Guten Abend! Folgender Sachverhalt: Ein Auto parkt den Weg zwischen meiner Haustür und dem Gehweg (noch auf der Hoffläche -> Privatgrundstück!) so zu, dass die verbleibende Breite nur noch ca. 45 cm beträgt. Ich muss mit meinem Kind (in der Hand einen Schirm, es gießt in Strömen) und dessen Kinderwagen da durch. Dabei soll eine Beschädigung passiert sein. Selbst wenn diese und mein Verschulden nachweisbar wäre - könnte ich haftbar gemacht werden?
Danke für alle Antworten!
Lili
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