54

Auto parkt nicht mehr in der Garage, sondern im Carport-muß man das der Versicherung melden?

Frage von alibert alibert

Im Versicherungsschein für den Neuen wird das Garagenfahrzeug ausdrücklich erwähnt.Muß ich das für den Alten ändern lassen?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 6
    Antwort von gri1su gri1su

    Ich würde auf jeden Fall die Versicherung zumindest informieren. Ich weiss nicht, wie Deine Versicherungsbedingungen aussehen, aber wenn das Fahrzeug als Garagenwagen angegeben wurde, und ein Schaden passiert ausserhalb der Garage, kann es durchaus sein, dass die Versicherung den Schaden nicht bezahlt. Also, Erkundigungen einziehen wäre schon sinnvoll.

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    Das kommt darauf an ob du die Garage noch besitzt. Blos weil man bei der versicherung angibt, daß man eine Garage hat muß das Auto ja nicht die ganze Zeit in der Garage stehen!

    Kommentar von Mismid MismidMismid

    für Carport gibts glaub ich auch Ermäßigungen, manchmal reicht schon ein eigner Parkplatz

    Kommentar von teasyms teasymsteasyms

    ACHTUNG! Bei den meisten Versicherungen wird danach gefragt WO das Fahrzeug steht und nicht OB der Halter oder Versicherungsnehmer eine Garage besitzt. Dieser kleine Unterschied kann sehr teuer werden wenn es zu einen Diebstahl kommt.

    Kommentar von bommel65 bommel65bommel65

    Einen geringeren Beitrag zahlt, wer IN der Garage parkt (natürlich nicht bei Kurzzeiten, aber z.B. nachts), daher die Rabatte der Versicherungen. Davor stehen gilt nicht... :-)

  • 1
    Antwort von teasyms teasyms

    Ja, unbedingt. In den meisten heutigen Kfz Versicherungen dienen sogenannte "weiche Rabatte" um die Prämie zu errechnen. Dazu gehören z.B. Kilometerleistung im Jahr, Garagenfahrzeug, Immobilienbesitz, begrenzte Fahrerkreis. Ändert sich nun eines dieser Merkmale ist der Versicherungsnehmer VERPFLICHTET diese Risikomerkmale (Versicherungsdeutsch) dem Versicherungsunternehmen zu melden. Das nennt man dann Obligenheitspflichten! Tut man das nicht verletzt man diese Pflicht und die Versicherung hat manchmal das Recht die Leistung zu verweigern. Dies gilt auch z.B. für die angegebene jährliche Fahrleistung. Hier darf bei Nichtmeldung einer höheren Fahrleistung das Versicherungsunternehmen sogar eine Strafprämie erheben.

  • 0
    Antwort von markusdani1 markusdani1

    Mir wurde nur die Frage gestellt ob der Wagen vor meiner Haustür steht? Meine Antwort war JA.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.