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Auto parkt nicht mehr in der Garage, sondern im Carport-muß man das der Versicherung melden?

gefragt von alibert am 03.04.2007 um 9:48 Uhr

Im Versicherungsschein für den Neuen wird das Garagenfahrzeug ausdrücklich erwähnt.Muß ich das für den Alten ändern lassen?


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gri1su
beantwortet von gri1su am 3. April 2007 09:52
6x
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Ich würde auf jeden Fall die Versicherung zumindest informieren. Ich weiss nicht, wie Deine Versicherungsbedingungen aussehen, aber wenn das Fahrzeug als Garagenwagen angegeben wurde, und ein Schaden passiert ausserhalb der Garage, kann es durchaus sein, dass die Versicherung den Schaden nicht bezahlt. Also, Erkundigungen einziehen wäre schon sinnvoll.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 3. April 2007 13:15

Das kommt darauf an ob du die Garage noch besitzt. Blos weil man bei der versicherung angibt, daß man eine Garage hat muß das Auto ja nicht die ganze Zeit in der Garage stehen!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 3. April 2007 14:15

für Carport gibts glaub ich auch Ermäßigungen, manchmal reicht schon ein eigner Parkplatz

Kommentar von 7c9ed71fc6727c6f6ed3f5c2429391c7smallteasyms am 6. April 2007 17:04

ACHTUNG! Bei den meisten Versicherungen wird danach gefragt WO das Fahrzeug steht und nicht OB der Halter oder Versicherungsnehmer eine Garage besitzt. Dieser kleine Unterschied kann sehr teuer werden wenn es zu einen Diebstahl kommt.

Kommentar von 95c4a024bd262f242db42665ed8842dcsmallbommel65 am 3. April 2007 14:04

Einen geringeren Beitrag zahlt, wer IN der Garage parkt (natürlich nicht bei Kurzzeiten, aber z.B. nachts), daher die Rabatte der Versicherungen. Davor stehen gilt nicht... :-)


teasyms
beantwortet von teasyms am 6. April 2007 17:02
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Ja, unbedingt. In den meisten heutigen Kfz Versicherungen dienen sogenannte "weiche Rabatte" um die Prämie zu errechnen. Dazu gehören z.B. Kilometerleistung im Jahr, Garagenfahrzeug, Immobilienbesitz, begrenzte Fahrerkreis. Ändert sich nun eines dieser Merkmale ist der Versicherungsnehmer VERPFLICHTET diese Risikomerkmale (Versicherungsdeutsch) dem Versicherungsunternehmen zu melden. Das nennt man dann Obligenheitspflichten! Tut man das nicht verletzt man diese Pflicht und die Versicherung hat manchmal das Recht die Leistung zu verweigern. Dies gilt auch z.B. für die angegebene jährliche Fahrleistung. Hier darf bei Nichtmeldung einer höheren Fahrleistung das Versicherungsunternehmen sogar eine Strafprämie erheben.


markusdani1
beantwortet von markusdani1 am 28. April 2007 10:28
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Mir wurde nur die Frage gestellt ob der Wagen vor meiner Haustür steht? Meine Antwort war JA.



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