectra Bj 97 an eine Privatperson verkauft. Kurz zuvor hatte ich dieses Fahrzeug von einem Händler gekauft um es selbst zu fahren. Gleichzeitig habe ich ein anderes Auto zum Geburtstag geschenkt bekommen. Daraufhin habe ich diesen Vectra wieder verkaufen wollen /verkauft. Der wagen hatte erst 100tsd km drauf und war aus erster Hand. Das war alles was ich an info hatte.

Jetzt rief mich der Vorbesitzer mich an und sagte dass das auto einen getriebeschaden hätte und ich das auto zurücknehmen solle. Ebenso sagte er mir das ich gelogen hätte was die vorgeschichte des Autos angeht. Der Wagen ist von der Vorbesitzerin mit Motorschaden verkauft worden an einen Händler der wohl einen neuen Motor verbaut hat.

Dazu habe ich nichts weiter gesagt weil ich es nicht wusste. Jetzt kam heute die anzeige ins haus, mit dem vorwurf das ich Pkws gewerblich verkaufen würde, da ich in letzter zeit mehrere autos verkauft habe. (Stimmt auch, alledings natürlich nicht gewerblich sondern weil ich die autos einfach ständig gewechselt habe.alle autos bis auf den Vectra waren auf mich, oder meine oma angemeldet. versichert auf oma, wegen den prozenten der versicherung. Ich bin 19)

Nunja, jetzt soll ich 1500euro zahlen (kaufpreis) und den anwalt. Ich sehe mich absolut im recht. Der käufer hat eine Probefahrt gemacht.

Meinung bitte....

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Antworten (4)

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    Antwort von Teddyle Teddyle

    Ein ganz verworrener Bericht. Vorbesitzer ruft an, dass der Wagen zurückgenommen werden soll? Vorbesitzerin hat Wagen mit Motorschaden an Händler verkauft und der Wagen hat aber Getriebeschaden? Der Wagen war aus erster Hand??

    Den Vorwurf der Gewerbsmäßigkeit kannst Du so einfach nicht vom Tisch wischen, wenn Du mit 19 bereits ein Auto nach dem anderen erwirbst, etwas fährst und dann wieder verkaufst. Da kann dieser Eindruck schon entstehen. Da brauchst Du sehr wahrscheinlich einen Anwalt um die Sache gerade zu rücken.

    Kommentar von katastro katastro

    Ich kaufte das auto von einem Händler. Dass das auto da bereits schon durch die hände 2er händler bzw werkstätten gegangen war wusste ich nith. Die leute die den wagen von mir kauften, wollen ihn zurückgeben.

    Ähm hallo? Ich kaufe mir eigentlich nur autos mit dem wert zweier stangen zigaretten. das ich sie dann nicht lange fahre ist ja wohl absehbar.....

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    Antwort von nemesis2oo9 nemesis2oo9

    das gewerbliche muss man dir erstmal nachweisen. wenn ich mir ein auto kaufe, danach mir noch eines kaufe und mir das erste nicht gefällt, dann verkaufe ich das logischer weise wieder, da es für mich dann nichts nützt wenn es rumsteht und es sich auch kaputt stehen kann. übrigens kommt solche anzeige dann nicht von einem privaten manne, sondern meist vom finanzamt(steuern) oder andere ämter die nachweisen können, das du darauf keine abgaben geleistet hast und der anschein auf ein gewerbe ist. es gibt aber im gesetz so ein ding, dass du nur so und soviele fahrzeuge als privat verkaufen darfst im jahr(kenne mich damit leider nicht gerade gut aus) und die weiteren musst du als gewerblich verbuchen, also anmelden, weil es dann als einkommen zählt.

    wenn der händler dir ein auto verkauft, muss er dir auch offen legen woher es stammt und was dort schon mal gemacht wurde (sofern er es nachweisen kann bzw es selber weiß), also was früher ein erheblicher schaden an dem fahrzeug war, das betrifft auch austauschmotoren, genauso wie unfall-schäden. wenn der händler dich darauf nicht hingewiesen hat, kannst du ja nichts dafür, wenns nirgends in den papieren vermerkt ist. normal sagt der gesetzgeber aber, das du selber auch verantwortlich bist, alles auf richtigkeit zu kontrollieren, das betrifft auch die papiere und die dazugehörigen nummern an motor und fahrgestell. aber wer macht sowas bei einem händler, man vertraut sich darauf, dass alles richtig ist. nehme dir einen anwalt und klage dabei auch gleich den händler an. wenn du nicht gerade 10 autos verkauft hast im jahr, sollte dir auch nichts passieren, der käufer muss damit klar kommen: gekauft, wie gesehen, da privatverkauf!

    Kommentar von katastro katastro

    also offiziell nachweisbar (durch verkaufsbörsen) habe ich vllt 6 verkauft...den rest iwo in zahlung gegeben...autos sind einfach meine leidenschaft und ich bin für mich persönlich immer noch auf der suche nach DEM auto.....

    Kommentar von nemesis2oo9 nemesis2oo9nemesis2oo9

    iwo hab ich auch mal gelesen, dass du einen bestimmten betrag beim autoverkauf nicht übersteigen darfst(bei mehreren verkäufen im jahr), da es sonst als gewerblich gilt.
    selbst im gesetz zb.: "Privatverkäufer ist, wer ohne Gewinnabsicht handelt (d.h. nicht zur materiellen Bereicherung)" - also ziemlich weit auslegbar.

    wenn ich nach DEM auto für mich suche, würde ich entweder probefahren und wenn mir die probe nicht reicht und geld genug habe, bzw das mir so auslegen kann, dass ich ein auto kaufe, ein wenig mehr geld dabei gewinne vom verkauf, um mir für das "neue" geld dann ein hochwertigeres auto kaufe, dass ich dann aber wieder verkaufe, weils nicht DAS auto ist, dann ist das so. es ist in meinen augen nicht gewerblich, weil ich es immer wieder in vollen zügen ausgebe für ein neues auto, bis ich an DAS auto angelangt bin. also habe ich im prinzip kein gewinn, ausser beim fahrzeug. gewerblich würde ich es persönlich sehen, wenn ich das geld in meine tasche stecke und ein teilgewinn in neue fahrzeuge stecke und es dann wiederholt so mache, dass ich immer einen reingewinn in die tasche stecke und davon profitiere und nicht nur vom fahrzeug. eigentlich eine verzwickte sache.

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    Antwort von bert1980 bert1980

    kennst du diese story? trifft das vielleicht zu ? http://www.crn.de/panorama/artikel-80452.html

    Kommentar von katastro katastro

    nein trifft so nicht zu..... Habe ja gerade mit diesem anwalt gesprochen der mir geraten hat auch einen anwalt zu nehmen und nicht zu zahlen.

    Hurra, der anwalt der gegenseite ist auf meiner seite...

    Kommentar von bert1980 bert1980bert1980

    wasn das fürn anwalt ? :D

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    Antwort von DPawi DPawi

    auf jeden Fall nen Anwalt nehmen. Nicht zahlen.

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