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Auto parkt auf Fahrradweg. Wie informiere ich die Polizei über Amt?

Frage von SiegfriedZynzek SiegfriedZynzek

Hallo,

gestern abend wurde ich von einem parkenden Pkw behindert. Er stand mitten auf dem Fahrradweg.

Am liebsten hätte ich sofort die Polizei gerufen. Nur den Notruf 110 wollte ich deswegen nicht wählen. Meine Frage ist also, wie man in einem solchen Fall am besten die Polizei über Amt informiert.

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Antworten (11)

  • 11
    Antwort von OvonSand OvonSand

    Lieber Siegfried,

    in so einem Fall steht zunächst einmal die Beweissicherung im Vordergrund. Dazu musst Du als Radfahrer immer folgendes dabei haben:

    • einen Block
    • einen Bleistift (beides wasserdicht in einer wiederveschließbaren Plastiktüte verpackt)
    • einen Fotoapparat mit Blitzlicht

    Als allererstes musst Du eine maßstabsgerechte Skizze der Location anfertigen und alle relevanten Gegenstände punktgenau einzeichnen. Auf einem gesonderten Blatt die Adresse, Datum, Uhrzeit, Kennzeichen des versperrenden Fahrzeugs, Witterungsverhältnisse und persönliches Befinden notieren. Dann den Schauplatz mit der mitgeführeten Kamera bestmöglich dokumentieren.

    Daheim dann ein Ruhe die Dokumente aufarbeiten und sodann beim Ordnungsamt der Gemeinde abgeben.

    Sollte Gefahr im Verzug sein, weil z.B. das Fahrzeug hinter einer uneinsehbaren Kurve geparkt ist, sofort an allen Häusern in der Nachbarschaft klingeln und den Fahrer ermitteln, damit er sein Fahrzeug entfernt. Tust Du das nicht, kannst Du belangt werden, weil Du die Gefahr erkannt hast und nichts gegen die Beseitigung der Gefahr unternommen hast.

    Kommentar von keksi3313 keksi3313keksi3313

    DH!

    Einfach die beste Art um so einen dämlichem Kram zu beantworten.

    Kommentar von pdeleuw pdeleuwpdeleuw

    Das alles hört sich sehr kompliziert an. Wenn die Kamera eine Digitalkamera ist, ist mit dem Foto Datum und Uhrzeit dokumentiert. Fahrzeugtyp, -farbe und Kennzeichen sollten auf einem Foto sowieso zu erkennen sein. Eine genaue Skizze ist eigentlich unnötig, es reicht eine genaue Ortsbeschreibung (Stadt, Straße, Hausnummer). Die genauen Umstände, z.B. der verbleibende Platz auf dem Rad- oder Gehweg geht aus dem Foto in der Regel auch hervor und kann z.B. an den Pflastersteinen abgezählt werden.

  • 7
    Antwort von miboki miboki

    Jedes Polizeirevier hat auch eine Festnetznummer. Oder Du machst ein Foto, notierst das Nummernschild und meldest das direkt bei der Polizei. Je ausführlicher und beweiskräftiger Deine Angaben, desto schwerer fällt es dem Fahrzeugführer sich rauszureden.

  • 4
    Antwort von Sathupradit Sathupradit

    Gute Frage !

    Ich kann es leider nicht beantworten. Die Antworten interessieren mich aber, weil bei uns, da ist auch immer alles zugeparkt. Dann werde ich dazu genötigt, mit dem Fahrrad auf der Straße zu fahren.

  • 4
    Antwort von kbra01 kbra01

    Ist egal, ist Gefahr im Verzuge, immer 110 anrufen. Man landet sowieso in einer (für meine Begriffe manchmal unerträglich lang dauernden) Warteschleife, bei der man automatisch durch das deutsche Telefon-Notrufsystem eingerichteten Rufumleitung zur zuständigen, ortsnahen Polizeiwache umgeleitet wird. Den Fall kurz unf knapp schildern, die Beamten werden dann schon Anweisung geben, ob man nochmals "über Draht" die Wache direkt anrufen soll. Eventuell werden die auch dann ziemlich ruppig, wieso man den Notruf gewählt hat. Manchmal sagen die Beamten, sie wären keine Telefonauskunft. Die müssen einem dann aber die Telefonnummer der zuständigen Wache geben. Das ist ihre Pflicht. Wozu dann sonst Polizei Wir können ja gleich Selbstjustiz üben und das Blutrachekommitee anrufen.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Gefahr im Verzug?! Wo liegt denn hier bitte die Gefahr? Diese strafprozessuale Vokabel hat mit diesem Fall absolut nichts zu tun.

    Die Polizeibeamten werden in einem solchen Fall sicherlich keine Strafanzeige wg. "Missbrauch von Notrufen" schreiben .. dies wäre aber trotzdem kein Grund die Notrufnummer 110 zu verwenden. Es ist kein Notfall.

    Mit der 110 landet man in den seltensten Fällen direkt bei der ortsnahen Polizeiwache, sondern i.d.R. bei der nächsten Einsatzzentrale der Polizei, die dann die entsprechenden Maßnahmen veranlasst bzw. das Gespräch weiterleitet.

    Kommentar von kbra01 kbra01kbra01

    Gefahr im Verzuge kann darin begründet liegen, indem der Radweg versperrt ist, dadurch andere nachfolgende Radfahrer durch unkontrollierte Reaktionen sich selbst und andere in Gefahr bringen können. Das seh ich nicht mehr so locker. Das falsch parkende Fahrzeug muß unverzüglich entfernt werden. Also Gefahr in der Verschleppung der Bearbeitung.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Ich seh das auch nicht locker und finde solch unpassend parkende Fahrzeuge auch nicht gut .. die Gefahr lässt sich hier leider trotzdem nicht so leicht begründen. Da das Fahrzeug ja parkt und nicht plötzlich auftaucht, können die Radfahrer ja entsprechend darauf reagieren, abbremsen usw.

    Das Fahrzeug wird i.d.R. natürlich trotzdem entfernt .. es ist nur eben nicht notwendig hierfür die Notrufnummer der Polizei zu verwenden, weil ein Notfall eben nicht vorliegt (mal davon abgesehen, dass die Zuständigkeit eigentlich bei der örtlichen Ordnungsbehörde liegt).

    Kommentar von kbra01 kbra01kbra01

    Es ist unbestreitbar Aufgabe des Ordnungsdienstes, das stimmt. Da man aber als Otto-Normalverbraucher meistens nicht viel Ahnung von der Behördenorganisation und den Zuständigkeiten hat, ist es durchaus nicht verkehrt, die 110 zu wählen. Es sei denn, dies ist durch Rundfunkdurchsage etc. offiziell wegen Auslastung verboten worden, wie bei der Loveparade-Geschichte in Duisburg damals.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Die Zuständigkeit des Ordnungsamts habe ich ja auch nur nebenbei erwähnt.

    Aber auch der gewöhnliche Bürger kann i.d.R. zwischen Notfall und sonstiger Nerverei unterscheiden. Es ist jedermann zuzumuten die Telefonnummer der örtlichen Polizeistation über die Telefonauskunft zu erfragen.

  • 4
    Antwort von jospe jospe

    du solltest immer die nummer deines polizeireviers griffbereit haben.

  • 4
    Antwort von oby86 oby86

    kennzeichen auf schreiben und mal zu zugehörigen ordnungsamt gehen

  • 2
    RatgeberHelden Antwort von fastlink fastlink

    du hast richtig erkannt, dass die 110 eine Notrufleitung ist und Du keinen Notruf hattest.

    In allen anderen Fällen musst Du die normale Nummer der zuständigen Polizeidienststelle heraus bekommen und zunächst dort anrufen.

    Je nach Auftragslage kann es bis zum Erscheinen jedoch einige Zeit dauern.

    Jeder Unfall, jede Streitigkeit, jeder Diebstahl geht vor.

    Möglichkeit 2: Kennzeichen aufschreiben, Ort und Zeit und hinterher schriftlich oder durch Besuch dort Mündlich dem Ordnungsamt mitteilen.

  • 1
    Antwort von Egoline Egoline

    wenn Du zu jenen Radfahrern gehörst, die

    • nicht auf dem Fußweg fahren,
    • nie den Radweg in falscher Richtung benutzen,
    • niemals bei ROT über die Kreuzung fahren,
    • vor Überqueren des Zebrastreifens absteigen und schieben,
    • sich nicht zwischen den Autos hindurch- oder an ihnen vorbeischlängeln
    • im Dunkeln mit Licht fahren.......

    ... dann zeige den Autofahrer auf dem Ordnungsamt oder nächsten Polizeiabschnitt an.

    Kommentar von SiegfriedZynzek SiegfriedZynzekSiegfriedZynzek

    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

    So nach dem Motto: "Herr Wachtmeister, der vor mir ist auch bei Rot über die Ampel gefahren. Also darf ich es auch!"

    Kommentar von Egoline EgolineEgoline

    Dass eine "Gleichbehandlung" beider Verkehrsteilnehmer durch die Polizei nicht gegeben ist, entbehrt wohl jeglicher Diskussion...

    "Wer frei ist von Schuld , der werfe den ersten Stein..."

  • 1
    Antwort von maiki01 maiki01

    Ich liebe solche Fahrradfahrer, die andere anzeigen müssen, nur weil sie einmal behindert werden.

    Man sollte besser die Fahrradfahrer anzeigen, die den Verkehr auf der Straße behindern, weil sie dort fahren wenn Fahrradwege vorhanden sind.

    Kommentar von oby86 oby86oby86

    weil es ja auch er laubt ist ne wenn kein fahrratweg vorhanden is

    Kommentar von maiki01 maiki01maiki01

    Kannst Du auch au deutsch schreiben?

    Ich habe geschrieben, man sollte die Fahrradfahrer anzeigen, die den Fahradweg nicht benutzen, wenn einer vorhanden ist.

    Kommentar von JoeGranato JoeGranatoJoeGranato

    @maik. ich fahr beides. Mit dem Fahrrad kannst du wohl kaum direkt einen Autofahrer verletzen, und Fahrräder parken nicht mitten auf der Straße.

    Kommentar von SiegfriedZynzek SiegfriedZynzekSiegfriedZynzek

    Fahrradfahrer dürfen auch dann auf der Straße fahren, wenn ein Radweg vorhanden ist. Schau dir mal die StVO an. Bitte.

    Ansonsten ist der Tatbestand der Behinderung gegeben, da ein Radfahrer eben nicht auf den Gehweg ausweichen darf !

  • 0
    Antwort von schildi schildi

    man sollte nicht alles so eng sehen ,wie oft hast du Autofahrer schon behindert ?? Nimm es locker

  • 0
    Antwort von Anatol79 Anatol79

    dazu ist aber 110 da. das amt zu informieren ist recht sinnlos... weg. Aussage gegen Aussage, Beweislage, usw. die polizei muss solche ordnungswiedrigkeiten feststellen und dokumentieren, nur dann kommt es zu einem bußgeldverfahren. mit blaulicht werden die wegen sowas aber eher nicht kommen...

    Kommentar von HektorPedo HektorPedoHektorPedo

    Nein - das ist der Notruf und der Fragesteller hat zurecht erkannt, dass man in solchen Fällen die örtliche Polizeiwache über deren Telefonnummer informiert.

    Kommentar von SiegfriedZynzek SiegfriedZynzekSiegfriedZynzek

    Nein, die 110 ist eine klar definierte Notrufnummer.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    dazu ist die 110 nicht da ...

    Der Fragesteller wollte auch nicht das Amt informieren, sondern die Polizei über Amt. Also über die normale Amtsleitung. Die entsprechende Telefonnummer der zust. Polizeistation findet sich im Telefonbuch.

    Die Polizei ist nicht verpflichtet in einem solchen Fall irgendwelche Feststellungen zu treffen. Bei Ordnungswidrigkeiten gilt das Opportunitätsprinzip (im Gegensatz zu Straftaten, bei denen das Legalitätsprinzip gilt). Die notwendige Dokumentation zur Beweissicherung kann jede Person selbst durchführen, genauso kann jeder selbst Anzeige wg. einer Ordnungswidrigkeit erstatten (dies wäre i.d.R. an das örtlich zustände Ordnungsamt zu richten). Auch dann kommt es zu einem Bußgeldverfahren und der Fahrzeughalter muss sich zur Sache äußern.

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