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Auto PKW Kauf Garantie / Gewährleistung

Frage von radiodjhh radiodjhh

Moin,

habe am Samstag einen Opel Astra G kombi gekauft bei einem Händler mit 2 Monaten Garantie auf Motor und Getriebe (steht so im Kaufvertrag) gestern habe ich das Fahrzeug angemeldet und habe eine große Spritztour gemacht (draußen 30 grad) und festgestellt das die Klimaanlage nich funktioniert. Der Lüfter schaltet sich auch nicht ein, wenn ich die Klimataste drücke. Bei der Probefahrt hatte ich das nicht bemerkt da es auch zu kalt draußen war und ich dachte das die klima läuft aber sie schien schon bei der Probefahrt nicht zu gehen.

Bestimmt fehlt das Kühlmittel..... meine Frage habe ich anspruch auf nachbesserung oder kann ich mir den Anruf beim Händler sparen?

Danke für tipps!!!

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Antworten (6)

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    Antwort von barolo86 barolo86

    Händler bzw. Unternehmer müssen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen.

    Kühlmittel ist Verbrauchsmaterial daher wird die Garantie hier nicht tragen, aber versuchen würde ich es auf alle Fälle. Wenn die Klimaanlange nicht funktioniert ist das ja eigentlich ein Mangel

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    Antwort von Kleobulos Kleobulos

    Die Gewährleistung ist ja gesetzlich vorgeschrieben bei einem Kauf bei einem Händler. Und der müsste nachweisen, dass der Mangel beim Kauf NICHT vorlag.

    Also ruf an. Der muss das reparieren oder nachbessern.

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    Antwort von bottipflanzen bottipflanzen

    Diesen Anruf kannst Du Dir sparen, wenn Du nur Garantie auf Motor und Getriebe hast und Du das Auto probefahren konntest. Im übrigen muss man die Klimaanlage auch im Winter ab und zu einschalten, wobei eigentlich immer eine Kontrollleuchte angehen sollte und die Motorleistung beim Einschalten der Klimaanlage "schlagartig" leicht Abfallen müsste.

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    Antwort von gerd1011 gerd1011

    So weit ich weiß muß ein Händler 12 Monate Gewährleistung auf das verkaufte Auto geben. Also sollte die Reperatur für Dich kostenfrei sein.

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    Antwort von Hank1990 Hank1990

    Also wenn es sich um einen Kauf bei einem a<utohändler handelt hast du Anspruch auf nachbesserung, da der Händler das Fahrzeug komplett herrichten muss.

    Leider gilt das nicht für Privatverkäufer.

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    Antwort von Klara2012 Klara2012

    2 Monaten Garantie auf Motor und Getriebe???Bist du nicht ganz helle???Dir wird das Ding in 2Monaten kaputt gehen,umsonst gibt der nicht so wenig Garantie...

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